Glasfaseranschluß: Positionierung HÜP, Gf-TA, ONT
vor einem Tag
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
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vor einem Tag
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.
15
Antwort
von
vor 9 Stunden
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
TKG §73 Abs. 1 sagt
" Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.
Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.
Antwort
von
vor 8 Stunden
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
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Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
TKG §73 Abs. 1 sagt
" Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.
Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.
Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?
Interessant.
Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.
Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.
Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!
Antwort
von
vor 6 Stunden
Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
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Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
TKG §73 Abs. 1 sagt
" Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.
Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.
Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?
Interessant.
Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.
Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.
Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!
Wo mache ich das?
Wobei er prinzipiell dieses Recht hat. Die Telekom macht aber mit dem Vermieter/Eigentümer vorher eine Begehung und stimmt den Ausbauweg und die Art und Weise ab, wenn der Vermieter/Eigentümer dem nicht zustimmt gibt es auch für den Mieter nichts zu entscheiden.
Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen.
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
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Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
TKG §73 Abs. 1 sagt
" Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.
Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.
Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?
Interessant.
Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.
Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.
Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!
Das habe ich doch selbst auch geschrieben, es ehrt mich übrigens wenn du mich ansprichst und dabei den Pluralis Majestatis verwendest, notwendig ist das aber nicht.
Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung.
Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.
Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun.
Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?
TKG §73 Abs. 1 sagt
" Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."
Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.
Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?
Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.
Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu.
Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.
Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.
Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.
Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.
Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?
Interessant.
Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.
Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.
Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!
Am Ende des Tages baut die Telekom das Netz und über das Wie liegt die Hoheit auch immer noch in ihrem Bereich. Das es sehr gute Gründe gibt den passiven Netzabschluss in den Räumlichkeiten des Endkunden zu haben weißt du selbst auch, warum wird dann immer drüber diskutiert. Es ist ja nicht einmal so dass die Telekom dabei spart, im Gegenteil, es kostet sie richtig Geld.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 24 Stunden
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
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- Halogenfrei
Vielleicht ist es ja geeignettes LWL-Patchkabel, sodass die Telekom so wie es sein muss jeweils eine Gf-TA pro Wohnung in der Wohnung anbringen kann. Und neben die Gf-TA packst Du in Deiner Wohnung das ONT bzw. alternativ eine glasfasertaugliche Fritzbox oder den glasfasertauglichen Speedport Smart 4 Plus. Mit glasfasertauglich meine ich, dass die Geräte ein Glasfasermodem ( ONT ) eingebaut haben.
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vor 23 Stunden
Hier nochmal mein korrigierter Eingangspost.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
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2
Antwort
von
vor 22 Stunden
Hallo @Manuela_speedport!
Vielen Dank für deine bisherige Beschreibung. Ich schlage vor, dass wir uns direkt mit dir telefonisch austauschen. Danke für deine bisherige Beschreibung - am Telefon lassen sich dann ggf. noch Folgefragen zu deinem Vorhaben beantworten! Wann würde dir da ein Rückruf passen?
Viele Grüße
^Christian
Antwort
von
vor 5 Stunden
Hier nochmal mein korrigierter Eingangspost.Hallo und guten Abend, ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2). Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀 In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider. Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen? Danke. Grüsse Manuela [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8° - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home) - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2 - Mantelfarbe: gelb - Halogenfrei
Hier nochmal mein korrigierter Eingangspost.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
@Manuela_speedport
Ich denke, daß dieses Vorgehen nicht vereinbar ist mit der DSGVO .
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 20 Stunden
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
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Gibt es nicht .. gemäß TKG haben sich die Gf-TA in den Wohnungen zu befinden.
0
vor 10 Stunden
Der Ausbauende will, dass der beschriftete Übergabepunkt zum Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden ist.
Das macht es leicht für den Kunden/Mieter zu beauftragen und der Ausbauende hat sein gewünschtes starres Netz und muss keinen Techniker schicken, das spart Kosten und Zeit für alle.
Der Mieter muss nicht schauen, dass der Hausmeister da ist und den Gemeinschaftsraum aufschließt usw. und sofort.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
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- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
In dem Fall scheint ja noch nichts veranlasst zu sein, was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen ?
4
Antwort
von
vor 10 Stunden
zu ISDN Zeiten hat man gesagt , lege ein ausreichend dimensioniertes Kabel in jedes Zimmer und lass das in einem zentralen Punkt zusammenlaufen.
Das war damals richtig, heute ist das nicht mehr richtig.
Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.
was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen
Der Ausbauende will, dass der beschriftete Übergabepunkt zum Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden ist.
Das macht es leicht für den Kunden/Mieter zu beauftragen und der Ausbauende hat sein gewünschtes starres Netz und muss keinen Techniker schicken, das spart Kosten und Zeit für alle.
Der Mieter muss nicht schauen, dass der Hausmeister da ist und den Gemeinschaftsraum aufschließt usw. und sofort.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
In dem Fall scheint ja noch nichts veranlasst zu sein, was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen ?
Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.
Das Glasfaserkabel muss sie ja nicht legen, sondern nur den Weg entsprechend vorbereiten.
Antwort
von
vor 7 Stunden
Das Glasfaserkabel muss sie ja nicht legen, sondern nur den Weg entsprechend vorbereiten.
zu ISDN Zeiten hat man gesagt , lege ein ausreichend dimensioniertes Kabel in jedes Zimmer und lass das in einem zentralen Punkt zusammenlaufen.
Das war damals richtig, heute ist das nicht mehr richtig.
Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.
was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen
Der Ausbauende will, dass der beschriftete Übergabepunkt zum Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden ist.
Das macht es leicht für den Kunden/Mieter zu beauftragen und der Ausbauende hat sein gewünschtes starres Netz und muss keinen Techniker schicken, das spart Kosten und Zeit für alle.
Der Mieter muss nicht schauen, dass der Hausmeister da ist und den Gemeinschaftsraum aufschließt usw. und sofort.
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
In dem Fall scheint ja noch nichts veranlasst zu sein, was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen ?
Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.
Das Glasfaserkabel muss sie ja nicht legen, sondern nur den Weg entsprechend vorbereiten.
Lies bitte den Eröffnungsbeitrag - vielleicht kannst Du herauslesen ob der vorhandene Weg auch für ein weiteres/anderes Glasfaserkabel nutzbar ist. Ansonsten steht dor:
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Hallo und guten Abend,
ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).
Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀
In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.
Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.
Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?
Danke.
Grüsse Manuela
[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°
- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT
- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)
- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe
- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2
- Mantelfarbe: gelb
- Halogenfrei
Antwort
von
vor 7 Stunden
Das hab ich gelesen, aber die Aussage bezeichne ich schlichtweg als:
nicht wollen, weil mit Kosten verbunden
meine Meinung:
entweder ich will Glasfaser haben, oder ich will nicht.
Später wird es nicht billiger.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einer Stunde
Hallo und guten Abend,
ich möchte euch allen für den Input danken. Mir ging es im wesentlichen um den technischen Aspekt. Das habe ich, zugegeben, im Eingangspost nicht klar herausgestellt. Mein Fehler.
Zur Aufklärung: Es handelt sich nicht um Mieter bzw. ein um Objekt mit Mietwohnungen. Sondern um selbstgenutztes Wohneigentum (Einfamilienhaus). Der zweite Glasfaseranschluß wird vom im Haus lebenden Sohn beruflich genutzt.
Grüsse
Manuela
2
Antwort
von
vor einer Stunde
Mir ging es im wesentlichen um den technischen Aspekt.
Hallo und guten Abend,
ich möchte euch allen für den Input danken. Mir ging es im wesentlichen um den technischen Aspekt. Das habe ich, zugegeben, im Eingangspost nicht klar herausgestellt. Mein Fehler.
Grüsse
Manuela
Das hilft ja nicht, wenn die Gf-TA in die Wohnungen müssen, die nur via Cat erschlossen sind.
Antwort
von
vor 49 Minuten
Sondern um selbstgenutztes Wohneigentum (Einfamilienhaus).
Hallo und guten Abend,
ich möchte euch allen für den Input danken. Mir ging es im wesentlichen um den technischen Aspekt. Das habe ich, zugegeben, im Eingangspost nicht klar herausgestellt. Mein Fehler.
Zur Aufklärung: Es handelt sich nicht um Mieter bzw. ein um Objekt mit Mietwohnungen. Sondern um selbstgenutztes Wohneigentum (Einfamilienhaus). Der zweite Glasfaseranschluß wird vom im Haus lebenden Sohn beruflich genutzt.
Grüsse
Manuela
Das wäre hier ein wesentlicher Punkt gewesen 🤷🏼♂️
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Uneingeloggter Nutzer
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