Glasfaserausbau an Privatstraße

vor 20 Stunden

Hallo,

wir haben erfahren, dass die Telekom Ende 2026, Anfang 2027 in unserer Straße Lindenhof in Gettorf mit dem Glasfaserausbau beginnt.

Wir haben in unserer Straße die Besonderheit, dass es sich um eine Privatstraße im Gemeinschaftseigentum handelt, an der 18 Doppelhaushälften bzw. Reihenhausparteien anliegen. Es besteht eine Eigentümergemeinschaft. Wie erfolgt hier der Ausbau des Glasfaseranschluss? Benötigen Sie vorab eine "Genehmigung" (NVGG?) der Eigentümergemeinschaft für den Glasfaserausbau? Oder berufen Sie sich ausschließlich auf den Paragraphen 154 TNG und legen einfach los?

Über eine schriftliche Antwort würde ich mich freuen!

Viele Grüße 

Tammo Kramer 

Letzte Aktivität

vor 12 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 20 Stunden

      Die Telekom wird nicht einfach loslegen.

      Klärt wirklich vorher ab, ob alle dem zustimmen und regelt das vorab unter euch Eigentümern. 

      Es braucht nur einer dagegen sein und die Telekom wird euch auslassen. 

      6

      von

      vor 19 Stunden

      Schwierig. Es gibt ja ein Gesetz, nach welchem dem Mobilfunk- und Glasfaserausbau ein ,,überragendes öffentliches Interesse,, zugesprochen wird.

      Dummerweise wird darin nicht erwähnt, wie es sich bei Privatstraßen verhält.

      Muss ich da solange warten, bis die Straße soweit runtergeritten ist, dass eine Sanierung dringend erforderlich ist. ?

      von

      vor 19 Stunden

      @*Paz Vizsla* sind das aktuelle eigene Erfahrungen? Ich habe verstanden, dass seit diesem Jahr laut Paragraph 134 TKG Wohnungseigentümer gar nicht widersprechen können...

      0

      von

      vor 19 Stunden

      Wohnungseigentümer !!!

      Da halten sich die Eingriffe in argen Grenzen. Bei einer ganzen Straße sind die Arbeiten sehr umfangreich.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 17 Stunden

      Hallo @Anonym1981,

      ich muss ehrlich sagen, dass ich die Rechtslage bei einer Privatstraße (und wie diese gesetzlich gehandhabt wird) nicht vollumfänglich einschätzen kann. Der Erfahrung unserer Community-Guides werde ich hier nicht widersprechen.

      Von all dem abgesehen, habe ich jedoch gerade mal geschaut und konnte bestätigen, dass an der Adresse laut unserem System bereits dem Glasfaserausbau zugestimmt wurde. Das sieht - zumindest für diese beispielhaft genommene Adresse - so aus, als wären die nötigen Punkte hier bereits geklärt.

      Gerne kann ich das auch noch telefonisch mit Ihnen besprechen. Hinterlegen Sie dafür bitte einmal hier in Ihrem Profil eine Rufnummer, unter der ich Sie erreichen kann.

      Viele Grüße
      Jonas

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      3

      von

      vor 17 Stunden

      Jonas, das ist bei einer Privatstraße recht egal. Wenn ein Kunde unter seiner Hausnummer eine Zustimmung erteilt hat betrifft das aber nicht alle anderen Eigentümer der Gebäude an der Privatstraße. Das ist wie bei einer Eigentumswohnung. Hast du alle Anlieger geprüft ob sie zugestimmt haben für die Bauarbeiten in der Straße? Sagt einer "NEIN" wird da kein Bagger anrollen. 

      von

      vor 14 Stunden

      Ja, wir als Anwohner an der Adresse (wieso wird die hier von euch überhaupt öffentlich gepostet?) haben dem Glasfaserausbau zugestimmt. Wie @*Paz Vizsla* aber richtig vermutet, haben (noch) nicht alle Teileigentümer der Privatstraße zugestimmt bzw. es gibt keinen Beschluss hierzu der Eigentümergemeinschaft. Wie ich bereits geschrieben habe, verstehe ich es rechtlich so - und darauf haben sich die Kollegen der Telekom auch berufen-, dass seit Anfang 2026 ein Eigentümer rechtlich und theoretisch dem Ausbau nicht mehr widersprechen kann (§ 134 TKG ). Unabhängig der Theorie frage ich mich aber, ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird oder ob die Telekom/das ausbauende Unternehmen dort auf die Unterzeichnung einer NVGG der Eigentümergemeinschaft besteht.

      0

      von

      vor 12 Stunden

      Anonym1981

      Unabhängig der Theorie frage ich mich aber, ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird oder ob die Telekom/das ausbauende Unternehmen dort auf die Unterzeichnung einer NVGG der Eigentümergemeinschaft besteht.

      Ja, wir als Anwohner an der Adresse (wieso wird die hier von euch überhaupt öffentlich gepostet?) haben dem Glasfaserausbau zugestimmt. Wie @*Paz Vizsla* aber richtig vermutet, haben (noch) nicht alle Teileigentümer der Privatstraße zugestimmt bzw. es gibt keinen Beschluss hierzu der Eigentümergemeinschaft. Wie ich bereits geschrieben habe, verstehe ich es rechtlich so - und darauf haben sich die Kollegen der Telekom auch berufen-, dass seit Anfang 2026 ein Eigentümer rechtlich und theoretisch dem Ausbau nicht mehr widersprechen kann (§ 134 TKG ). Unabhängig der Theorie frage ich mich aber, ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird oder ob die Telekom/das ausbauende Unternehmen dort auf die Unterzeichnung einer NVGG der Eigentümergemeinschaft besteht.

      Anonym1981

      Unabhängig der Theorie frage ich mich aber, ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird oder ob die Telekom/das ausbauende Unternehmen dort auf die Unterzeichnung einer NVGG der Eigentümergemeinschaft besteht.

      Sehe es mal von der Seite: ein Sandkorn reicht und die Uhr steht still, wenn einer nicht will, dass seine Private Straße beschädigt wird, dann wird sich Telekom nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, denn solange gestritten wird, ruht auch die Baustelle.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 12 Stunden

      @Sören G. in den Spoilern müsstest du die Adresse auch noch aktualisieren 

      2

      von

      vor 12 Stunden

      Vielen Dank für das entfernen der Adresse!

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      von

      vor 12 Stunden

      @Smart-und-Clever 

      das glaube ich ja auch, nur ist es eben so, dass jeder von der Telekom, mit dem bisher dazu gesprochen habe, steif und fest was anderes behauptet,  ganz nach dem Motto, egal was die Eigentümer entscheiden, ausgebaut wird trotzdem. 

      Nur ist bei allem, was man nachlesen kann immer Gemeinschaftseigentum gleich Mehrfamilienhaus und es wird nie das Thema Privatstraße behandelt...

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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