Glasfaserausbau eines Mehrfamilienhauses - Rückfrage zur Gestattung des Ausbaus
vor 21 Stunden
Hallo zusammen,
nachdem sich im Frühjahr ein Anbieter bei uns (ein Mehrfamilienhaus) bzgl. des künftigen Glasfaser-Ausbaus gemeldet hat (O*G), hat nur ein paar Monate später auch die Telekom reagiert und den Ausbau für unser Gebiet angekündigt, man kann auch schon Tarife buchen. Während des Buchungsvorgangs (ich bin ja bereits Telekomkunde und möchte das auch mit Glasfaser bleiben) im August steht, dass der Telekom bereits eine Erlaubnis für den Ausbau unseres Gebäudes seit Juni vorläge. Da ich selbst Teil der WEG des Hauses bin, kann ich mich bei unserer letzten Versammlung (im April) nur daran erinnern, dass wir dem anderen Anbieter den Ausbau gestattet haben, da von der Telekom zu dem Zeitpunkt noch nichts bekannt war. Das soll nicht heißen, dass wir als WEG der Telekom des Ausbau verweigern wollen, mir ist nur wichtig, dass die Gestattung an die Telekom zu 100% wasserdicht ist, und nicht nachher ein einzelner Miteigentümer hier querschießen könnte. Falls die Gestattung nicht 100% rechtssicher wäre (wenn z.B. nur ein einzelner Eigentümer diese erteilt hat, obwohl er allein nicht berechtigt wäre), könnten wir durch einen Extrabeschluss dies korrigieren und auf sichere Füße stellen.
Bei einem Anruf bei der Glasfaser-Eigentümerhotline wurde mir bestätigt, dass der Telekom eine Erlaubnis vorläge, und das diese normalerweise beim Start der Ausbauplanung oder bei Bestellung eines Tarifs [bin nicht mehr über den genauen Wortlaut sicher] bei der Hausverwaltung eingeholt werden würde. Der Mitarbeiter kannte sogar unsere Hausverwaltung mit Namen und konnte mir den Namen eines Ansprechpartners nennen, konnte mir aber nicht genau sagen, welche Art von Gestattung vorliegt, und ob diese z.B. durch die Hausverwaltung erfolgt ist. Gibt es eine Möglichkeit, die Gestattung als Abschrift zu erhalten? Diese müsste der Telekom doch vorliegen.
Es wäre nett, wenn Sie mich hierbei unterstützen könnten, dann kann ich von WEG Seite sicherstellen, dass es nicht im Nachgang zu Verzögerungen kommt.
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vor 21 Stunden
Hallo zusammen,
nachdem sich im Frühjahr ein Anbieter bei uns (ein Mehrfamilienhaus) bzgl. des künftigen Glasfaser-Ausbaus gemeldet hat (O*G), hat nur ein paar Monate später auch die Telekom reagiert und den Ausbau für unser Gebiet angekündigt, man kann auch schon Tarife buchen. Während des Buchungsvorgangs (ich bin ja bereits Telekomkunde und möchte das auch mit Glasfaser bleiben) im August steht, dass der Telekom bereits eine Erlaubnis für den Ausbau unseres Gebäudes seit Juni vorläge. Da ich selbst Teil der WEG des Hauses bin, kann ich mich bei unserer letzten Versammlung (im April) nur daran erinnern, dass wir dem anderen Anbieter den Ausbau gestattet haben, da von der Telekom zu dem Zeitpunkt noch nichts bekannt war. Das soll nicht heißen, dass wir als WEG der Telekom des Ausbau verweigern wollen, mir ist nur wichtig, dass die Gestattung an die Telekom zu 100% wasserdicht ist, und nicht nachher ein einzelner Miteigentümer hier querschießen könnte. Falls die Gestattung nicht 100% rechtssicher wäre (wenn z.B. nur ein einzelner Eigentümer diese erteilt hat, obwohl er allein nicht berechtigt wäre), könnten wir durch einen Extrabeschluss dies korrigieren und auf sichere Füße stellen.
Bei einem Anruf bei der Glasfaser-Eigentümerhotline wurde mir bestätigt, dass der Telekom eine Erlaubnis vorläge, und das diese normalerweise beim Start der Ausbauplanung oder bei Bestellung eines Tarifs [bin nicht mehr über den genauen Wortlaut sicher] bei der Hausverwaltung eingeholt werden würde. Der Mitarbeiter kannte sogar unsere Hausverwaltung mit Namen und konnte mir den Namen eines Ansprechpartners nennen, konnte mir aber nicht genau sagen, welche Art von Gestattung vorliegt, und ob diese z.B. durch die Hausverwaltung erfolgt ist. Gibt es eine Möglichkeit, die Gestattung als Abschrift zu erhalten? Diese müsste der Telekom doch vorliegen.
Es wäre nett, wenn Sie mich hierbei unterstützen könnten, dann kann ich von WEG Seite sicherstellen, dass es nicht im Nachgang zu Verzögerungen kommt.
Regel das mit der Hausverwaltung.
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von
vor 21 Stunden
Schon klar, das war auch mein erster Reflex. Leider ist unsere Hausverwaltung nicht die schnellste, und die Rückmeldefrist an die Telekom, die diese im Ankündigungsbrief des Ausbaus genannt hat, bzgl. Glasfaserinteresse läuft bereits Ende August aus.
Das alles wäre an sich auch noch kein Problem, wenn nicht ein Vertriebler der Telekom (oder ein von ihr Beauftragter) im Rahmen der Infoveranstaltung (wir hatten ein Glasfasermobil für ein paar Tage im Stadtteil) mehrere Miteigentümer durch zweifelhafte Aussagen auch hinsichtlich des Wettbewerbers (wir übernehmen des Ausbau von O*G, der habe sich zurückgezogen oder ähnliches, was so nach Rückfrage nicht gestimmt hat) aufgefallen und mehrere Miteigentümer verärgert und verwirrt zurückgelassen hat. Das sind alles Leute, die gerne die neue Technik verbaut hätten und an sich auch gerne auch bei der Telekom als Anbieter fürs Internet bleiben oder dorthin wechseln würden, sich aber mit der Materie nicht wirklich auskennen und so eher das Gefühl hatten, dass sie Ihnen die Geschichte vom Pferd erzählt worden ist. Da passt das Bild von einer Gestattung, die der WEG zumindest nicht offensichtlich bekannt ist, halt dazu und sorgt für Zurückhaltung bei dem Abschluss von Vorverträgen oder auch nur von Hausanschlüssen. Daher wäre das als vertrauensbildende Maßnahme halt nicht schlecht, dass sich der eine oder andere auch noch zu einem Vorvertrag oder zumindest Interesse an einem Hausanschluss entscheidet. Wenn die Hausverwaltung halt erst in 1-2 Wochen (bei uns ist gerade auch Urlaubszeit) reagiert, ist die Frist halt schon vorbei.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 21 Stunden
Bei einem Anruf bei der Glasfaser-Eigentümerhotline wurde mir bestätigt, dass der Telekom eine Erlaubnis vorläge, und das diese normalerweise beim Start der Ausbauplanung oder bei Bestellung eines Tarifs [bin nicht mehr über den genauen Wortlaut sicher] bei der Hausverwaltung eingeholt werden würde.
Hallo zusammen,
nachdem sich im Frühjahr ein Anbieter bei uns (ein Mehrfamilienhaus) bzgl. des künftigen Glasfaser-Ausbaus gemeldet hat (O*G), hat nur ein paar Monate später auch die Telekom reagiert und den Ausbau für unser Gebiet angekündigt, man kann auch schon Tarife buchen. Während des Buchungsvorgangs (ich bin ja bereits Telekomkunde und möchte das auch mit Glasfaser bleiben) im August steht, dass der Telekom bereits eine Erlaubnis für den Ausbau unseres Gebäudes seit Juni vorläge. Da ich selbst Teil der WEG des Hauses bin, kann ich mich bei unserer letzten Versammlung (im April) nur daran erinnern, dass wir dem anderen Anbieter den Ausbau gestattet haben, da von der Telekom zu dem Zeitpunkt noch nichts bekannt war. Das soll nicht heißen, dass wir als WEG der Telekom des Ausbau verweigern wollen, mir ist nur wichtig, dass die Gestattung an die Telekom zu 100% wasserdicht ist, und nicht nachher ein einzelner Miteigentümer hier querschießen könnte. Falls die Gestattung nicht 100% rechtssicher wäre (wenn z.B. nur ein einzelner Eigentümer diese erteilt hat, obwohl er allein nicht berechtigt wäre), könnten wir durch einen Extrabeschluss dies korrigieren und auf sichere Füße stellen.
Bei einem Anruf bei der Glasfaser-Eigentümerhotline wurde mir bestätigt, dass der Telekom eine Erlaubnis vorläge, und das diese normalerweise beim Start der Ausbauplanung oder bei Bestellung eines Tarifs [bin nicht mehr über den genauen Wortlaut sicher] bei der Hausverwaltung eingeholt werden würde. Der Mitarbeiter kannte sogar unsere Hausverwaltung mit Namen und konnte mir den Namen eines Ansprechpartners nennen, konnte mir aber nicht genau sagen, welche Art von Gestattung vorliegt, und ob diese z.B. durch die Hausverwaltung erfolgt ist. Gibt es eine Möglichkeit, die Gestattung als Abschrift zu erhalten? Diese müsste der Telekom doch vorliegen.
Es wäre nett, wenn Sie mich hierbei unterstützen könnten, dann kann ich von WEG Seite sicherstellen, dass es nicht im Nachgang zu Verzögerungen kommt.
Warte mal auf die Teamies , die können den Status herausfinden.
nachdem sich im Frühjahr ein Anbieter bei uns (ein Mehrfamilienhaus) bzgl. des künftigen Glasfaser-Ausbaus gemeldet hat (O*G), hat nur ein paar Monate später auch die Telekom reagiert und den Ausbau für unser Gebiet angekündigt, man kann auch schon Tarife buchen.
Hallo zusammen,
nachdem sich im Frühjahr ein Anbieter bei uns (ein Mehrfamilienhaus) bzgl. des künftigen Glasfaser-Ausbaus gemeldet hat (O*G), hat nur ein paar Monate später auch die Telekom reagiert und den Ausbau für unser Gebiet angekündigt, man kann auch schon Tarife buchen. Während des Buchungsvorgangs (ich bin ja bereits Telekomkunde und möchte das auch mit Glasfaser bleiben) im August steht, dass der Telekom bereits eine Erlaubnis für den Ausbau unseres Gebäudes seit Juni vorläge. Da ich selbst Teil der WEG des Hauses bin, kann ich mich bei unserer letzten Versammlung (im April) nur daran erinnern, dass wir dem anderen Anbieter den Ausbau gestattet haben, da von der Telekom zu dem Zeitpunkt noch nichts bekannt war. Das soll nicht heißen, dass wir als WEG der Telekom des Ausbau verweigern wollen, mir ist nur wichtig, dass die Gestattung an die Telekom zu 100% wasserdicht ist, und nicht nachher ein einzelner Miteigentümer hier querschießen könnte. Falls die Gestattung nicht 100% rechtssicher wäre (wenn z.B. nur ein einzelner Eigentümer diese erteilt hat, obwohl er allein nicht berechtigt wäre), könnten wir durch einen Extrabeschluss dies korrigieren und auf sichere Füße stellen.
Bei einem Anruf bei der Glasfaser-Eigentümerhotline wurde mir bestätigt, dass der Telekom eine Erlaubnis vorläge, und das diese normalerweise beim Start der Ausbauplanung oder bei Bestellung eines Tarifs [bin nicht mehr über den genauen Wortlaut sicher] bei der Hausverwaltung eingeholt werden würde. Der Mitarbeiter kannte sogar unsere Hausverwaltung mit Namen und konnte mir den Namen eines Ansprechpartners nennen, konnte mir aber nicht genau sagen, welche Art von Gestattung vorliegt, und ob diese z.B. durch die Hausverwaltung erfolgt ist. Gibt es eine Möglichkeit, die Gestattung als Abschrift zu erhalten? Diese müsste der Telekom doch vorliegen.
Es wäre nett, wenn Sie mich hierbei unterstützen könnten, dann kann ich von WEG Seite sicherstellen, dass es nicht im Nachgang zu Verzögerungen kommt.
Habe hier mehrere Gebäude wo die OXG GF ausbaut,
hier macht die Telekom keine Überbauung, diese Gebäude werden nicht mit Telekom-GF versorgt.
(Sonderfall wäre wenn die Telekom nur die NE3 bis GF-AP baut und der Gebäudeeigentümer eine NE4 zur Verfügung stellt;
diese sollte 3-4 Fasern bis in WE sein (z.B. Faser 1 OXG, Faser 2 Telekom, Faser 3 anderer GF-Anbieter),
die NE4 wird einmal geschaltet und initialisiert, es gibt dann kein Umschalten mehr bei Providerwechsel, jeder Provider nutzt eine eigene Faser der NE4 ))
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von
vor 21 Stunden
Aktuell hat OXG zwar die Erschließung unseres Stadtteils angekündigt, aber noch nirgends angefangen. Daher ist aktuell noch unklar, wer am Ende schneller ist und den Ausbau macht. Wenn die Telekom aber jetzt ebenfalls die Werbetrommel rührt und den Anschluss unseres Gebäudes ankündigt, und man schon Tarife buchen kann, klingt das noch nicht so, dass sie sich zurückziehen und OXG das Feld überlassen möchte. Vielleicht legen ja am Ende sogar beide einen Kasten ins Haus (über die Sinnhaftigkeit von doppelten Anschlüssen kann man sicherlich diskutieren, ist aber aus Eigentümersicht kein Nachteil) .
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von
vor 20 Stunden
Aktuell hat OXG zwar die Erschließung unseres Stadtteils angekündigt, aber noch nirgends angefangen. Daher ist aktuell noch unklar, wer am Ende schneller ist und den Ausbau macht. Wenn die Telekom aber jetzt ebenfalls die Werbetrommel rührt und den Anschluss unseres Gebäudes ankündigt, und man schon Tarife buchen kann, klingt das noch nicht so, dass sie sich zurückziehen und OXG das Feld überlassen möchte.
Aktuell hat OXG zwar die Erschließung unseres Stadtteils angekündigt, aber noch nirgends angefangen. Daher ist aktuell noch unklar, wer am Ende schneller ist und den Ausbau macht. Wenn die Telekom aber jetzt ebenfalls die Werbetrommel rührt und den Anschluss unseres Gebäudes ankündigt, und man schon Tarife buchen kann, klingt das noch nicht so, dass sie sich zurückziehen und OXG das Feld überlassen möchte. Vielleicht legen ja am Ende sogar beide einen Kasten ins Haus (über die Sinnigkeit von doppelten Anschlüssen kann man sicherlich diskutieren, ist aber aus Eigentümersicht kein Nachteil) .
Ist immer so eine Fallsituation ;-)
In den Gebäuden betreibt Vodafone die NE4 für das TV-Kabelnetz,
was mit Hilfe von OXG jetzt auf ein GF-Netz umgebaut wird,
hat die Telekom schneller ausgekundet und schon eine GWV gebaut, dann wird auch NE3 ( GF-AP ) gebaut,
Kollisionen kann es dann geben, wenn die Telekom den Leitungsweg der NE4 auskundet
und am Bautag dort schon eine NE4 vom OXG ist,
dann muß noch mal neu ausgekundet werden und es muß wirschaftlich überlegt werden ob ein NE4 Ausbau noch Sinn macht
(evtl. ist es günstiger mit OXG einen Kooperationsvertrag zu schließen, aber das entscheidet die Firmenleitung.)
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Stunden
Hallo @superheld79 ,
normal läuft es so, du beauftragst einen Produktwechsel und wirst dann bei der Bestellung gebeten, die Eigentümer-/Verwalterdaten inkl. E-Mail-Adresse anzugeben. Nach Deiner Bestellung wird der Eigentümer/Verwalter um Zustimmung für den Ausbau NE3 und NE4 gebeten. Die Zustimmung erfolgt bei MFH vorbehaltlich der Einigung über die Verlegung im Vor-Ort-Termin (Auskundung). Über die Einigung zum Standort des Gf-Hausanschlusses, der Verlegung der Glasfaser in die einzelnen Wohneinheiten und dem Standort der Glasfaserdose in der Wohnung wird im Vor-Ort-Termin ein Protokoll gefertigt. Mit Unterzeichnung des Protokolls von beiden Vertragspartnern ist die Zustimmung zum Ausbau der Immobilie wirksam.
In deinem Fall wird/werden ein/mehrere Mieter/Eigentümer einen Auftrag ausgelöst haben und die Verwaltung hat zugestimmt. Ansonsten würden nicht die "richtigen" Daten der Verwaltung im System stehen, sondern die Daten des einzelnen Eigentümers (die bei der Bestellung in Unkenntnis falsch angegeben wurden).
Verwaltungen händeln die Zustimmung höchst unterschiedlich. Viele stimmen inzwischen auch ohne formellem Beschluss der Eigentümerversammlung zu und berufen sich darauf, dass der Ausbau im Sinne der Eigentümer (Wohnwertverbesserung/Wertsteigerung der Immobilie) und/oder da zum Beispiel in der Teilungserklärung die Duldung der Eigentümer untereinander für Baumaßnahmen der Telekommunikationsversorgung verankert sind.
Empfehlung: Produktwechsel auf Glasfaser auslösen und Sachverhalt - wenn erforderlich - im Nachhinein klären. Bis zum Auskundungstermin verbleibt genug Zeit.
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2
von
vor 19 Stunden
Mit Unterzeichnung des Protokolls von beiden Vertragspartnern ist die Zustimmung zum Ausbau der Immobilie wirksam.
Hallo @superheld79 ,
normal läuft es so, du beauftragst einen Produktwechsel und wirst dann bei der Bestellung gebeten, die Eigentümer-/Verwalterdaten inkl. E-Mail-Adresse anzugeben. Nach Deiner Bestellung wird der Eigentümer/Verwalter um Zustimmung für den Ausbau NE3 und NE4 gebeten. Die Zustimmung erfolgt bei MFH vorbehaltlich der Einigung über die Verlegung im Vor-Ort-Termin (Auskundung). Über die Einigung zum Standort des Gf-Hausanschlusses, der Verlegung der Glasfaser in die einzelnen Wohneinheiten und dem Standort der Glasfaserdose in der Wohnung wird im Vor-Ort-Termin ein Protokoll gefertigt. Mit Unterzeichnung des Protokolls von beiden Vertragspartnern ist die Zustimmung zum Ausbau der Immobilie wirksam.
In deinem Fall wird/werden ein/mehrere Mieter/Eigentümer einen Auftrag ausgelöst haben und die Verwaltung hat zugestimmt. Ansonsten würden nicht die "richtigen" Daten der Verwaltung im System stehen, sondern die Daten des einzelnen Eigentümers (die bei der Bestellung in Unkenntnis falsch angegeben wurden).
Verwaltungen händeln die Zustimmung höchst unterschiedlich. Viele stimmen inzwischen auch ohne formellem Beschluss der Eigentümerversammlung zu und berufen sich darauf, dass der Ausbau im Sinne der Eigentümer (Wohnwertverbesserung/Wertsteigerung der Immobilie) und/oder da zum Beispiel in der Teilungserklärung die Duldung der Eigentümer untereinander für Baumaßnahmen der Telekommunikationsversorgung verankert sind. Bis zur Auskundung vergeht noch genug Zeit.
Empfehlung: Produktwechsel auf Glasfaser auslösen und Sachverhalt - wenn erforderlich - im Nachhinein klären.
Hier kommt es darauf an, das die Auskundung "richtig" gemacht wird,
bei der Auskundung ist ein Ansprechpartner dabei (Gebäudeeigentümer oder Hausmeister/Hausverwaltung),
bei einem Gebäudeeigentümer ist es einfach, der hat Prokura und kann unterzeichnen,
bei Eigentümergemeinschaft wird es kompliziert, entweder es wurde schon bei einer Eigentümerversammlung über die NE4 gesprochen
und die kann so gebaut werden, dann kann der Ansprechpartner mit Prokura unterzeichnen.
gibt es aber Abweichungen, lass ich die Auskundung an den Ansprechpartner senden,
diese muß auf einer Eigentümerversammlung vorgestellt und abgestimmt werden,
das Sitzungsprotokoll (evtl. auch gekürzt, nur mit dem Punkt NE4 Ausbau) geht dann an den GF-Netzbetreiber,
erst mit Eingang und Zustimmung darf auch mit dem NE4 Ausbau begonnen werden.
Empfehlung: Produktwechsel auf Glasfaser auslösen und Sachverhalt - wenn erforderlich - im Nachhinein klären.
Hallo @superheld79 ,
normal läuft es so, du beauftragst einen Produktwechsel und wirst dann bei der Bestellung gebeten, die Eigentümer-/Verwalterdaten inkl. E-Mail-Adresse anzugeben. Nach Deiner Bestellung wird der Eigentümer/Verwalter um Zustimmung für den Ausbau NE3 und NE4 gebeten. Die Zustimmung erfolgt bei MFH vorbehaltlich der Einigung über die Verlegung im Vor-Ort-Termin (Auskundung). Über die Einigung zum Standort des Gf-Hausanschlusses, der Verlegung der Glasfaser in die einzelnen Wohneinheiten und dem Standort der Glasfaserdose in der Wohnung wird im Vor-Ort-Termin ein Protokoll gefertigt. Mit Unterzeichnung des Protokolls von beiden Vertragspartnern ist die Zustimmung zum Ausbau der Immobilie wirksam.
In deinem Fall wird/werden ein/mehrere Mieter/Eigentümer einen Auftrag ausgelöst haben und die Verwaltung hat zugestimmt. Ansonsten würden nicht die "richtigen" Daten der Verwaltung im System stehen, sondern die Daten des einzelnen Eigentümers (die bei der Bestellung in Unkenntnis falsch angegeben wurden).
Verwaltungen händeln die Zustimmung höchst unterschiedlich. Viele stimmen inzwischen auch ohne formellem Beschluss der Eigentümerversammlung zu und berufen sich darauf, dass der Ausbau im Sinne der Eigentümer (Wohnwertverbesserung/Wertsteigerung der Immobilie) und/oder da zum Beispiel in der Teilungserklärung die Duldung der Eigentümer untereinander für Baumaßnahmen der Telekommunikationsversorgung verankert sind. Bis zur Auskundung vergeht noch genug Zeit.
Empfehlung: Produktwechsel auf Glasfaser auslösen und Sachverhalt - wenn erforderlich - im Nachhinein klären.
Kann auch nach hinten los gehen, schon gehabt,
Herbst, also schon mal die Auskundung, (war zu kalt für NE3 bau) dann wurde die GWV gebaut (gab noch keine Unterschrift),
und dann kam von der Eigentümergemeinschaft eine Ablehnung der NE4 ,
also GWV zurückbauen und Originalzustand wieder herstellen.
von
vor 10 Stunden
Schon mal vielen Dank für die Rückmeldung. Vielleicht kann mir ja jemand vom Telekom hilft Team zumindest bestätigen, ob das so abgelaufen ist, und jemand vor mir bei einer Bestellung eventuell schon den Kontakt mit der Hausverwaltung ausgelöst hat. Könnte man mir ja anonymisiert so bestätigen. Dann wüsste ich zumindest sicher, dass die Hausverwaltung hier bereits involviert war.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von