Solved
Glasfaserdose in einem Geschäftsgebäude zu weit weg vom Router. Vermieter erlaubt nicht die Installation im Büro.
1 year ago
Problem mit dem Glasfaseranschluss: Die Glasfaserdose wurde in einem Geschäftshaus mit mehreren Mietern in einen Technikraum installiert. Dort gibt es einen Schaltschrank mit mehreren Einheiten, wo auch die bisherigen Telefonleitungen / DSL etc. gekoppelt sind.
Von dort aus sollte dann die Verbindung zu den einzelnen Büros der Vermieter zum Glasfaser-Modem mit den jeweiligen Routern erfolgen. Die Glasfaserdosen der einzelnen Mieter wurden nebeneinander in den Technikraum gesetzt und auch beschriftet. Diese müssen mit jeweiligen Steckplatz in dem Schaltschrank (in dem üblicherweise abgeschlossenen Technikraum) für die einzelnen Büros verbunden werden.
Die Service-Techniker der Telekom, die da waren, verweigern die weitere Arbeit aus Datenschutzgründen. Aus ihrer Sicht gehören die Glasfaserdosen in die einzelnen Büros.
Der Vermieter verweigert aber die Installation der Glasfaserdosen in den Büros.
Wie kann das Problem schnellstens gelöst werden?
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1 year ago
@ThüRhö
Durch die Telekom sicher nicht.
Das musst du mit dem Vermieter klären.
0
1 year ago
Das Problem was du beschreibst wird aktuell geklärt bei der Telekom, wie damit umzugehen ist.
Es gibt Möglichkeiten, das die Dosen dort bleiben können, wenn diese gesichert werden.
Der letzte Weg wird aber eine Kündigung aller bestehenden Anschlüsse sein, wenn der Eigentümer sich weigert.
1
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1 year ago
Der letzte Weg wird aber eine Kündigung aller bestehenden Anschlüsse sein, wenn der Eigentümer sich weigert.
Das wäre fatal.
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1 year ago
Naja .. nach dem TKG könntest du den Eigentümer dazu zwingen die Maßnahmen zu dulden.
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1 year ago
Naja .. nach dem TKG könntest du den Eigentümer dazu zwingen die Maßnahmen zu dulden.
Der Gesetzgeber sagt zwar in §73 Abs. 1 das der Netzabschluss passiv an einem Ort zu installieren ist, den der Endnutzer bestimmt, Aber wenn der Eigentümer diese baulichen Veränderungen verweigert, dann wird es für den Endnutzer schwierig. Welche Zwangsmaßnahme aus dem TKG soll dieser gegenüber dem Eigentümer anwenden? Das TKG regelt hier eher die Verhältnisse von Netzbetreiber/Provider gegenüber dem Endnutzer aber nicht gegenüber Dritten. Oder hat da jemand andere Kenntnisse?
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1 year ago
Das TKG regelt hier eher die Verhältnisse von Netzbetreiber/Provider gegenüber dem Endnutzer aber nicht gegenüber Dritten. Oder hat da jemand andere Kenntnisse?
Ist in der Formulierung eben nicht drin.
Der Abs. 1 hat keine Formulierung, dass der Endnutzer diesen Anspruch nur gegen einen Netzbetreiber oder einen Vermieter hat.
Auch ist der nicht so formuliert, dass hier nur der Netzbetreiber diesen wahrnehmen kann/muss.
Als Endnutzer kann ich also auch darauf pochen, dass die Beteiligten (darunter fällt auch der Eigentümer/Vermieter des Grundstücks) sich ans TKG halten.
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1 year ago
Als Endnutzer kann ich also auch darauf pochen
Poch, poch. Der §228 TKG sieht aber bei Mißachtung von §73 Abs. 1 keine Sanktionierung vor. Da kannst Du lange pochen, wenn Du kein Druckmittel hast. Der Gesetzgeber hat da etwas (bewußt) geschlampt.
Unlogged in user
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1 year ago
Sich nach anderen Büroräumen umschauen. Vielfach gibt es, durch Änderung der Arbeitsstruktur im Rahmen der weiteren Verbreitung von Homeoffice, Leerstand von Büroräumen. Wenn es dort passende Infrastruktur mit bezahlbaren Kosten gibt, dann dorthin wechseln.
Möglicherweise lernt der Vermieter daraus.
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1 year ago
Die Glasfaserdosen der einzelnen Mieter wurden nebeneinander in den Technikraum gesetzt und auch beschriftet. Diese müssen mit jeweiligen Steckplatz in dem Schaltschrank (in dem üblicherweise abgeschlossenen Technikraum) für die einzelnen Büros verbunden werden.
Das ist eine übliche Vorgehensweise und ich wüsste auch nicht wo da das Problem liegen soll.
1
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1 year ago
wo da das Problem liegen soll.
Das sowohl die verweigernden beauftragten Telekom Techniker als auch der TE Manipulierbarkeit des Anschlußes befürchten?
Unlogged in user
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1 year ago
Und bei einem kupferbasierenden Anschluss mit APL ist / war das nicht so? Immerhin ist der Technikraum abgeschlossen. Bei mir im MFH ist der APL im Treppenhaus frei zugänglich.
Klar, eine Glasfaserleitung die bis in die einzelne Wohneinheit geht, wäre die bessere Lösung.
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1 year ago
@Kalle2014
Mach Dich mal von dem Gedanken frei, dass es nur Telekomkunden auf dem Netz der Telekom gibt, die alle ein externes Glasfasermodem bestellen können.
Es gibt auch noch andere Anbieter auf dem Markt. Sollen diese Kunden dann ihren Glasfaserrouter im Technikraum installieren?
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1 year ago
Es spricht ja auch niemand davon, den Router im Technikraum zu installieren. Und nur weil der Medienkonverter (Glasfasermodem) Strom braucht, muss man diesen ja nicht in der eigenen Wohnung haben.
Das Glasfasermodem gehört aber nicht mehr zum Netz des ISP .
In einem MFH machst Du auch nicht 10 TAEs direkt neben den APL und steckst Telefone/Router dort mit einem langen Kabel ein.
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1 year ago
In einem MFH machst Du auch nicht 10 TAEs direkt neben den APL und steckst Telefone/Router dort mit einem langen Kabel ein.
Genau das habe ich hier auch schon auf einem Bild gesehen.
Ein Patchfeld, wo die Leitungen aus den Wohnung aufgelegt sind in dem Raum, wo der APL ist.
TAEs neben dem APL .
TAEs mit den TAE < - > RJ45 Signaturkabeln mit dem Patchfeld verbunden.
Ich finde leider gerade das Bild hier nicht.
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