Gelöst

Glasfaserdose in einem Geschäftsgebäude zu weit weg vom Router. Vermieter erlaubt nicht die Installation im Büro.

vor einem Jahr

Problem mit dem Glasfaseranschluss: Die Glasfaserdose wurde in einem Geschäftshaus mit mehreren Mietern in einen Technikraum installiert. Dort gibt es einen Schaltschrank mit mehreren Einheiten, wo auch die bisherigen Telefonleitungen / DSL etc.  gekoppelt sind. 

Von dort aus sollte dann die Verbindung zu den einzelnen Büros der Vermieter zum Glasfaser-Modem mit den jeweiligen Routern erfolgen.  Die Glasfaserdosen der einzelnen Mieter wurden nebeneinander in den Technikraum gesetzt und auch beschriftet. Diese müssen mit jeweiligen Steckplatz in dem Schaltschrank (in dem üblicherweise abgeschlossenen Technikraum) für die einzelnen Büros verbunden werden. 

Die Service-Techniker der Telekom, die da waren, verweigern die weitere Arbeit aus Datenschutzgründen.  Aus ihrer Sicht gehören die Glasfaserdosen in die einzelnen Büros. 

Der Vermieter verweigert aber die Installation der Glasfaserdosen in den Büros.

Wie kann das Problem schnellstens gelöst werden?

 

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      @ThüRhö 

      Durch die Telekom sicher nicht.

      Das musst du mit dem Vermieter klären.

      0

    • vor einem Jahr

      Das Problem was du beschreibst wird aktuell geklärt bei der Telekom, wie damit umzugehen ist. 

      Es gibt Möglichkeiten, das die Dosen dort bleiben können, wenn diese gesichert werden. 

      Der letzte Weg wird aber eine Kündigung aller bestehenden Anschlüsse sein, wenn der Eigentümer sich weigert. 

      1

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      von

      vor einem Jahr

      Kugic

      Der letzte Weg wird aber eine Kündigung aller bestehenden Anschlüsse sein, wenn der Eigentümer sich weigert.

      Der letzte Weg wird aber eine Kündigung aller bestehenden Anschlüsse sein, wenn der Eigentümer sich weigert. 
      Kugic
      Der letzte Weg wird aber eine Kündigung aller bestehenden Anschlüsse sein, wenn der Eigentümer sich weigert. 

      Das wäre fatal.

       

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor einem Jahr

      Naja .. nach dem TKG könntest du den Eigentümer dazu zwingen die Maßnahmen zu dulden. 

      3

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      von

      vor einem Jahr

      CyberSW

      Naja .. nach dem TKG könntest du den Eigentümer dazu zwingen die Maßnahmen zu dulden.

      Naja .. nach dem TKG könntest du den Eigentümer dazu zwingen die Maßnahmen zu dulden. 
      CyberSW
      Naja .. nach dem TKG könntest du den Eigentümer dazu zwingen die Maßnahmen zu dulden. 

      Der Gesetzgeber sagt zwar in §73 Abs. 1 das der Netzabschluss passiv an einem Ort zu installieren ist, den der Endnutzer bestimmt, Aber wenn der Eigentümer diese baulichen Veränderungen verweigert, dann wird es für den Endnutzer schwierig. Welche Zwangsmaßnahme aus dem TKG soll dieser gegenüber dem Eigentümer anwenden? Das TKG regelt hier eher die Verhältnisse von Netzbetreiber/Provider gegenüber dem Endnutzer aber nicht gegenüber Dritten. Oder hat da jemand andere Kenntnisse?

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      NoOneElse

      Das TKG regelt hier eher die Verhältnisse von Netzbetreiber/Provider gegenüber dem Endnutzer aber nicht gegenüber Dritten. Oder hat da jemand andere Kenntnisse?

      Das TKG regelt hier eher die Verhältnisse von Netzbetreiber/Provider gegenüber dem Endnutzer aber nicht gegenüber Dritten. Oder hat da jemand andere Kenntnisse?
      NoOneElse
      Das TKG regelt hier eher die Verhältnisse von Netzbetreiber/Provider gegenüber dem Endnutzer aber nicht gegenüber Dritten. Oder hat da jemand andere Kenntnisse?

      Ist in der Formulierung eben nicht drin. 

      Der Abs. 1 hat keine Formulierung, dass der Endnutzer diesen Anspruch nur gegen einen Netzbetreiber oder einen Vermieter hat. 

       

      Auch ist der nicht so formuliert, dass hier nur der Netzbetreiber diesen wahrnehmen kann/muss. 

       

      Als Endnutzer kann ich also auch darauf pochen, dass die Beteiligten (darunter fällt auch der Eigentümer/Vermieter des Grundstücks) sich ans TKG halten. 

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      von

      vor einem Jahr

      CyberSW

      Als Endnutzer kann ich also auch darauf pochen

      Als Endnutzer kann ich also auch darauf pochen
      CyberSW
      Als Endnutzer kann ich also auch darauf pochen

      Poch, poch. Der §228 TKG sieht aber bei Mißachtung von §73 Abs. 1 keine Sanktionierung vor. Da kannst Du lange pochen, wenn Du kein Druckmittel hast. Der Gesetzgeber hat da etwas (bewußt) geschlampt.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor einem Jahr

      Sich nach anderen Büroräumen umschauen. Vielfach gibt es, durch Änderung der Arbeitsstruktur im Rahmen der weiteren Verbreitung von Homeoffice, Leerstand von Büroräumen. Wenn es dort passende Infrastruktur mit bezahlbaren Kosten gibt,  dann dorthin wechseln.

       

      Möglicherweise lernt der Vermieter daraus.

      0

    • vor einem Jahr

      ThüRhö

      Die Glasfaserdosen der einzelnen Mieter wurden nebeneinander in den Technikraum gesetzt und auch beschriftet. Diese müssen mit jeweiligen Steckplatz in dem Schaltschrank (in dem üblicherweise abgeschlossenen Technikraum) für die einzelnen Büros verbunden werden.

      Die Glasfaserdosen der einzelnen Mieter wurden nebeneinander in den Technikraum gesetzt und auch beschriftet. Diese müssen mit jeweiligen Steckplatz in dem Schaltschrank (in dem üblicherweise abgeschlossenen Technikraum) für die einzelnen Büros verbunden werden. 
      ThüRhö
      Die Glasfaserdosen der einzelnen Mieter wurden nebeneinander in den Technikraum gesetzt und auch beschriftet. Diese müssen mit jeweiligen Steckplatz in dem Schaltschrank (in dem üblicherweise abgeschlossenen Technikraum) für die einzelnen Büros verbunden werden. 

      Das ist eine übliche Vorgehensweise und ich wüsste auch nicht wo da das Problem liegen soll.

      1

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      von

      vor einem Jahr

      Kalle2014

      wo da das Problem liegen soll.

      wo da das Problem liegen soll.
      Kalle2014
      wo da das Problem liegen soll.

      Das sowohl die verweigernden beauftragten Telekom Techniker als auch der TE Manipulierbarkeit des Anschlußes befürchten?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Und bei einem kupferbasierenden Anschluss mit APL ist / war das nicht so? Immerhin ist der Technikraum abgeschlossen. Bei mir im MFH ist der APL im Treppenhaus frei zugänglich.

       

      Klar, eine Glasfaserleitung die bis in die einzelne Wohneinheit geht, wäre die bessere Lösung.

      5

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      von

      vor einem Jahr

      @Kalle2014 

       

      Mach Dich mal von dem Gedanken frei, dass es nur Telekomkunden auf dem Netz der Telekom gibt, die alle ein externes Glasfasermodem bestellen können. 

       

      Es gibt auch noch andere Anbieter auf dem Markt. Sollen diese Kunden dann ihren Glasfaserrouter im Technikraum installieren?

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Kalle2014

      Es spricht ja auch niemand davon, den Router im Technikraum zu installieren. Und nur weil der Medienkonverter (Glasfasermodem) Strom braucht, muss man diesen ja nicht in der eigenen Wohnung haben.

      Es spricht ja auch niemand davon, den Router im Technikraum zu installieren. Und nur weil der Medienkonverter (Glasfasermodem) Strom braucht, muss man diesen ja nicht in der eigenen Wohnung haben.
      Kalle2014
      Es spricht ja auch niemand davon, den Router im Technikraum zu installieren. Und nur weil der Medienkonverter (Glasfasermodem) Strom braucht, muss man diesen ja nicht in der eigenen Wohnung haben.

      Das Glasfasermodem gehört aber nicht mehr zum Netz des ISP

      In einem MFH machst Du auch nicht 10 TAEs direkt neben den APL und steckst Telefone/Router dort mit einem langen Kabel ein.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      buenni

      In einem MFH machst Du auch nicht 10 TAEs direkt neben den APL und steckst Telefone/Router dort mit einem langen Kabel ein.

      In einem MFH machst Du auch nicht 10 TAEs direkt neben den APL und steckst Telefone/Router dort mit einem langen Kabel ein.
      buenni
      In einem MFH machst Du auch nicht 10 TAEs direkt neben den APL und steckst Telefone/Router dort mit einem langen Kabel ein.

      Genau das habe ich hier auch schon auf einem Bild gesehen.

      Ein Patchfeld, wo die Leitungen aus den Wohnung aufgelegt sind in dem Raum, wo der APL ist.

      TAEs neben dem APL .

      TAEs mit den TAE < - > RJ45 Signaturkabeln mit dem Patchfeld verbunden.

      Ich finde leider gerade das Bild hier nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

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