Grundstückseigentümererklärung gesucht zur Mitversorgung
vor einem Jahr
Hallo, ich benötige dringend eine Kopie der Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) bzw. des Grundstücksnutzungsvertrags, um zu klären, welche rechtliche Grundlade die Mitversorgung zwischen dem Nachbarn und mir hat. Ich bin mit dem Bauherren Service in Kontakt. Dieser konnte in Fragen bzgl. des Dokuments noch nicht weiterhelfen.
Vielen Dank vorab.
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vor 6 Jahren
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vor einem Jahr
Die GEE oder GNV hat nur rechtlichen Belang zwischen der Telekom und dem Unterzeichner, rechtliche Grundlagen Dritter untereinander können daraus nicht abgeleitet werden.
Du bist Eigentümer und möchtest die FEE für dein Grundstück?
Besteht ein aktiver Telekomvertrag?
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vor einem Jahr
Worum geht es dir denn dabei genau?
Den GNV gibt es heute so auch gar nicht mehr - und kann ja auch gekündigt werden (für den eigenen Hausanschluss, nicht für die Mitversorgung ). Enthalten sind da auch nur Standardregelungen, die die Nutzung des Grundstücks für die Leitung zusichert.
Die Leitung wurde damals auf Basis der Aufträge und Zustimmungen verlegt und liegt eben da
vlg Patrik (hier privat)
PS: den GNV hat die Person, welche den Anschluss damals beauftragt hat
4
Antwort
von
vor einem Jahr
Stimmt schon
Grade nach Wechsel von Eigentümern ist die Herausgabe auch nicht immer so einfach möglich.
Generell handelt es such beim GNV um Standard Dokumente, dir man ggf. sogar im Netz findet. Gibt keine individuellen Regelungen; allgemein nur Nutzungsrechte Grundstück für Leitungen, Zugangsrechte zu Entstörung etc.
Bei FTTH sind heute diese nach TKG soweit ich weiß auch gar nicht mehr vorgesehen.

Aber um unkompliziert zu helfen wäre das konkrete Anliegen nützlich - @GEEgesucht12
Liebe Grüße in die Runde - Patrik (privat)
Antwort
von
vor einem Jahr
Bei FTTH sind heute diese nach TKG soweit ich weiß auch gar nicht mehr vorgesehen.
Bei FTTH sind heute diese nach TKG soweit ich weiß auch gar nicht mehr vorgesehen.
Muß wohl so sein.
Ich habe keine in meinen Unterlagen und auch keine unterschrieben.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hab grade mal geschaut, die Nutzung für Leitungen ist heute pauschal "zu dulden"...
Vlg Patrik (privat)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Geht GNV / GEE nicht mit nem Besitzerwechsel auf nen neuen Eigentümer über?
Dann wäre ein Vorbesitzer verpflichtet, das beim Eigentumswechsel mitzuteilen und das müsste in den Verträgen auch drinstehen. Alles andere wäre ja blöd für die Telekom.
Und diese müsste auf Nachfrage dem rechmässigen Grundstückseigentümer den Vertrag auch vorlegen können.
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vor einem Jahr
@Patrik K.
Hochgeschwindigkeitsnetze beachten.
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Antwort
von
vor einem Jahr
Ja, bei Kupfer hat man vergessen aufzuräumen - danke für deinen Hinweis @der_Lutz 🙂
Die Auflösung des GNV bei FTTH zeigt sehr deutlich, dass es eher ein "bürokratisches Gedöns" ist - dass zum Auftrag eines Festnetzanschluss eine Leitungazuführung notwendig ist, bedingt sich ja auch
Viele Grüße
PS: ist "Hochgeschwindigkeit" überhaupt Technologie-bezogen definiert frage ich mich dabei grade ^^
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Beim Eigentümerwechsel war kein Dokument der Telekom vorhanden. Ich bin Telekomkunde. Die Mitversorgung besteht schon viele Jahrzehnte. Ich bin an der Vereinbarung bei Einrichtung der Mitversorgung interessiert.
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich bin Telekomkunde.
dann ist das auch alles in den AGB enthalten, da erübrigt sich eine GEE sowieso.
Ich bin an der Vereinbarung bei Einrichtung der Mitversorgung interessiert.
dazu gibt es keine gesonderte Vereinbarung
Vielleicht wäre es einfacher du würdest mal schreiben um was es dir eigentlich geht.
Antwort
von
vor einem Jahr
Vielleicht wäre es einfacher du würdest mal schreiben um was es dir eigentlich geht.
Um den Nachbarn:
um zu klären, welche rechtliche Grundlade die Mitversorgung zwischen dem Nachbarn und mir hat.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Hier auch einmal der Muster GNV
Es wird klar, dass dort nur allgemeine Regeln beschrieben sind; daher entfällt dieser auch in der Regel:
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/gnv-ohne-unterschrift.pdf
GNV kündigen / Versorgung aufheben
Sofern keine Versorgung mehr gewünscht ist, kann diese vom Eigentümer des Grundstücks kostenlos aufgekündigt werden (wichtig: eine Mitversorgung kann dabei nicht explizit gekündigt werden):https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/hausanschluss-nicht-nutzen
Bitte beachten, der GNV regelt keine individuellen Details.
VLG Patrik, hier privat
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Uneingeloggter Nutzer
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von