Grundstückseigentümererklärung gesucht zur Mitversorgung

vor 10 Monaten

 

Hallo, ich benötige dringend eine Kopie der Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) bzw. des Grundstücksnutzungsvertrags, um zu klären, welche rechtliche Grundlade die Mitversorgung zwischen dem Nachbarn und mir hat. Ich bin mit dem Bauherren Service in Kontakt. Dieser konnte in Fragen bzgl. des Dokuments noch nicht weiterhelfen.

Vielen Dank vorab.

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13

  • vor 10 Monaten

    Die GEE oder GNV hat nur rechtlichen Belang zwischen der Telekom und dem Unterzeichner, rechtliche Grundlagen Dritter untereinander können daraus nicht abgeleitet werden. 

     

    Du bist Eigentümer und möchtest die FEE für dein Grundstück?

    Besteht ein aktiver Telekomvertrag?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    Worum geht es dir denn dabei genau?

     

     

    Den GNV gibt es heute so auch gar nicht mehr - und kann ja auch gekündigt werden (für den eigenen Hausanschluss, nicht für die Mitversorgung ). Enthalten sind da auch nur Standardregelungen, die die Nutzung des Grundstücks für die Leitung zusichert. 


    Die Leitung wurde damals auf Basis der Aufträge und Zustimmungen verlegt und liegt eben da Zwinkernd

     

    vlg Patrik (hier privat)

     

    PS: den GNV hat die Person, welche den Anschluss damals beauftragt hat

    4

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Hab grade mal geschaut, die Nutzung für Leitungen ist heute pauschal "zu dulden"...

     

    Vlg Patrik (privat)

     

     

    IMG_1257.jpeg

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    Geht GNV / GEE nicht mit nem Besitzerwechsel auf nen neuen Eigentümer über?

    Dann wäre ein Vorbesitzer verpflichtet, das beim Eigentumswechsel mitzuteilen und das müsste in den Verträgen auch drinstehen. Alles andere wäre ja blöd für die Telekom.

    Und diese müsste auf Nachfrage dem rechmässigen Grundstückseigentümer den Vertrag auch vorlegen können.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    @Patrik K. 

    Hochgeschwindigkeitsnetze beachten.

    1

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Ja, bei Kupfer hat man vergessen aufzuräumen - danke für deinen Hinweis @der_Lutz 🙂

     

    Die Auflösung des GNV bei FTTH zeigt sehr deutlich, dass es eher ein "bürokratisches Gedöns" ist - dass zum Auftrag eines Festnetzanschluss eine Leitungazuführung notwendig ist, bedingt sich ja auch Fröhlich

     

    Viele Grüße 

     

    PS: ist "Hochgeschwindigkeit" überhaupt Technologie-bezogen definiert frage ich mich dabei grade ^^

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    Beim Eigentümerwechsel war kein Dokument der Telekom vorhanden. Ich bin Telekomkunde. Die Mitversorgung besteht schon viele Jahrzehnte. Ich bin an der Vereinbarung bei Einrichtung der Mitversorgung interessiert. 

     


    2

    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    der_Lutz

    Vielleicht wäre es einfacher du würdest mal schreiben um was es dir eigentlich geht.

    Vielleicht wäre es einfacher du würdest mal schreiben um was es dir eigentlich geht.
    der_Lutz
    Vielleicht wäre es einfacher du würdest mal schreiben um was es dir eigentlich geht.

    Um den Nachbarn:

     

    GEEgesucht12

    um zu klären, welche rechtliche Grundlade die Mitversorgung zwischen dem Nachbarn und mir hat.

    um zu klären, welche rechtliche Grundlade die Mitversorgung zwischen dem Nachbarn und mir hat.
    GEEgesucht12
    um zu klären, welche rechtliche Grundlade die Mitversorgung zwischen dem Nachbarn und mir hat.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 10 Monaten

    Hier auch einmal der Muster GNV

     

    Es wird klar, dass dort nur allgemeine Regeln beschrieben sind; daher entfällt dieser auch in der Regel:

    https://www.telekom.de/hilfe/downloads/gnv-ohne-unterschrift.pdf

     

    GNV kündigen / Versorgung aufheben 

    Sofern keine Versorgung mehr gewünscht ist, kann diese vom Eigentümer des Grundstücks kostenlos aufgekündigt werden (wichtig: eine Mitversorgung kann dabei nicht explizit gekündigt werden):https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/hausanschluss-nicht-nutzen 

     

    Bitte beachten, der GNV regelt keine individuellen Details.

     

    VLG Patrik, hier privat

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

Uneingeloggter Nutzer

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