Handy gestohlen

vor 5 Jahren

Es ist wirklich unglaublich. 
ich habe mir ein neues Handy aus der Vertragsverlängerung bestellt. Dieses Handy wurde geliefert, der Nachbar (nicht mein Wunschnachbar, den ich angegeben hatte) hat das Paket von DHL in die Hand gedrückt bekommen. Er hat dafür keine Unterschrift geleistet. In seiner Gutgläubigkeit an die Menschheit, hat er das Paket vor meine Wohnungstür gelegt. Es ist jetzt weg! Vermutlich hat das ein anderer Lieferant, der im Haus war mitgenommen. 
Anruf bei der Telekom: 

nachforschungsauftrag an DHL geschickt. Ich bleibe aber auf den Kosten sitzen und bekomme kein neues Handy ausgeliefert. Die haben nur gesagt ich soll mir ein neues für den vollen Preis kaufen. Also ohne Vertrag.  

Kann mir jemand helfen? 

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 5 Jahren

    Das ist ein Punkt, wo dir nur ein Anwalt helfen kann.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 5 Jahren


    @franziska.rath  schrieb:

    Dieses Handy wurde geliefert, der Nachbar (nicht mein Wunschnachbar, den ich angegeben hatte) hat das Paket von DHL in die Hand gedrückt bekommen. Er hat dafür keine Unterschrift geleistet. In seiner Gutgläubigkeit an die Menschheit, hat er das Paket vor meine Wohnungstür gelegt. Es ist jetzt weg! 


    Dann forderst Du Schadenersatz von DHL. Die sind verpflichtet, genau der richtigen Person das Paket zu übergeben, wenn eine Person angegeben wird dafür. Die haben nicht das Recht, das Paket an irgend jemanden zu übergeben.

    Ausnahme zurzeit ist, dass sie selbst für den Empfang quittieren, dass die Empfänger nicht alle auf den Geräten rumfummeln.

     


    @franziska.rath  schrieb:

    Anruf bei der Telekom: 

    nachforschungsauftrag an DHL geschickt. Ich bleibe aber auf den Kosten sitzen und bekomme kein neues Handy ausgeliefert. Die haben nur gesagt ich soll mir ein neues für den vollen Preis kaufen. Also ohne Vertrag.  


    Was soll die Telekom machen, auf eigene Kosten ein neues Smartphone liefern?

    Würde ich als Firma auch nicht machen, wenn das Paket nicht korrekt zugestellt wird.

     

    Vielleicht hat das Gerät ja trotzdem der "gutgläubige" Nachbar.

    Auf den Lieferscheinen steht immer die IMEI -Nummer mit drauf von dem Gerät.

    Auch mit der IMEI -Nummer kann man über die Polizei/StA nach dem Gerät fahnden.

    Die Telekom selbst könnte in ihrem eigenen Interesse sogar intern prüfen zu gegebener Zeit, ob das Gerät verwendet wird.

     

    12

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren


    @BigWoelfi2  schrieb:

    @Schmucki_1975 

     

    Das ist ein Problem, das die Telekom mit DHL oder gegen den Nachbarn klären muss.

     

    Offiziell zugestellt ist das Smartphone, wenn es den Kunden erreicht hat und nicht schon, wenn es ein Nachbar angenommen hat.

     

    Und dann, wenn es tatsächlich beim Kundenist, beginnt übrigens auch erst die Widerspruchsfrist.

     


    Ich habe doch nichts zu der Frist oder ähnliches geschrieben. Ich habe nur geschrieben, dass der Nachbar haften muss. Und das stimmt auch. Natürlich ist das nicht das Problem des Empfängers, die Telekom kann den Annehmer der Sendung (den Nachbarn) in Haftung  nehmen. Der Ansprechpartnes des Empfängers ist die Telekom. Denn nur die beiden sind Vertragspartner. Er muss es also bei der Telekom reklamieren. Die Telekom wird sich dann an DHL wenden, um sich die Auslieferung bestätigen zu lassen. Kommt dann raus, dass der Nachbar die Sendung angenommen hat, dann muss theoretisch der Nachbar haften. So ist die Gesetzeslage (z.B. auch, wenn der Nachbar das Paket beschädigt hätte usw.). Aber wie sieht es in der Praxis aus? Der Nachbar wird sich sicherlich versuchen herauszureden. Im schlimmsten Falle geht es also vor Gericht. Was ist, wenn Aussage gegen Aussage steht? Wenn der Nachbar sagt, er hätte es dem Empfänger übergeben? Der aber sagt, stimmt nicht, ich habe es nicht erhalten. Wie wird die Klage enden? Welches Urteil wird gefällt? Was ist, wenn der Empfänger sich mit dem Nachbar abgesprochen hat? Es ein abgekartertes Spiel ist? Wie geht das Urteil aus? Und haben die dann zwei Handys?

     

    Grad bei Rechtsthemen sollte man immer vorsichtig sein. Wenn man nicht eine Art von Jurist ist, ist es immer schwer. Außerdem können sich Gesetze und Urteile schnell ändern. Ich bin da immer vorsichtig mit solchen Themen, erst Recht sollte man keine Rechtsberatung geben.

  • vor 5 Jahren


    @franziska.rath  schrieb:

    In seiner Gutgläubigkeit an die Menschheit, hat er das Paket vor meine Wohnungstür gelegt.


    Kann der Nachbar das auch beweisen?

    Ansonsten besteht der Straftatbestand der Unterschlagung.

    Er verpflichtet sich das Paket sorgsam zu verwahren und an den eigentlichen Empfänger weiter zu geben.

    Wer das Paket einfach vor dessen Tür stellt, verletzt seine Pflicht.

     

    Das ist auch der Grund, warum ich keine fremden Pakete/Päckchen entgegen nehme.

    Bei DHL besteht die Möglichkeit einer 7-tägigen Einlagerung in der Postfiliale.

    0

  • 2 Sterne Mitgestalter*in

    vor 5 Jahren

    Tja jetzt hast Du die Verlängerung aber nicht das Handy - und dass Du so schnell zum Handy kommst... das riecht mal nicht danach.

     

    Vielleicht wäre es der beste Weg, dass Du die Verlängerung widerrufst...

     

    Ob die Telekom Dir dann allerdings gleich wieder eine neue Verlängerung mit Handy zugesteht...

     

    Am besten sollte mal ein Teamie draufschauen - hierzu ergänze bitte Dein Forenprofil um Kundennummer und Rückrufnummer

    2

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren


    @muc8033.7  schrieb:

    Tja jetzt hast Du die Verlängerung aber nicht das Handy - und dass Du so schnell zum Handy kommst... das riecht mal nicht danach.

     

    Vielleicht wäre es der beste Weg, dass Du die Verlängerung widerrufst...

     

    Ob die Telekom Dir dann allerdings gleich wieder eine neue Verlängerung mit Handy zugesteht...

     

    Am besten sollte mal ein Teamie draufschauen - hierzu ergänze bitte Dein Forenprofil um Kundennummer und Rückrufnummer


    Hm, aber bei Widerruf der Vertragsverlängerung, muss dann nicht auch das Gerät zurückgesendet werden? Etwas schwierig in dem Fall... Und laut DHL gibt es ja eine Zustellbestätigung.

  • Telekom hilft Team

    vor 5 Jahren

    Hallo @franziska.rath,

    herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Sie mit Ihrem Anliegen den Weg zu uns gefunden haben.
    Einige Hinweise zum Vorgehen haben Sie im Verlauf vom Thread ja bereits erhalten. Ich muss ehrlich sagen, dass mir da direkt auch keine andere Herangehensweise einfällt, als die bereits aufgeführten.

    Viele Grüße
    Timo N.

    7

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren


    @muc8033.7  schrieb:

    @Schmucki_1975  schrieb:
    Denn nur ein Jurist kann dir wirklich weiterhelfen.

    Es ist der Telekom unbenommen, eine Lösung zu suchen und zu finden, die den TE nicht zu diesem Schritt - dem Gang zum Juristen - zwingt.


    Ja, nur schade, dass sich die Telekom ja schon geäußert hat in Form "Ich muss ehrlich sagen, dass mir da direkt auch keine andere Herangehensweise einfällt, als die bereits aufgeführten.". Da wird sich wohl so auf Anhieb keine Lösung abzeichnen...

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