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Handy gestohlen
vor 5 Jahren
Es ist wirklich unglaublich.
ich habe mir ein neues Handy aus der Vertragsverlängerung bestellt. Dieses Handy wurde geliefert, der Nachbar (nicht mein Wunschnachbar, den ich angegeben hatte) hat das Paket von DHL in die Hand gedrückt bekommen. Er hat dafür keine Unterschrift geleistet. In seiner Gutgläubigkeit an die Menschheit, hat er das Paket vor meine Wohnungstür gelegt. Es ist jetzt weg! Vermutlich hat das ein anderer Lieferant, der im Haus war mitgenommen.
Anruf bei der Telekom:
nachforschungsauftrag an DHL geschickt. Ich bleibe aber auf den Kosten sitzen und bekomme kein neues Handy ausgeliefert. Die haben nur gesagt ich soll mir ein neues für den vollen Preis kaufen. Also ohne Vertrag.
Kann mir jemand helfen?
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vor 3 Monaten
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
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BigWoelfi2
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
Dann forderst Du Schadenersatz von DHL. Die sind verpflichtet, genau der richtigen Person das Paket zu übergeben, wenn eine Person angegeben wird dafür. Die haben nicht das Recht, das Paket an irgend jemanden zu übergeben.
Ausnahme zurzeit ist, dass sie selbst für den Empfang quittieren, dass die Empfänger nicht alle auf den Geräten rumfummeln.
Was soll die Telekom machen, auf eigene Kosten ein neues Smartphone liefern?
Würde ich als Firma auch nicht machen, wenn das Paket nicht korrekt zugestellt wird.
Vielleicht hat das Gerät ja trotzdem der "gutgläubige" Nachbar.
Auf den Lieferscheinen steht immer die IMEI -Nummer mit drauf von dem Gerät.
Auch mit der IMEI -Nummer kann man über die Polizei/StA nach dem Gerät fahnden.
Die Telekom selbst könnte in ihrem eigenen Interesse sogar intern prüfen zu gegebener Zeit, ob das Gerät verwendet wird.
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Schmucki_1975
Antwort
von
BigWoelfi2
vor 5 Jahren
Ich habe doch nichts zu der Frist oder ähnliches geschrieben. Ich habe nur geschrieben, dass der Nachbar haften muss. Und das stimmt auch. Natürlich ist das nicht das Problem des Empfängers, die Telekom kann den Annehmer der Sendung (den Nachbarn) in Haftung nehmen. Der Ansprechpartnes des Empfängers ist die Telekom. Denn nur die beiden sind Vertragspartner. Er muss es also bei der Telekom reklamieren. Die Telekom wird sich dann an DHL wenden, um sich die Auslieferung bestätigen zu lassen. Kommt dann raus, dass der Nachbar die Sendung angenommen hat, dann muss theoretisch der Nachbar haften. So ist die Gesetzeslage (z.B. auch, wenn der Nachbar das Paket beschädigt hätte usw.). Aber wie sieht es in der Praxis aus? Der Nachbar wird sich sicherlich versuchen herauszureden. Im schlimmsten Falle geht es also vor Gericht. Was ist, wenn Aussage gegen Aussage steht? Wenn der Nachbar sagt, er hätte es dem Empfänger übergeben? Der aber sagt, stimmt nicht, ich habe es nicht erhalten. Wie wird die Klage enden? Welches Urteil wird gefällt? Was ist, wenn der Empfänger sich mit dem Nachbar abgesprochen hat? Es ein abgekartertes Spiel ist? Wie geht das Urteil aus? Und haben die dann zwei Handys?
Grad bei Rechtsthemen sollte man immer vorsichtig sein. Wenn man nicht eine Art von Jurist ist, ist es immer schwer. Außerdem können sich Gesetze und Urteile schnell ändern. Ich bin da immer vorsichtig mit solchen Themen, erst Recht sollte man keine Rechtsberatung geben.
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Anonymous User
vor 5 Jahren
Kann der Nachbar das auch beweisen?
Ansonsten besteht der Straftatbestand der Unterschlagung.
Er verpflichtet sich das Paket sorgsam zu verwahren und an den eigentlichen Empfänger weiter zu geben.
Wer das Paket einfach vor dessen Tür stellt, verletzt seine Pflicht.
Das ist auch der Grund, warum ich keine fremden Pakete/Päckchen entgegen nehme.
Bei DHL besteht die Möglichkeit einer 7-tägigen Einlagerung in der Postfiliale.
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muc8033.7
2 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
Tja jetzt hast Du die Verlängerung aber nicht das Handy - und dass Du so schnell zum Handy kommst... das riecht mal nicht danach.
Vielleicht wäre es der beste Weg, dass Du die Verlängerung widerrufst...
Ob die Telekom Dir dann allerdings gleich wieder eine neue Verlängerung mit Handy zugesteht...
Am besten sollte mal ein Teamie draufschauen - hierzu ergänze bitte Dein Forenprofil um Kundennummer und Rückrufnummer
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Schmucki_1975
Antwort
von
muc8033.7
vor 5 Jahren
Hm, aber bei Widerruf der Vertragsverlängerung, muss dann nicht auch das Gerät zurückgesendet werden? Etwas schwierig in dem Fall... Und laut DHL gibt es ja eine Zustellbestätigung.
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Timo N.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Sie mit Ihrem Anliegen den Weg zu uns gefunden haben.
Einige Hinweise zum Vorgehen haben Sie im Verlauf vom Thread ja bereits erhalten. Ich muss ehrlich sagen, dass mir da direkt auch keine andere Herangehensweise einfällt, als die bereits aufgeführten.
Viele Grüße
Timo N.
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Schmucki_1975
Antwort
von
Timo N.
vor 5 Jahren
Ja, nur schade, dass sich die Telekom ja schon geäußert hat in Form "Ich muss ehrlich sagen, dass mir da direkt auch keine andere Herangehensweise einfällt, als die bereits aufgeführten.". Da wird sich wohl so auf Anhieb keine Lösung abzeichnen...
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