Hauptverteiler
vor 8 Jahren
Hallo
Ich habe folgende Frage.
Im Januar bin ich in eine neue Wohnung eingezogen. Nun wollte ich mir einen Internetzugang freischalten lassen. Mein Anbieter hat einen Techniker vorbei geschickt, der feststellte das die Wohnung nicht am Hauptverteiler angeschlossen ist. Er könnte da nichts daran ändern und ich müsste einen Elektriker bestellen.
Nun habe ich raus gefunden, das nur von der Telekom jemand die Wohnung anschliessen kann.
Jetzt gehen die Meinungen auseinander . Die einen sagen, mein Anbieter muss die Telekom benachrichtigen und einen Techniker bestellen. Die sagen aber ich muss das (als Mieter) bzw der Hauseigentümer muss sich bei der Telekom melden.
Was stimmt denn nun und was kann ich machen, um endlich angeschlossen zu werden.
Ich danke schon einmal für eure Hilfe
LG Sandra
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vor 8 Jahren
Wenn du kein kunde bei der Telekom bist musst du dich immer an deinen anbieter wenden. Dieser vereinbart dann ein Termin wo jemand von der telekom kommt
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vor 8 Jahren
@s.kirrwald Was Du meinst ist nicht der Hauptverteiler sondern der APL . Wenn keine Leitung oder ein Teilstück twischen APL und 1 TAE fehlt ist Dein Anbieter zusändig. Die Telekom vermietet die Leitung vom HVT (Hauptverteiler bis zum APL (Verteiler im Keller) wenn dort das Kabel zu 1 TAE fehlt ist das das Problem von Deinem Anbieter Bzw von Dir.
Gruß Andi
Geiz ist nicht immer Geil!
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vor 8 Jahren
Hallo @s.kirrwald,
ich glaube hierbei geht es um das Kabel vom Anschlusspunkt ( APL im Keller) zur Telefondose. Dieses Kabel kann der Elektriker legen. Das anschließen übernimmt dann wiederum die Telekom da nur diese das Kabel am APL anschließen darf.
Normalerweise sollte das Legen des Kabels vom Eigentümer/Vermieter übernommen werden.
Gruß
Dominic
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von
vor 8 Jahren
Mit dem hier kenn i mi nähmlich net aus 😉 da i aus nem anderen Bereich bin grüsle 🙂
von
vor 8 Jahren
Herzlich willkommen @s.kirrwald
Das ist eigentlich Aufgabe des Eigentümers bzw. Vermieter , das anschließen an den APL ist Aufgabe der Telekom, denn nur die darf daran !
Bei Freischalten/Anschließen und Störungen ist dann allerdings ausschließlich der Anbieter der Ansprechpartner, dieser hat ebenfalls einen Ansprechpartner bei der Telekom
Viele Grüße
vor 8 Jahren
Du mußt alles mit Deinem Anbieter kommunizieren.
Dein Anbieter kann nötigenfalls mit der Telekom kommunizieren.
Du selbst mußt überhaupt nichts machen!
Alles das muß Dein Anbieter machen!
Die von Dir geschilderten Probleme gehen Dich nichts an.
Die muß Dein Anbieter lösen.
Wenn der das nicht will oder einfach nicht macht, verlasse ihn.
Du bist Mieterin und darfst keine Leitunglegungsaufträge erteilen.
Dein Anbieter darf aber von Dir Kontaktinformation zum Eigentümer erbitten.
Dann sollte der mit dem Eigentümer reden und diesem genau schildern, was
benötigt wird.
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von
vor 8 Jahren
Du selbst mußt überhaupt nichts machen! Die von Dir geschilderten Probleme gehen Dich nichts an. Wenn der das nicht will oder einfach nicht macht, verlasse ihn. @maglite
Du selbst mußt überhaupt nichts machen!
Die von Dir geschilderten Probleme gehen Dich nichts an.
Wenn der das nicht will oder einfach nicht macht, verlasse ihn.
@maglite
Gilt das auch für Lebenspartner?
von
vor 8 Jahren
Gilt das auch für Lebenspartner?
Gilt das auch für Lebenspartner?
Es gibt auch Ehe-Verträge...
vor 8 Jahren
willkommen in unserer Community.
Der Vertrag wurde also bei einem anderen Anbieter abgeschlossen, korrekt? Dann ist auch nur dieser Ihr Ansprechpartner. Wir können und dürfen aus Datenschutzgründen bei Anschlüssen anderer Anbieter nicht tätig werden. Wie hier bereits richtig gesagt wurde, hat Ihr Anbieter aber Ansprechpartner bei uns, an die er sich wenden kann.
Viele Grüße
Anja S.
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