Gelöst

Hausanschluss Telekom - Anschluss im öffentlichen Grund

vor 3 Jahren

Hallo,
wir haben ein Neubau. Der Stromanschluss wird zum zuständigen Versorger von der Grundstücksgrenze in das Haus gelegt (Baustrom bereits vorhanden). Gleichzeitig soll die Telekomanbindung ebenfalls verlegt werden.
Dabei müssen 100m Leitungslänge vom einem öffentlichen Anschlusspunkt in einer Strasse bis zur Grundstücksgrenze und anschliessend ebenfalls in das Haus gelegt werden.
Wer kommt für die Kosten auf, die für die 100m Verlegung im öffentl. Grund anfallen ?

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      vor 3 Jahren

      Guten Morgen,

       

      Hausanschlüsse werden mit einer pauschale berechnet, das beinhaltet die Verlegung auf privatem Grund, Installation Hausanschluss und - sofern nötig - die Zuleitung auf öffentlichem Grund. 

       

      Details dazu folgen in der Planung oder auch in Abstimmung mit den Baupartnern vor Ort. 

       

      LG Patrik 

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    • vor 3 Jahren

      Liegt der Neubau innerhalb oder außerhalb der Gemeinde.

       

      Ich würde auf jeden Fall von der Grundstücksgrenze bis ins Haus ein Leerrohr legen, sobald es eine Möglichkeit dafür gibt.

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      von

      vor 3 Jahren

      Der Neubau liegt innerhalb der Gemeinde.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 3 Jahren

      Hendrik.Britz

      Dabei müssen 100m Leitungslänge vom einem öffentlichen Anschlusspunkt in einer Strasse bis zur Grundstücksgrenze und anschliessend ebenfalls in das Haus gelegt werden.

      Dabei müssen 100m Leitungslänge vom einem öffentlichen Anschlusspunkt in einer Strasse bis zur Grundstücksgrenze und anschliessend ebenfalls in das Haus gelegt werden.
      Hendrik.Britz
      Dabei müssen 100m Leitungslänge vom einem öffentlichen Anschlusspunkt in einer Strasse bis zur Grundstücksgrenze und anschliessend ebenfalls in das Haus gelegt werden.

      Bedenke, dass das alles nicht von heute auf morgen gemacht wird. Es wird einige Monate dauern.

      0

    • vor 3 Jahren

      Ich frage mich .. warum du jetzt erst damit kommst?

      Eigentlich beauftragt man die Grundversorger (Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) bereits in der Planungsphase. 

       

      Heißt: Wenn der Architekt noch dabei ist, die Buzze auf das Grundstück zu planen. Damit die Grundversorger schon einmal wissen, dass da was kommt und sich gemeinsam abstimmen und im besten Fall auch gemeinsam EINE ausführende Firma beauftragen. 

       

      Heißt aber auch: Schon Monate bevor auf dem Grundstück irgendwas passiert ist, hast du schon die Verträge für die Grundversorger unterzeichnet und kennst auch die Kosten. (idR. ja immer irgendwelche Pauschalen). 

       

      Die Herstellung der Grundversorgung wird idR. immer über Pauschalen abgerechnet und von der Bundesnetzagentur abgenickt. Über ein Geldtopf als Umlageverfahren (den praktisch alle Kunden befüllen) werden die Differenzen beglichen. Heißt du bezahlst evtl. eine Pauschale von 500€ an die Telekom und die erhält die weiteren Kosten aus dem Topf - der mit einem x% Betrag von allen Kunden der Netzbetreiber befüllt wird. 

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      von

      vor 3 Jahren

      @CyberSW So schaut es aus. Ab Genehmigung vom Bauamt sich um alle Verträge bei den Gewerken kümmern. 

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      von

      vor 3 Jahren

      Jo, das ist schon lange in trockenen Tüchern, war nur mal zur Sicherheit gefragt ... Danke

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hendrik.Britz

      Jo, das ist schon lange in trockenen Tüchern, war nur mal zur Sicherheit gefragt ... Danke

      Jo, das ist schon lange in trockenen Tüchern, war nur mal zur Sicherheit gefragt ... Danke
      Hendrik.Britz
      Jo, das ist schon lange in trockenen Tüchern, war nur mal zur Sicherheit gefragt ... Danke

      Na dann ist doch gut ... also ... nein du musst dich da um nix kümmern. 

      Das übernehmen die Versorger mit der Stadt zusammen. 

       

      Du zahlst echt nur deinen Fixpreis ... die Restkosten zahlen im Endeffekt wir alle.

      Erschließungskosten zur Grundversorgung werden von der Gemeinschaft getragen. Die zu versorgenden zahlen dabei nur einen Preis, denen die Gemeinschaft als angemessen und akzeptabel beschlossen hat. (wobei das Augenwischerei ist, denn die Bundesnetzagentur legt das fest und kein Wähler stimmt direkt drüber ab.) 

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • Akzeptierte Lösung

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      vor 3 Jahren

      @CyberSW So schaut es aus. Ab Genehmigung vom Bauamt sich um alle Verträge bei den Gewerken kümmern. 

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      Uneingeloggter Nutzer

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