Hausverwaltung verlangt von Mietern 119€ für freien zugang zum APL bei Neuanschluß (besuch des Technikers)

vor 8 Jahren

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Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Hausverwaltung und der Hausmaister über die veröffentlichung von Namen und Telefonnummern begeistert sind.

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    • vor 8 Jahren

      @schneiderholger79 ??????????? der zugang zu Tecchnischen Einrichtung ist von der Hausverwaltung sicher zu stellen (kostenlos) oder verlangen die von der Feuerwehr auch die Gebühr wenn was zu löschen ist?

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      von

      vor 8 Jahren

      Chill erst mal

      @schneiderholger79 ??????????? der zugang zu Tecchnischen Einrichtung ist von der Hausverwaltung sicher zu stellen (kostenlos) oder verlangen die von der Feuerwehr auch die Gebühr wenn was zu löschen ist?

      @schneiderholger79 ??????????? der zugang zu Tecchnischen Einrichtung ist von der Hausverwaltung sicher zu stellen (kostenlos) oder verlangen die von der Feuerwehr auch die Gebühr wenn was zu löschen ist?

      Chill erst mal

      @schneiderholger79 ??????????? der zugang zu Tecchnischen Einrichtung ist von der Hausverwaltung sicher zu stellen (kostenlos) oder verlangen die von der Feuerwehr auch die Gebühr wenn was zu löschen ist?


      Wo steht, dass der Zugang kostenlos sein muss? 

      von

      vor 8 Jahren

      darauf habe ich die Hausverwaltung auch in einer email hingewiesen, aber bis jetzt gab es noch keine Reaktion darauf.

       

      Das schlimme ist, wir haben 96 Wohneinheiten im Haus , viele Studenten und junge Leute die hier ihre erste Wohnung beziehen. Die natürlich auch vernünftiges internet haben wollen.........und aus dummheit/unwissenheit darauf reinfallen und zahlen Besorgt

       

       

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    • vor 8 Jahren

      Augen auf bei der Wahl der Hausverwaltung 

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      von

      vor 8 Jahren

      @Gelöschter Nutzer ööha, Störung ist sondereinsatz, kostet dann 219€ Doof

      von

      vor 8 Jahren

      Mal andersrum betrachtet:

       

      Der Vermieter verlangt aus einem nach Gesetz und Rechtsprechung gerechtfertigten Grund Zugang zur Wohnung des Mieters.

      Der Mieter kann sich dem natürlich nicht entziehen, verlangt vom Vermieter jedoch im Wege der Vorauszahlung für seine Bemühungen eine Kostenpauschale und Lästigkeitsentschädigung von 100 Euro (nicht 119, weil er ja nicht mehrwertsteuerpflichtig ist).

      Wie würden sie entscheiden?

      (Name einer Gerichtsshow des ZDF 1974 - 2000)

      von

      vor 8 Jahren

      tja ,ungefähr so hab´s jetzt gemacht.

      Am 26. hat sich die ISTA angemeldet für einen Zählertausch. Habe der Hausverwaltung jetzt mitgeteilt das ich diesen Termin nicht wahrnehmen kann aber für 119€ per Vorkasse jemanden beauftragen würde der Ihnen Zugang gewährt Zwinkernd

      Bin ma gespannt ob ich ne Antwort bekomme. 

    • vor 8 Jahren

      Hallo @schneiderholger79,

      ganz allgemein ist Zugang zum APL vom Eigentümer zu gewähren.

      Zu der, ich nenne es mal "Pauschale", kann ich wenig sagen.

      Halten Sie uns hier gerne auf dem Laufenden, was dabei raus kommt.

      Viele Grüße
      Jan Ki.

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      von

      vor 7 Jahren

      Der Mieter ist Vertragspartner der Telekom. 

      Der Vermieter muss dem Mieter Zugang zur Hausanschlusstechnik gewähren und dieser kann dann den Techniker da rein lassen

       

      Ich sag mal 

      Amtsgericht Berlin-Wedding Az.: 15a C 99/16

      von

      vor 7 Jahren

      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten

      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten
      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten



      Nicht!? Ich meinte zwar die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter, aber nach deiner Auffassung zum Thema überlasse ich doch lieber den Rechtskundigen das Feld und bin hier mal raus.

      Viele Grüße
      Klaus K.

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      von

      vor 7 Jahren

      Klaus K.

      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten Nicht!?

      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten

      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten
      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten



      Nicht!? 
      Klaus K.

      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten

      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten
      Aus den Rechten der Telekom gegenüber dem Grundstückseigentümer ( GEE ) kann sich niemals eine Pflicht des Mieters ableiten



      Nicht!? 


      Natürlich nicht.

      Überlege dir mal was das bedeuten würde.

       

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    • vor 7 Jahren

      schneiderholger79

      Hausverwaltung verlangt von Mietern 119€ für freien zugang zum APL bei Neuanschluß (besuch des Technikers)

      Hausverwaltung verlangt von Mietern 119€ für freien zugang zum APL bei Neuanschluß (besuch des Technikers)

      schneiderholger79
      Hausverwaltung verlangt von Mietern 119€ für freien zugang zum APL bei Neuanschluß (besuch des Technikers)


      Ob die Hausverwaltung, die ja den Eigentümer/Vermieter vertritt, Entgelt für den Zugang zum APL verlangen darf, ist  eine Frage des Rechtsverhältnisses zwischen Verwalter und Eigentümer, und des Rechtsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter, und kann auch nur auf dieser Ebene, gegebenenfalls gerichtlich, geklärt werden.

       

      Die Telekom hat damit nichts zu schaffen, ihr ist der Zutritt zum APL kostenfrei zu gewähren.

       

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      von

      vor 7 Jahren

      der_Lutz

      Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht. Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht. Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht.

      Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht.

      Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht.
      Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht.

      der_Lutz

      Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht.

      Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht.
      Du meinst die Telekom bezahlt lieber die 119 €? Das glaube ich nun gleich gar nicht.


      hab ich doch auch nicht behauptet - dann gibts halt keinen Anschluss, wenn der Mieter es nicht regelt.

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      von

      vor 7 Jahren

      Dann könnte ja jeder Hausbesitzter, der ein APL auch für die Nachbarn im Keller hat, jedes mal - sagen wir, freie Marktwirtschaft - 500 EUR zzgl. MwSt

      verlangen, um Zugang zum APL zu gewähren.

       

      Oder man packt den Stromzähler in einen Tresor und verlang bei Ablesung 500 EUR zzgl. MwSt.

       

      Vor den Wasserzähler kann man sicher auch noch ein Schrank hängen mit Kreditkartenterminal.


      Ich bezweifle, dass das rechtlich haltbar ist - und nichts anderes ist es ja hier.

      von

      vor 7 Jahren

      Hier haben sich bereits vor mehr als einer Woche unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema entwickelt.

      Schon damals konnte man mit Karl Valentin feststellen:

      "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen".

       

      Der richtige Ratschlag für @schneiderholger79 war und ist der mit der Hinzuziehung professioneller juristischer Hilfe durch einen Anwalt oder durch den Gang zu einer Mieterschutzorganisation.

       

      Weitere Hilfe erhält der TE durch eine Fortsetzung der Diskussion nicht, sondern wird bestenfalls zusätzlich verunsichert.

       

      Ich will hier eigentlich von @schneiderholger79 am Ende gerne noch wissen, wie es denn ausgegangen ist. Alles andere dreht sich nur noch im Kreis herum.

       

      VG kws

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