Nachbar verweigert Apl Zugang

4 years ago

Sehr geehrte Damen uns Herren,

 

Seit dem 01.05.21 wohnen wir in einer neuen Wohnung. Für das Internet haben wir einen Vertrag  bei 1&1 abgeschlossen.

Beim 1.techniker Besuch konnte keine Verbindung hergestellt werden .Die APL Anlage befindet sich im Nachbarhaus und die  Eigentümerin verweigert den Zugang des Technikers.

Unsere Vermieterin ist informiert und ein Anwalt ist eingeschaltet, jedoch tut sich seit Mai nicht viel ,eigentlich nichts...

Da ich gehört habe dass die APL Anlage Eigentum der Telekom ist würde ich gerne erfahren, was wir als Mieter machen können oder Sie als Eigentümer der APL .

Laut 1&1 können diese nichts machen da halt die Anlage Eigentum der Telekom ist .

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  • 4 years ago

    @Lola22 Es ist halt blöd das Du bei 1&1 bist. Der Techniker kann den Auftrag nur an !&1 zurückgeben mit dem Vermerk " APL nicht zugänglich" der Auftrag verschindet dann bei der Telekom und landet wieder bei 1 &1

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    4 years ago

    Hallo @Lola22 

    1u1 ist für Sie zuständig.

    Und wenn 1u1 nicht helfen will, wissen Sie nun, warum 1u1 so günstig ist.

    Es wird am Service und Hilfe gespart.

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  • 4 years ago

    Der Nachbar hat der Telekom Zugang zu gewähren. Der Techniker ist übrigens von der Telekom oder zumindest von ihr beauftragt, auch wenn du bei 1&1 bestellst, weil die keine eigene Technik haben.

     

    Höchste Eskalationsstufe ist es, dass die Telekom sich da den Zugang einklagt oder aber dir einen eigenen APL legt auf Kosten des Nachbarn. Das passiert aber nur, wenn du direkt bei der Telekom bestellst.

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    4 years ago

    Ich zietire dazu mal etwas was der nachbar mal ausgefüllt und eingewilligt hat : Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ihrem Grundstück Straße/XXXX Hausnummer XXXX sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. ..........

    Ich zietire dazu mal etwas was der nachbar mal ausgefüllt und eingewilligt hat :

    Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ihrem Grundstück
    Straße/XXXX
    Hausnummer XXXX

    sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem
    öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen
    Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. ..........

    Ich zietire dazu mal etwas was der nachbar mal ausgefüllt und eingewilligt hat :

    Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ihrem Grundstück
    Straße/XXXX
    Hausnummer XXXX

    sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem
    öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen
    Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. ..........


    Nee, die GEE wurde vom damaligen Grundstückseigentümer unterschreiben

    (die ältesten die ich kenne sind von 1927 aber heute immer noch rechtsgültig),

    dann wurde das Grundstück mehrmals verkauft

    und keiner erinnert sich an die immer noch gültige GEE (die wird nicht im Grundbuch eingetragen),

    wenn ich so ein Problem habe, diskutier ich nicht mehr lange,
    ich gebe den Auftrag zurück,
    die Telekom hat eine Rechtsabteilung (die bekommen mehr Gehalt als ich im Aussendienst),
    dann sollen die sich drum kümmern.

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    4 years ago

    @Buster01 Ist auch richtiug so, aber diese Veträge die da kopiert habe sind die aktuellen. Und selbst in den älteren, diesen gelben Zetteln aus den 60er/70ern (Größe eine Quittungsblocks) liegen noch im Archiv vor. Hab die oft genug anfordern müssen. 

    Aber hey.....wie gesagt....anderer Anbieter Fröhlich 

    Answer

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    4 years ago

    Und selbst in den älteren, diesen gelben Zetteln aus den 60er/70ern (Größe eine Quittungsblocks) liegen noch im Archiv vor. Hab die oft genug anfordern müssen. Aber hey.....wie gesagt....anderer Anbieter

     Und selbst in den älteren, diesen gelben Zetteln aus den 60er/70ern (Größe eine Quittungsblocks) liegen noch im Archiv vor. Hab die oft genug anfordern müssen. 

    Aber hey.....wie gesagt....anderer Anbieter Fröhlich 

     Und selbst in den älteren, diesen gelben Zetteln aus den 60er/70ern (Größe eine Quittungsblocks) liegen noch im Archiv vor. Hab die oft genug anfordern müssen. 

    Aber hey.....wie gesagt....anderer Anbieter Fröhlich 


    Ja die alten waren weiß DIN A6, dann kam gelb DIN A6,

    dann gelb DIN A5 (das Original weiß DIN A5 blieb beim Kunden),

    irgendwann DIN A4,

    ich hab das ganze Archiv durchgearbeitet und in ORKA eingearbeitet

    und dann gingen die Originale wieder in das Archiv Zwinkernd

    Hab schon Gebäude die mehrmals verkauft wurden, Grundstückstrennungen

    und immer noch ist die alte GGE gültig.

     

    Heute werden ja Häuser schneller verkauft,

    dann gibt es ein schönes Haus in einem 35J alten Neubaugebiet und die rufen 350000€ auf,

    da kann ich nur sagen das Haus ist der den Betrag wert, aber nicht das Grundstück!

    Es gibt noch keine Endabrechnung vom Strassenbau,
    bei Eckgrundstücken können das schnell mal 70-140K€ werden,

    die muß ich als Sicherheitsrücklage vom Preis abziehen

    und das verstehen viele nicht.

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  • 4 years ago

    Hallo @Lola22,

    hier wurde schon einiges geschrieben. Ich denke, du bist nun gut informiert. Da bei uns kein Vertrag besteht und wir somit keine Daten haben, können wir nichts veranlassen. Der Ansprechpartner bleibt dein Anbieter. Alles andere muss dieser für dich klären.

    Viele Grüße Türkan Ü.

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