Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Nachbar verweigert Zugang zu APL
vor 5 Jahren
In dem Haus, in dem ich als Mieter eingezogen bin, sind laut Telekom-Techniker alle Leitungen belegt, sodass für meinen Anschluss eine Schleife über das Nachbarhaus geschaltet werden müsste. Nun war der erste Telekom-Techniker vor Ort, hat dieses Probelm diagnostiziert und versucht eine Schleife für mich beim Nachabrn zu schalten. Der Nachbar hat den Telekom-Techniker allerdings ohne Angabe von Gründen den Zutritt zur Wohnung verweigert. Der Telekom-Techniker hat mir daraufhin erklärt, dass er soetwas noch nie erlebt habe, er erstmal nichts mehr für mich tun könne und dieses Problem an seinen Vorgesetzten weiterleiten würde. Nachdem ich nun ca. 10 Tage nichts mehr von der Telekom gehört hatte habe ich erneut eine Störungsmeldung erstellt, in der ich mein Problem detailiert geschildert hatte. Daraufhin ist erneut ein Telekom-Techniker erschienen, der allerdings nichts von meiner Vorgeschichte wusste. Nach Schilderung meines Problems und Begutachtung der Anschlüsse, kam er zum gleichen Schluss wie der erste Techniker, die Leitung müsse über den Nachbarn geschaltet werden. Erneut hat der Nachbar den Zutritt zur Wohnung (auch nach ewiger Disukssion) verweigert. Der Techniker hat mir daraufhin im Bedauern ausgedrückt, er könne nichts weiter für mich tun, würde aber aufjedenfall diesen Fall an seinen Vorgesetzten weitergeben. Erneut hörte ich daraufhin nichts von der Telekom. Also habe ich bezüglich meiner Störungsmeldung erneut mit einer Mitarbeiterin von Ihnen telefoniert. Nach ausführlicher Schilderung meines Problems, teilte mir diese in Rücksprache mit Ihrer Disponentin mit, dass Sie nichts für mich tun könne und ich persönlich mithilfe eines Anwalts Zugang zur Wohnung des Nachbars einklagen müsse, damit der Anschluss bei mir geschalten werden kann.
Es kann doch nicht sein dass ich, nachdem ich nun so viel Zeit und Energie in diese Sache gesteckt habe nun auch noch persönlich mit einen Anwalt darum kümmern muss, dass ein Vertrag, welchen die Telekom mit meinen Nachbarn hat (soweit ich es verstanden habe ist die Telekom rechtlich dazu befugt, bei Bedarf Zugang zum APL zu erhalten) auch eingehalten wird. Ich fühle mich hier leider von der Telekom vollkommen im Stich gelassen und bin eher geneigt dazu anwaltlich aus meinem Telekom Vertrag rauszukommen (und auf einem reinen Funkvertrag zu setzten) als einen Rechtsstreit mit meinen sturen Nachbarn vom Zaun zu brechen.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
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Chill erst mal
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
@DaHoDu must Dich nicht um einen Anwalt kümmern. Hat Dein Vormieter Internet gehabt? oder wurde eine Weitere Wohneinheit geschaffen
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Stefan
Antwort
von
Chill erst mal
vor 5 Jahren
KVZ auf, Nachbar abgeklemmt
beim Entstörungstermin des Nachbarn. dann gleich Ausgleichsschaltung mit erstellen.
😂😂😂😂
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muc80337_2
Community Guide
vor 5 Jahren
So ein Schwachsinn.
Diese Mitarbeiterin glaubt wahrscheinlich auch, dass man vom Küssen schwanger werden kann.
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Alexander M.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Wir werden morgen unsere Netztechnik kontaktieren und klären, ob hier eine Nutzungsvereinbarung mit dem Nachbarn getroffen wurde. Wir halten dich weiter auf dem Laufenden.
Grüße
Alexander M.
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der_Lutz
Antwort
von
Alexander M.
vor 5 Jahren
@eifelman85
Ob das so stimmt, ist halt Bild. 1700 € für eine Rufumleitung ist auch absurd, lieber nicht hinterfragen.
2
Nicole G.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
ich habe unsere Technik angeschrieben und angefragt, ob uns für das besagte Nachbargrundstück eine Grundstückseigentümererklärung/Nutzungsvereinbarung vorliegt. Sollte dem so sein, muss unseren Technikern der Zutritt vom Nachbarn gestattet werden (es würde dann noch einmal ein Techniker mit einer Kopie o.g. Erklärung zum Nachbarn fahren). Sollte der Nachbar den Zutritt dann immer noch verweigern, würde das Ganze an unsere Rechtsabteilung abgegeben werden. In dem Fall wird leider kein Weg an einer gerichtlichen Klärung vorbeiführen Wie ist denn Dein Verhältnis zu dem Nachbarn, kannst oder hast Du schon mal mit ihm in Ruhe darüber gesprochen? Weißt Du, warum er sich dem so verweigert? Es ist ja nicht so, dass ihm dadurch ein Nachteil erwachsen würde oder so...wie dem auch sei, ich werde mich hier wieder melden, sobald mir eine Antwort unserer Technik vorliegt.
Viele Grüße
Nicole G.
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prophaganda
Antwort
von
Nicole G.
vor 5 Jahren
...Gott sei Dank...
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Anne W.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
Vielen Dank für deine Geduld.
Grüße Anne W.
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DaHo
Antwort
von
Anne W.
vor 5 Jahren
Danke für die Info!
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Nicole G.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
Hallo @DaHo,
da mir leider immer noch keine Rückmeldung vorliegt, habe ich den Vorgang heute an die höchste interne Eskalationsstufe weitergeleitet. Ich erwarte nun zeitnah eine Rückmeldung und werde mich danach umgehend wieder hier melden. Lieben Dank für die Geduld.
Ich wünsche einen schönen Wochenstart!
Viele Grüße
Nicole G.
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Nicole G.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
und da ist sie, die Rückmeldung. Unsere Technik hat mir mitgeteilt, dass es sowohl die Hausnr. 5, 5/1 und 5-1 gibt. Nur für die Hausnummer 5/1 liegt uns eine Grundstückseigentümererklärung vor, nicht für die 5 und auch nicht für 5-1. Wenn es sich nun beim besagten Nachbarn um die Hausnr. 5/1 handelt, könnten wir als Telekom den Zutritt einfordern.
Viele Grüße
Nicole G.
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DaHo
Antwort
von
Nicole G.
vor 5 Jahren
Hallo Nicole,
danke für die Rückmeldung. Habe heute noch mal genau nachgesehen, in dem Haus mit der Nr. 5 wohnen zwei Parteien. Der Eigentümer des Hauses, welcher uns damals den Zutritt verweigert hat und noch ein Mieter. Die dritte Hausnummer könnte daher stammen, dass der Mieter soweit ich weiß seine eigene kleine Firma hat und gegebenenfalls so ein dritter Anschluss besteht. Ich vermute jedoch das unser Ansprechpartner aufjedenfall der Eigentümer des Hauses wäre. Anhand des Hauses oder der Briefkästen ist nicht ersichtlich, welche Hausnummer zu welcher Person gehört. Nachdem das Nachbar Anwesen aber wie gesagt nur aus einem Haus besteht, dürfte nach meinem Verständnisvollen ja auch nur ein APL vorhanden sein, sodass mit einer vorliegenden eine Grundstückseigentumerklärung aufjedenfall Zugriff zum APL gewährt werden sollte.
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Khaled A.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
vielen Dank für die Infos.
Meine Kollegin @Nicole G. meldet sich morgen bei dir zurück.
Bei weiteren Fragen gerne wieder hier melden.
Viele Grüße Khaled A.
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Nicole G.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
das ist leider nicht gesagt, dass es "auf jeden Fall" mit dieser Grundstückseigentümererklärung (nachfolgend " GEE ") klappen wird, da es scheinbar nicht nur einen APL dort gibt (so jedenfalls die Auskunft der zuständigen technischen Fachabteilung). Ich kann natürlich gerne veranlassen, dass unsere Technik einmal einen Techniker mit der Kopie der GEE zu dem besagten Nachbarn schickt. Sag gerne Bescheid, wenn ich das machen soll
Viele Grüße
Nicole G.
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DaHo
Antwort
von
Nicole G.
vor 5 Jahren
Hallo Nicole,
danke für die Rückmeldung, gerne können Sie mich morgen ab 11:00 Uhr ganztägig erreichen.
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Nicole G.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
leider habe ich Dich gerade telefonisch nicht erreicht. Magst Du mir bitte mitteilen, wann es besser passt? Danke schön
Viele Grüße
Nicole G.
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DaHo
Antwort
von
Nicole G.
vor 5 Jahren
Hallo Nicole,
danke dass Sie es nochmal probiert haben. Morgen, 19. März bin ich ab 14:00 Uhr erreichbar. Am Vormittag habe ich leider durchgehend Termine. Ansonsten sollte ich am Freitag ab 9:00 Uhr ganztägig erreichbar sein.
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