Ich ziehe aus meiner Wohnung aus und kann meinen Vertrag nicht kündigen.

1 day ago

Hallo.

Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.

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    • 1 day ago

      Sie befinden sich in einer Situation, die in Deutschland nicht unüblich ist und besondere Regelungen bezüglich der Meldepflicht mit sich bringt.

      Die Ausgangslage: Auszug ohne neue feste Wohnung

      Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel wohnen.

      Die Meldepflicht bei Hotelaufenthalten:

      Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Hotels weggefallen. Das bedeutet, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und nur vorübergehend im Hotel übernachten, müssen Sie keinen Meldeschein mehr ausfüllen.

      Aber Achtung: Diese Neuregelung betrifft die kurzfristige Beherbergung. Die Regelung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in § 20 Abs. 2 bleibt bestehen, die besagt:

      • Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension) aufgenommen werden und der Aufenthalt voraussichtlich länger als drei Monate dauert, ohne dass Sie eine andere Wohnung in Deutschland haben, müssen Sie sich dennoch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
      • Auch wenn Sie bereits eine Wohnung in Deutschland haben, aber länger als sechs Monate in einer Beherbergungsstätte bleiben, müssen Sie sich dort anmelden.

      Herausforderung: Wohnungsgeberbestätigung vom Hotel

      Das Hauptproblem, wenn Sie ein Hotel als (Übergangs-)Wohnsitz anmelden möchten, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Für jede Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland benötigen Sie eine solche Bestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeber).

      Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.

      Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht (richtig) meldet?

      • Bußgelder: Wer sich nicht innerhalb der Frist (zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung oder bei Auszug ohne neue Wohnung) meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, wobei in der Praxis oft geringere Bußgelder verhängt werden (z.B. 10-30 Euro bei geringer Verzögerung).
      • Probleme mit Behörden und Post: Ohne gemeldete Adresse können behördliche Schreiben (Finanzamt, Krankenkasse, Banken, GEZ etc.) Sie nicht erreichen. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, da Sie als nicht erreichbar gelten.
      • Keine oder erschwerte Inanspruchnahme von Leistungen: Viele soziale Leistungen, wie z.B. Bürgergeld, sind zwar auch ohne festen Wohnsitz möglich, aber der Zugang zu Sozialleistungen und Ämtern wird ohne feste Meldeadresse erheblich erschwert. Sie benötigen oft eine Zustelladresse für Bescheide.
      • Keine Anmeldung von Fahrzeugen: Ohne festen Wohnsitz können Sie kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen zulassen.
      • Verlust des Eintrags im Wählerverzeichnis: Sie verlieren Ihr Wahlrecht an dem Ort, wo Sie zuletzt gemeldet waren.

      Was tun in Ihrer Situation?

      1. Hotel als temporäre Lösung: Nutzen Sie das Hotel für die wirklich notwendige Übergangszeit. Für kurze Übergangszeiten ist die (neue) wegfallende Meldepflicht für Hotels vorteilhaft.
      2. Suchen Sie aktiv nach einer festen Bleibe: Priorisieren Sie die Suche nach einer festen Wohnung oder zumindest einer "Wohnung auf Zeit", für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten können.
      3. Möglichkeiten für "Wohnungslose" (im Sinne des Melderechts):
        • Meldeadresse über Freunde/Verwandte: Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich bei Freunden oder Verwandten für eine kurze Zeit zu melden, obwohl Sie dort nicht permanent wohnen, ist dies eine Möglichkeit, eine Postadresse zu haben. Beachten Sie jedoch, dass dies nur für eine Übergangszeit gedacht ist und keine dauerhafte "Scheinanmeldung" sein sollte, da letzteres ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden kann.
        • Meldung "ohne festen Wohnsitz" / Postadresse über soziale Einrichtungen: Wenn Sie tatsächlich wohnungslos sind und keine private Möglichkeit für eine Meldeadresse haben, gibt es in vielen Städten spezielle Anlaufstellen für Wohnungslose (z.B. Diakonie, Caritas, städtische Sozialdienste). Diese können Ihnen helfen, eine Postadresse einzurichten (oft über die Einrichtung selbst) und die nötigen Schritte für die Meldung "ohne festen Wohnsitz" beim Einwohnermeldeamt zu unternehmen. Dies ist ein formaler Weg, um postalisch erreichbar zu bleiben und soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Fall erhalten Sie natürlich keine Wohnungsgeberbestätigung, da es ja gerade darum geht, dass Sie keine feste Wohnung haben.

      Zusammenfassend: Ein Hotel ist für die Zwischenzeit eine Möglichkeit. Längerfristig benötigen Sie jedoch eine feste Meldeadresse, idealerweise in einer Wohnung, für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Sprechen Sie offen mit der Meldebehörde, wenn Sie sich in einer solchen Übergangssituation befinden, um die besten Schritte für Ihre individuelle Lage zu klären und unnötige Probleme zu vermeiden.

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      Answer

      from

      1 day ago

      JörgB.

      Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.

      Sie befinden sich in einer Situation, die in Deutschland nicht unüblich ist und besondere Regelungen bezüglich der Meldepflicht mit sich bringt.

      Die Ausgangslage: Auszug ohne neue feste Wohnung

      Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel wohnen.

      Die Meldepflicht bei Hotelaufenthalten:

      Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Hotels weggefallen. Das bedeutet, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und nur vorübergehend im Hotel übernachten, müssen Sie keinen Meldeschein mehr ausfüllen.

      Aber Achtung: Diese Neuregelung betrifft die kurzfristige Beherbergung. Die Regelung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in § 20 Abs. 2 bleibt bestehen, die besagt:

      • Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension) aufgenommen werden und der Aufenthalt voraussichtlich länger als drei Monate dauert, ohne dass Sie eine andere Wohnung in Deutschland haben, müssen Sie sich dennoch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
      • Auch wenn Sie bereits eine Wohnung in Deutschland haben, aber länger als sechs Monate in einer Beherbergungsstätte bleiben, müssen Sie sich dort anmelden.

      Herausforderung: Wohnungsgeberbestätigung vom Hotel

      Das Hauptproblem, wenn Sie ein Hotel als (Übergangs-)Wohnsitz anmelden möchten, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Für jede Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland benötigen Sie eine solche Bestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeber).

      Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.

      Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht (richtig) meldet?

      • Bußgelder: Wer sich nicht innerhalb der Frist (zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung oder bei Auszug ohne neue Wohnung) meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, wobei in der Praxis oft geringere Bußgelder verhängt werden (z.B. 10-30 Euro bei geringer Verzögerung).
      • Probleme mit Behörden und Post: Ohne gemeldete Adresse können behördliche Schreiben (Finanzamt, Krankenkasse, Banken, GEZ etc.) Sie nicht erreichen. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, da Sie als nicht erreichbar gelten.
      • Keine oder erschwerte Inanspruchnahme von Leistungen: Viele soziale Leistungen, wie z.B. Bürgergeld, sind zwar auch ohne festen Wohnsitz möglich, aber der Zugang zu Sozialleistungen und Ämtern wird ohne feste Meldeadresse erheblich erschwert. Sie benötigen oft eine Zustelladresse für Bescheide.
      • Keine Anmeldung von Fahrzeugen: Ohne festen Wohnsitz können Sie kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen zulassen.
      • Verlust des Eintrags im Wählerverzeichnis: Sie verlieren Ihr Wahlrecht an dem Ort, wo Sie zuletzt gemeldet waren.

      Was tun in Ihrer Situation?

      1. Hotel als temporäre Lösung: Nutzen Sie das Hotel für die wirklich notwendige Übergangszeit. Für kurze Übergangszeiten ist die (neue) wegfallende Meldepflicht für Hotels vorteilhaft.
      2. Suchen Sie aktiv nach einer festen Bleibe: Priorisieren Sie die Suche nach einer festen Wohnung oder zumindest einer "Wohnung auf Zeit", für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten können.
      3. Möglichkeiten für "Wohnungslose" (im Sinne des Melderechts):
        • Meldeadresse über Freunde/Verwandte: Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich bei Freunden oder Verwandten für eine kurze Zeit zu melden, obwohl Sie dort nicht permanent wohnen, ist dies eine Möglichkeit, eine Postadresse zu haben. Beachten Sie jedoch, dass dies nur für eine Übergangszeit gedacht ist und keine dauerhafte "Scheinanmeldung" sein sollte, da letzteres ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden kann.
        • Meldung "ohne festen Wohnsitz" / Postadresse über soziale Einrichtungen: Wenn Sie tatsächlich wohnungslos sind und keine private Möglichkeit für eine Meldeadresse haben, gibt es in vielen Städten spezielle Anlaufstellen für Wohnungslose (z.B. Diakonie, Caritas, städtische Sozialdienste). Diese können Ihnen helfen, eine Postadresse einzurichten (oft über die Einrichtung selbst) und die nötigen Schritte für die Meldung "ohne festen Wohnsitz" beim Einwohnermeldeamt zu unternehmen. Dies ist ein formaler Weg, um postalisch erreichbar zu bleiben und soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Fall erhalten Sie natürlich keine Wohnungsgeberbestätigung, da es ja gerade darum geht, dass Sie keine feste Wohnung haben.

      Zusammenfassend: Ein Hotel ist für die Zwischenzeit eine Möglichkeit. Längerfristig benötigen Sie jedoch eine feste Meldeadresse, idealerweise in einer Wohnung, für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Sprechen Sie offen mit der Meldebehörde, wenn Sie sich in einer solchen Übergangssituation befinden, um die besten Schritte für Ihre individuelle Lage zu klären und unnötige Probleme zu vermeiden.

      JörgB.
      Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.

      Dann frage ich mich, wie Udo Lindenberg das immer geregelt hat ...

      Nach diversen Quellen wohnte er ja jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg. Wahrscheinlich zu den Zeiten, als noch Meldescheine ausgefüllt wurden.

      Answer

      from

      1 day ago

      Schreibt hier eine KI? Der Fragesteller wollte doch keine allgemeinen Auskünfte zum Melderecht, sondern will wissen, wie er seinen Telekomvertrag, ggfs. gegen Gebühr, los wird und die Leitung für seinen Nachmieter freimacht.

      Answer

      from

      1 day ago

      NoOneElse

      Nach diversen Quellen wohnte er ja jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg. Wahrscheinlich zu den Zeiten, als noch Meldescheine ausgefüllt wurden.

      JörgB.

      Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.

      Sie befinden sich in einer Situation, die in Deutschland nicht unüblich ist und besondere Regelungen bezüglich der Meldepflicht mit sich bringt.

      Die Ausgangslage: Auszug ohne neue feste Wohnung

      Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel wohnen.

      Die Meldepflicht bei Hotelaufenthalten:

      Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Hotels weggefallen. Das bedeutet, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und nur vorübergehend im Hotel übernachten, müssen Sie keinen Meldeschein mehr ausfüllen.

      Aber Achtung: Diese Neuregelung betrifft die kurzfristige Beherbergung. Die Regelung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in § 20 Abs. 2 bleibt bestehen, die besagt:

      • Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension) aufgenommen werden und der Aufenthalt voraussichtlich länger als drei Monate dauert, ohne dass Sie eine andere Wohnung in Deutschland haben, müssen Sie sich dennoch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
      • Auch wenn Sie bereits eine Wohnung in Deutschland haben, aber länger als sechs Monate in einer Beherbergungsstätte bleiben, müssen Sie sich dort anmelden.

      Herausforderung: Wohnungsgeberbestätigung vom Hotel

      Das Hauptproblem, wenn Sie ein Hotel als (Übergangs-)Wohnsitz anmelden möchten, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Für jede Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland benötigen Sie eine solche Bestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeber).

      Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.

      Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht (richtig) meldet?

      • Bußgelder: Wer sich nicht innerhalb der Frist (zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung oder bei Auszug ohne neue Wohnung) meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, wobei in der Praxis oft geringere Bußgelder verhängt werden (z.B. 10-30 Euro bei geringer Verzögerung).
      • Probleme mit Behörden und Post: Ohne gemeldete Adresse können behördliche Schreiben (Finanzamt, Krankenkasse, Banken, GEZ etc.) Sie nicht erreichen. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, da Sie als nicht erreichbar gelten.
      • Keine oder erschwerte Inanspruchnahme von Leistungen: Viele soziale Leistungen, wie z.B. Bürgergeld, sind zwar auch ohne festen Wohnsitz möglich, aber der Zugang zu Sozialleistungen und Ämtern wird ohne feste Meldeadresse erheblich erschwert. Sie benötigen oft eine Zustelladresse für Bescheide.
      • Keine Anmeldung von Fahrzeugen: Ohne festen Wohnsitz können Sie kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen zulassen.
      • Verlust des Eintrags im Wählerverzeichnis: Sie verlieren Ihr Wahlrecht an dem Ort, wo Sie zuletzt gemeldet waren.

      Was tun in Ihrer Situation?

      1. Hotel als temporäre Lösung: Nutzen Sie das Hotel für die wirklich notwendige Übergangszeit. Für kurze Übergangszeiten ist die (neue) wegfallende Meldepflicht für Hotels vorteilhaft.
      2. Suchen Sie aktiv nach einer festen Bleibe: Priorisieren Sie die Suche nach einer festen Wohnung oder zumindest einer "Wohnung auf Zeit", für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten können.
      3. Möglichkeiten für "Wohnungslose" (im Sinne des Melderechts):
        • Meldeadresse über Freunde/Verwandte: Wenn Sie die Möglichkeit haben, sich bei Freunden oder Verwandten für eine kurze Zeit zu melden, obwohl Sie dort nicht permanent wohnen, ist dies eine Möglichkeit, eine Postadresse zu haben. Beachten Sie jedoch, dass dies nur für eine Übergangszeit gedacht ist und keine dauerhafte "Scheinanmeldung" sein sollte, da letzteres ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden kann.
        • Meldung "ohne festen Wohnsitz" / Postadresse über soziale Einrichtungen: Wenn Sie tatsächlich wohnungslos sind und keine private Möglichkeit für eine Meldeadresse haben, gibt es in vielen Städten spezielle Anlaufstellen für Wohnungslose (z.B. Diakonie, Caritas, städtische Sozialdienste). Diese können Ihnen helfen, eine Postadresse einzurichten (oft über die Einrichtung selbst) und die nötigen Schritte für die Meldung "ohne festen Wohnsitz" beim Einwohnermeldeamt zu unternehmen. Dies ist ein formaler Weg, um postalisch erreichbar zu bleiben und soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Fall erhalten Sie natürlich keine Wohnungsgeberbestätigung, da es ja gerade darum geht, dass Sie keine feste Wohnung haben.

      Zusammenfassend: Ein Hotel ist für die Zwischenzeit eine Möglichkeit. Längerfristig benötigen Sie jedoch eine feste Meldeadresse, idealerweise in einer Wohnung, für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Sprechen Sie offen mit der Meldebehörde, wenn Sie sich in einer solchen Übergangssituation befinden, um die besten Schritte für Ihre individuelle Lage zu klären und unnötige Probleme zu vermeiden.

      JörgB.
      Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.

      Dann frage ich mich, wie Udo Lindenberg das immer geregelt hat ...

      Nach diversen Quellen wohnte er ja jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg. Wahrscheinlich zu den Zeiten, als noch Meldescheine ausgefüllt wurden.

      NoOneElse
      Nach diversen Quellen wohnte er ja jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg. Wahrscheinlich zu den Zeiten, als noch Meldescheine ausgefüllt wurden.

      Dann vermute ich mal stark, er hat einfach eine. ausgefüllt?

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 1 day ago

      @JörgB.  #Telekomexperte

      wie hilft diese KI Antwort den Vertrag aufzulösen, weil auf unbestimmte Zeit keine anschlußfähige Wohnung zur Verfügung steht?

      Diese Antwort geht  mit keinem Wort auf 

      MoAbou

      Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen

      Hallo.

      Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

      Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.

      MoAbou
      Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen

      MoAbou

      die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht,

      Hallo.

      Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

      Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.

      MoAbou
      die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht,

      ein. 🙄

      0

    • 1 day ago

      MoAbou

      Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen,

      Hallo.

      Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

      Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.

      MoAbou
      Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen,

      Ist dieser Vertrag also nicht erfüllbar ?

      D.h.nachmieter  lösen den Vertrag auf und übernehmen deinen...ist das praktisch möglich..?

      Wie lange läuft die mvz noch ?

      @MoAbou 

      @JörgB. 

      0

    • 1 day ago

      @JörgB.  Thema verfehlt.

      0

    • 1 day ago

      Hallo @MoAbou,

       

      es ist in dem Fall tatsächlich etwas komplizierter. Wenn du uns nachweist, dass du aus deiner alten Wohnung ausziehst (Abmeldebestätigung) und dann zusätzlich ein Nachweis vorliegt, dass du auf unbestimmte Zeit im Hotel wohnst, können wir den Vertrag nicht umziehen. Dann steht dir nach TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zu.

       

      Gruß

      André

      0

    • 22 hours ago

      MoAbou

      können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt.

      Hallo.

      Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

      Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.

      MoAbou
      können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt.

      Das ist nicht dein Problem und der Anbieter deiner Nachmieter hat ganz normale Möglichkeiten das Problem zu klären. 

      Muss dich nur nicht interessieren und informiert wirst da auch nicht weiter zu.

      Einfach nur dran denken, den Easylogin zu deaktivieren. 

      0

    • 18 hours ago

      Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten"  @JörgB.  ist glatt 100% daneben.

      7

      Answer

      from

      17 hours ago

      HARTMUTIX

      wird doch nie was gelöscht

      Espresso doppio

      Und sie bleibt trotz aller Hinweise einfach so stehen

      falk2010

      Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten"  @JörgB.  ist glatt 100% daneben.

      Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten"  @JörgB.  ist glatt 100% daneben.

      falk2010
      Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten"  @JörgB.  ist glatt 100% daneben.

      Und sie bleibt trotz aller Hinweise einfach so stehen - schöne neue Forenwelt in der sich  nichtmal die Experten und Teamies zurecht finden. 🤔

      Espresso doppio
      Und sie bleibt trotz aller Hinweise einfach so stehen

      Es wird doch nie was gelöscht..aber es ist ja die halbe Wahrheit..nur nichts als lösung. 

      Man könnte sie wenigstens ergänzen..Keine Lösung..

      HARTMUTIX
      wird doch nie was gelöscht

      Habe ich von Löschung geschrieben?@HARTMUTIX  Also nicht nach Gutdünken interpretieren.🙄

      Aber eine grottenfalsche, ellenlange Ausführung hätte durchaus frühzeitig einen berichtigenden Kommentar verdient.

      Wenn ein User das geschrieben hätte, den Aufstand wollte ich nicht erleben.

      Answer

      from

      17 hours ago

      Espresso doppio

      Hinweise einfach so stehen

      falk2010

      Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten"  @JörgB.  ist glatt 100% daneben.

      Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten"  @JörgB.  ist glatt 100% daneben.

      falk2010
      Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten"  @JörgB.  ist glatt 100% daneben.

      Und sie bleibt trotz aller Hinweise einfach so stehen - schöne neue Forenwelt in der sich  nichtmal die Experten und Teamies zurecht finden. 🤔

      Espresso doppio
      Hinweise einfach so stehen

      Hatte ich in der Tat als löschen interpretiert.Sorry.

      @Espresso doppio 

      Nobody is perfect..Mein Body auch nicht.

      Eine Klarstellung wäre angebracht gewesen. 

      Aber wie du sagst..Die neue Thc Software ist xxx   und verdunkelt manche Beiträge.

      Answer

      from

      13 hours ago

      falk2010
      Die sich ausdrücklich auf den Internetanschluss bezog. 

      Hier noch mal meine Gedanken:

      Der TE hat sich beschwert, dass er eine Anmeldebestätigung für die neue Wohung als Nachweis benötigt, um den Internetanschluss an der alten Adresse vorzeitig kündigen zu dürfen:

       

      MoAbou

      Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

      Hallo.

      Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

      Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.

      MoAbou
      Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.

      Meine Antwort bezog sich auf die Möglichkeiten, in der Situation einen solchen Nachweis zu bekommen.

      Sobald der Nachweis da ist, kann der Umzug/bzw. die Kündigung nach TKG beauftragt werden und das Problem des TE löst sich auf. 

      Das Team hat es ja letztlich dann auch sehr viel kürzer und unkomplizierter formuliert und bestätigt ;)

      André A.

      Wenn du uns nachweist, dass du aus deiner alten Wohnung ausziehst (Abmeldebestätigung) und dann zusätzlich ein Nachweis vorliegt, dass du auf unbestimmte Zeit im Hotel wohnst,

      Hallo @MoAbou,

       

      es ist in dem Fall tatsächlich etwas komplizierter. Wenn du uns nachweist, dass du aus deiner alten Wohnung ausziehst (Abmeldebestätigung) und dann zusätzlich ein Nachweis vorliegt, dass du auf unbestimmte Zeit im Hotel wohnst, können wir den Vertrag nicht umziehen. Dann steht dir nach TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zu.

       

      Gruß

      André

      André A.
      Wenn du uns nachweist, dass du aus deiner alten Wohnung ausziehst (Abmeldebestätigung) und dann zusätzlich ein Nachweis vorliegt, dass du auf unbestimmte Zeit im Hotel wohnst,


       

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