Ich ziehe aus meiner Wohnung aus und kann meinen Vertrag nicht kündigen.
1 day ago
Hallo.
Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.
Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.
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1 day ago
Sie befinden sich in einer Situation, die in Deutschland nicht unüblich ist und besondere Regelungen bezüglich der Meldepflicht mit sich bringt.
Die Ausgangslage: Auszug ohne neue feste Wohnung
Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel wohnen.
Die Meldepflicht bei Hotelaufenthalten:
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Hotels weggefallen. Das bedeutet, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und nur vorübergehend im Hotel übernachten, müssen Sie keinen Meldeschein mehr ausfüllen.
Aber Achtung: Diese Neuregelung betrifft die kurzfristige Beherbergung. Die Regelung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in § 20 Abs. 2 bleibt bestehen, die besagt:
Herausforderung: Wohnungsgeberbestätigung vom Hotel
Das Hauptproblem, wenn Sie ein Hotel als (Übergangs-)Wohnsitz anmelden möchten, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Für jede Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland benötigen Sie eine solche Bestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeber).
Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.
Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht (richtig) meldet?
Was tun in Ihrer Situation?
Zusammenfassend: Ein Hotel ist für die Zwischenzeit eine Möglichkeit. Längerfristig benötigen Sie jedoch eine feste Meldeadresse, idealerweise in einer Wohnung, für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Sprechen Sie offen mit der Meldebehörde, wenn Sie sich in einer solchen Übergangssituation befinden, um die besten Schritte für Ihre individuelle Lage zu klären und unnötige Probleme zu vermeiden.
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1 day ago
Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.
Sie befinden sich in einer Situation, die in Deutschland nicht unüblich ist und besondere Regelungen bezüglich der Meldepflicht mit sich bringt.
Die Ausgangslage: Auszug ohne neue feste Wohnung
Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel wohnen.
Die Meldepflicht bei Hotelaufenthalten:
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Hotels weggefallen. Das bedeutet, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und nur vorübergehend im Hotel übernachten, müssen Sie keinen Meldeschein mehr ausfüllen.
Aber Achtung: Diese Neuregelung betrifft die kurzfristige Beherbergung. Die Regelung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in § 20 Abs. 2 bleibt bestehen, die besagt:
Herausforderung: Wohnungsgeberbestätigung vom Hotel
Das Hauptproblem, wenn Sie ein Hotel als (Übergangs-)Wohnsitz anmelden möchten, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Für jede Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland benötigen Sie eine solche Bestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeber).
Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.
Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht (richtig) meldet?
Was tun in Ihrer Situation?
Zusammenfassend: Ein Hotel ist für die Zwischenzeit eine Möglichkeit. Längerfristig benötigen Sie jedoch eine feste Meldeadresse, idealerweise in einer Wohnung, für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Sprechen Sie offen mit der Meldebehörde, wenn Sie sich in einer solchen Übergangssituation befinden, um die besten Schritte für Ihre individuelle Lage zu klären und unnötige Probleme zu vermeiden.
Dann frage ich mich, wie Udo Lindenberg das immer geregelt hat ...
Nach diversen Quellen wohnte er ja jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg. Wahrscheinlich zu den Zeiten, als noch Meldescheine ausgefüllt wurden.
Answer
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1 day ago
Schreibt hier eine KI? Der Fragesteller wollte doch keine allgemeinen Auskünfte zum Melderecht, sondern will wissen, wie er seinen Telekomvertrag, ggfs. gegen Gebühr, los wird und die Leitung für seinen Nachmieter freimacht.
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1 day ago
Nach diversen Quellen wohnte er ja jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg. Wahrscheinlich zu den Zeiten, als noch Meldescheine ausgefüllt wurden.
Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.
Sie befinden sich in einer Situation, die in Deutschland nicht unüblich ist und besondere Regelungen bezüglich der Meldepflicht mit sich bringt.
Die Ausgangslage: Auszug ohne neue feste Wohnung
Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie vorübergehend in einem Hotel wohnen.
Die Meldepflicht bei Hotelaufenthalten:
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Hotels weggefallen. Das bedeutet, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und nur vorübergehend im Hotel übernachten, müssen Sie keinen Meldeschein mehr ausfüllen.
Aber Achtung: Diese Neuregelung betrifft die kurzfristige Beherbergung. Die Regelung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in § 20 Abs. 2 bleibt bestehen, die besagt:
Herausforderung: Wohnungsgeberbestätigung vom Hotel
Das Hauptproblem, wenn Sie ein Hotel als (Übergangs-)Wohnsitz anmelden möchten, ist die Wohnungsgeberbestätigung. Für jede Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland benötigen Sie eine solche Bestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeber).
Ein Hotel ist in erster Linie ein Beherbergungsbetrieb und kein klassischer Vermieter im Sinne des Mietrechts. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Hotel Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung für einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthalt ausstellt, da es sich um einen vorübergehenden Beherbergungsvertrag handelt und nicht um einen Mietvertrag über eine Wohnung. Hotels sind nicht darauf ausgelegt, als Meldeadresse für einen Hauptwohnsitz zu dienen.
Was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht (richtig) meldet?
Was tun in Ihrer Situation?
Zusammenfassend: Ein Hotel ist für die Zwischenzeit eine Möglichkeit. Längerfristig benötigen Sie jedoch eine feste Meldeadresse, idealerweise in einer Wohnung, für die Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Sprechen Sie offen mit der Meldebehörde, wenn Sie sich in einer solchen Übergangssituation befinden, um die besten Schritte für Ihre individuelle Lage zu klären und unnötige Probleme zu vermeiden.
Dann frage ich mich, wie Udo Lindenberg das immer geregelt hat ...
Nach diversen Quellen wohnte er ja jahrelang im Hotel Atlantic in Hamburg. Wahrscheinlich zu den Zeiten, als noch Meldescheine ausgefüllt wurden.
Dann vermute ich mal stark, er hat einfach eine. ausgefüllt?
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1 day ago
@JörgB. #Telekomexperte
wie hilft diese KI Antwort den Vertrag aufzulösen, weil auf unbestimmte Zeit keine anschlußfähige Wohnung zur Verfügung steht?
Diese Antwort geht mit keinem Wort auf
Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen
Hallo.
Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.
Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.
die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht,
Hallo.
Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.
Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.
ein. 🙄
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1 day ago
Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen,
Hallo.
Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.
Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.
Ist dieser Vertrag also nicht erfüllbar ?
D.h.nachmieter lösen den Vertrag auf und übernehmen deinen...ist das praktisch möglich..?
Wie lange läuft die mvz noch ?
@MoAbou
@JörgB.
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1 day ago
@JörgB. Thema verfehlt.
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1 day ago
Hallo @MoAbou,
es ist in dem Fall tatsächlich etwas komplizierter. Wenn du uns nachweist, dass du aus deiner alten Wohnung ausziehst (Abmeldebestätigung) und dann zusätzlich ein Nachweis vorliegt, dass du auf unbestimmte Zeit im Hotel wohnst, können wir den Vertrag nicht umziehen. Dann steht dir nach TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zu.
Gruß
André
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22 hours ago
können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt.
Hallo.
Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.
Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.
Das ist nicht dein Problem und der Anbieter deiner Nachmieter hat ganz normale Möglichkeiten das Problem zu klären.
Muss dich nur nicht interessieren und informiert wirst da auch nicht weiter zu.
Einfach nur dran denken, den Easylogin zu deaktivieren.
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18 hours ago
Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten" @JörgB. ist glatt 100% daneben.
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Answer
from
17 hours ago
wird doch nie was gelöscht
Und sie bleibt trotz aller Hinweise einfach so stehen
Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten" @JörgB. ist glatt 100% daneben.
Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten" @JörgB. ist glatt 100% daneben.
Und sie bleibt trotz aller Hinweise einfach so stehen - schöne neue Forenwelt in der sich nichtmal die Experten und Teamies zurecht finden. 🤔
Es wird doch nie was gelöscht..aber es ist ja die halbe Wahrheit..nur nichts als lösung.
Man könnte sie wenigstens ergänzen..Keine Lösung..
Habe ich von Löschung geschrieben?@HARTMUTIX Also nicht nach Gutdünken interpretieren.🙄
Aber eine grottenfalsche, ellenlange Ausführung hätte durchaus frühzeitig einen berichtigenden Kommentar verdient.
Wenn ein User das geschrieben hätte, den Aufstand wollte ich nicht erleben.
Answer
from
17 hours ago
Hinweise einfach so stehen
Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten" @JörgB. ist glatt 100% daneben.
Oh weh, die Antwort des "Telekom Experten" @JörgB. ist glatt 100% daneben.
Und sie bleibt trotz aller Hinweise einfach so stehen - schöne neue Forenwelt in der sich nichtmal die Experten und Teamies zurecht finden. 🤔
Hatte ich in der Tat als löschen interpretiert.Sorry.
@Espresso doppio
Nobody is perfect..Mein Body auch nicht.
Eine Klarstellung wäre angebracht gewesen.
Aber wie du sagst..Die neue Thc Software ist xxx und verdunkelt manche Beiträge.
Answer
from
13 hours ago
Hier noch mal meine Gedanken:
Der TE hat sich beschwert, dass er eine Anmeldebestätigung für die neue Wohung als Nachweis benötigt, um den Internetanschluss an der alten Adresse vorzeitig kündigen zu dürfen:
Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.
Hallo.
Ich werde meine Wohnung in Düsseldorf verlassen, da ich aufgrund eines Jobangebots nach Berlin umziehen werde. Das Problem ist, dass ich derzeit keine neue Wohnung in Berlin habe und auf unbestimmte Zeit in einem Hotel wohnen werde. Als ich aufgrund meines Umzugs meinen Internetvertrag mit der Telekom kündigen wollte, wurde ich auf deren Website aufgefordert, eine Anmeldebescheinigung für eine neue Wohnung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit keine Wohnung.
Das führt nicht nur dazu, dass ich für einen Dienst bezahle, den ich nicht nutzen werde, sondern meines Wissens nach haben die Mieter, die die Wohnung übernehmen werden, bereits einen Internetvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen und können diesen nicht nutzen, wenn mein Internetanschluss noch besteht, was dann zu Problemen für sie führt. Welche Lösungen gibt es? Selbst wenn ich bereit bin, eine Gebühr für einen Dienst zu zahlen, den ich nicht nutze, kann ich nichts gegen die Unannehmlichkeiten tun, die den neuen Mietern dadurch entstehen! Bitte helfen Sie mir.
Meine Antwort bezog sich auf die Möglichkeiten, in der Situation einen solchen Nachweis zu bekommen.
Sobald der Nachweis da ist, kann der Umzug/bzw. die Kündigung nach TKG beauftragt werden und das Problem des TE löst sich auf.
Das Team hat es ja letztlich dann auch sehr viel kürzer und unkomplizierter formuliert und bestätigt ;)
Wenn du uns nachweist, dass du aus deiner alten Wohnung ausziehst (Abmeldebestätigung) und dann zusätzlich ein Nachweis vorliegt, dass du auf unbestimmte Zeit im Hotel wohnst,
Hallo @MoAbou,
es ist in dem Fall tatsächlich etwas komplizierter. Wenn du uns nachweist, dass du aus deiner alten Wohnung ausziehst (Abmeldebestätigung) und dann zusätzlich ein Nachweis vorliegt, dass du auf unbestimmte Zeit im Hotel wohnst, können wir den Vertrag nicht umziehen. Dann steht dir nach TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zu.
Gruß
André
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