Im Paket fehlte der Router. Ich habe bereits selbst in einem Telekom-Shop einen Router gekauft. Ich bitte um Anpassung des Vertrags.
vor 4 Monaten
Betreff: Außerordentliche Kündigung / Rückabwicklung meines Vertrags wegen Liefermangels und technischer Unmöglichkeit
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag MagentaZuhause XL Hybrid. Auftragsnummer: 9115xxxx außerordentlich und verlange die Rückabwicklung der hiermit verbundenen Gerätekosten. Grundlage sind Liefermangel sowie technische Unmöglichkeit der Vertragserfüllung (§ 57 Abs. 4 TKG i. V. m. den allgemeinen Gewährleistungspflichten).
Begründung: 1. Laut Lieferschein hätte ich einen Speedport Smart 4 Router erhalten müssen. Dieses Gerät war jedoch nicht im Paket enthalten. Damit liegt ein Liefermangel vor. Im Paket befanden sich lediglich ein 5G -Empfänger, ein schwarzes rundes Gerät „Speed Home WLAN ( 5G -Verstärker)“ sowie eine SIM-Karte – der Speedport Smart 4 Router fehlte.
2. Ich habe einen Hausmeister als Zeugen: Am Nachmittag des 22. September, am Tag der Abholung des Pakets, haben wir gemeinsam versucht, den Anschluss einzurichten. Damals haben wir den fehlenden Router nicht bemerkt, da wir fälschlicherweise annahmen, dass es sich bei dem 5G Verstärker um den Router handelte.
3. Nach Rücksprache mit Ihrer telefonischen Kundenbetreuung habe ich anschließend in einem Telekom-Shop auf eigene Kosten einen Speedport Smart 4 Router erworben. Das ursprüngliche Paket ( 5G -Empfänger, schwarzes rundes Speed Home WLAN/ 5G -Verstärker sowie SIM-Karte) habe ich am 25.09.2025 an Sie zurückgeschickt. Die DHL- Retoursendungsnummer lautet: 4047xxx.
4. Der vertraglich zugesicherte LTE / 5G -Empfang für den Hybrid-Tarif ist an meinem Standort ebenfalls nicht verfügbar. Mein Hausmeister kann bestätigen, dass der 5G -Empfänger in meiner Wohnung aus technischen Gründen nicht nutzbar ist. Damit ist der Hybrid-Tarif insgesamt technisch nicht verwendbar.
5. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich über den fehlenden Router im Paket sehr verärgert bin. Da mir tagelang kein Router zur Verfügung stand, hatte ich zu Hause vollständig ohne Internetzugang. Zudem wurde ich in den Gesprächen mit Ihrer telefonischen Kundenbetreuung in die schwierige Lage gebracht, meine eigene Unschuld beweisen zu müssen, was mich viel Zeit und Energie gekostet hat. Hiermit erkläre ich ausdrücklich: Das Paket wurde von mir persönlich entgegengenommen und selbst geöffnet. Das DHL-Siegel am Paket war unversehrt und zeigte keinerlei Anzeichen einer vorherigen Öffnung. Ich fordere Sie daher auf, genau zu prüfen, in welchem Abschnitt der Lieferkette der Router verloren gegangen oder nicht beigelegt wurde. Sollte dies nicht aufgeklärt werden, kann ich Ihnen versichern, dass ich niemals wieder Produkte der Telekom über den Online-Bestell- bzw. Versandweg beziehen werde. Da ich nun meinen eigenen Router erworben habe, benötige ich die im Rahmen des Vertrags vorgesehenen Mietgeräte (Speedport Smart 4, 5G -Empfänger, Speed Home WLAN/ 5G -Verstärker) nicht. Ich bitte Sie daher, die entsprechenden Gerätekosten aus meinem Vertrag zu streichen und nur die reinen Anschlusskosten für den Internetzugang zu berechnen.
Gemäß § 57 Abs. 4 TKG sowie den allgemeinen Gewährleistungspflichten bitte ich daher um folgende Maßnahmen:
1. Außerordentliche Kündigung bzw. Rückabwicklung der Gerätekosten (Endgeräte-Servicepaket Plus).
2. Anpassung des Vertrags auf reine Anschlusskosten (Internet ohne Mietgeräte).
3. Bestätigung dieser Maßnahmen schriftlich oder per E-Mail innerhalb von 14 Tagen.
Als Anlagen füge ich bei:
- Eine Kopie des im Hermes-Paket enthaltenen Lieferscheins (Router war darin aufgeführt, tatsächlich aber nicht im Paket enthalten), Hermes-Sendungsnummer: H10007xxxx
- Eine Kopie meines Kaufbelegs vom 26.09.2025 aus der Telekom-Filiale 1089035 (Eigenkauf eines Speedport Smart 4 Routers).
Persönliche Daten / Anhänge mit persönlichen Daten editiert / entfernt
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