Informationsbroschüre "Glasfaserdose in Wohnung"
vor 9 Monaten
Hallo zusammen,
habt ihr eine gute pdf oder ähnliches bzgl. der Glasfaserdose in der Wohnung - ich finde es etwas "kompliziert" auf der Homepage im Glasfaserportal.
Gibt es dort etwas, wo man die Unterschiede sieht.
Hat jemand Erfahrung, ich habe aktuell meine DSL Dose im Flur - ist es auch möglich, die Glasfaserdose an dem gleichen Standort legen zu lassen?
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vor 9 Monaten
Hallo @Essener_2805, wohnst du in einem Einfamilienhaus oder in einem Mehrfamilienhaus und wie viele Wohneinheiten hat es ggfs.?
1
Antwort
von
vor 9 Monaten
Mehrfamilienhaus & 6 Wohneinheiten
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
ich habe aktuell meine DSL Dose im Flur - ist es auch möglich, die Glasfaserdose an dem gleichen Standort legen zu lassen?
@Essener_2805 schrieb:
Mehrfamilienhaus & 6 Wohneinheiten
Hier gibt es eine Begehung mit dem Hauseigentümer (oder Sprecher Eigentümergemeinschaft),
idR wird die GF-TA 3m nach Wohnungsdurchbruch gesetzt
(bei vorbereitetem Leitungsweg (max. 20m), kann die auch wo anders hin,
muß aber mit dem Hauseigentümer (oder Sprecher Eigentümergemeinschaft) abgesprochen sein.
weil die GF-TA ist NE4 und gehört dem GF-Netzbetreiber und darf nur von ihm kostenpflichtig verändert werden.)
Desswegen wird meistens die GF-TA oben in der Nähe des Wohnungsdurchbruch gesetzt,
von dort aus kann jeder Mieter seine NE5 dahin verlegen wohin er will.
1
Antwort
von
vor 9 Monaten
Das heißt bei der Hausbegehung - schauen die Kollegen in jede Wohnung sofern man vor Ort ist?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
ich habe aktuell meine DSL Dose im Flur
Wenn die Dose bereits vorhanden ist, bleibt sie da auch.Soll die Dose an einen anderen Ort, kannst Du entweder selbst oder Kostenpflichtig durch die Telekom oder Elektriker z.B. die Glasfaser Verlängerungsbox nutzen um den Anschluß zum Wunschort zu verlängern.
Optional könnte man auch neben der Dose ein Glasfasermodem installieren und ab da mit einem Netzwerkkabel weiter gehen.
Merke gerade, dass ich die 3 Buchstaben DSL überlesen habe und bin daher von einer vorhandenen Glasfaserdose ausgegangen.
Die Verlängerungsbox hat aber weiter ihre Berechtigung, falls im Nachgang doch verlängert werden sollte.
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vor 9 Monaten
Nicht unbedingt, sofern die Wohnungen baugleich sind, wird das gerne auch mal pauschal anhand einer Besispielwohnung festgeleg.
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vor 9 Monaten
Das heißt bei der Hausbegehung - schauen die Kollegen in jede Wohnung sofern man vor Ort ist?
Wenn jemand da ist, kann man reinschauen,
der ausgekundete Leitungsweg ist erst mal nur "grob",
beim Bau wird dann nach Gegebenheiten entschieden, ob der Wohnungsdurchbruch z.B. links oder rechts von der Wohnungstür erfolgt.
(hatte letztens auch das Problem, geplant war im Flur an der Decke den Wohnungsdurchbruch (optisch gut),
beim Bau habe ich dann festgestellt, das sich auf der Innenseite die EVU-Wohnungsverteilung befindet,
also konnte der Wohnungsdurchbruch nur 30cm tiefer erfolgen, weil im oberen Bereich mit dem Testgerät Kabel angezeigt wurden.)
Aber gerade bei Auskundungen von Baugesellschaften-Gebäuden,
wird oft nur ein Gebäude ausgekundet, und die Auskundung auf baugleiche Gebäude gespiegelt.
(weil bei den Gebäuden gibt es oft eine Gewerksvorbereitung (es wird nur die GF-Trasse bis in die Stockwerke gebaut),
der Wohnungsstich erfolgt erst, wenn ein GF-Anschluß beantragt wird.)
1
Antwort
von
vor 9 Monaten
Guten Abend @Essener_2805!
habt ihr eine gute pdf oder ähnliches bzgl. der Glasfaserdose in der Wohnung - ich finde es etwas "kompliziert" auf der Homepage im Glasfaserportal.
Danke, dass du mir hier schreibst.
Hier aus der Runde hast du schon tolle Antworten bekommen, dankeschön dafür. Hat sich dein Puzze mit einem "Aha-Moment" zusammengesetzt oder haben wir noch fehlende Teile, die ich/wir hinzufügen dürfen? 
Greetz
Stefan
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von