Innerhalb von 24 Std. Behebung wie vertraglich vereinbart...

vor 7 Jahren

Letzte Woche schlug der Blitz in die Telekom-Oberleitung und zerstörte u. A. auch die neue Fritzbox. 

 

Wir schlossen daraufhin eine weitere nigelnagelneue Fritzbox an, die uns den Fehler in der Telekomleitung meldete (kein DSL). 

 

Daraufhin erfolgte der Erstkontakt mit der Telekom und dem erwarteten Resultat, dass ein Techniker vor Ort den Schaden beheben muss. 

 

Mit Ärger und Entsetzen mussten wir dann zur Kenntnis nehmen, dass die Telekom erst für 7 Tage (!!!) später bereit, willens und in der Lage ist, einen Servicetechniker für die Behebung des Schadens  zu terminieren. 

 

Auf die vertraglich zugesicherte 24-Stunden-Frist angesprochen, wurden uns zur Überbrückung 10 GB- Datenvolumina angeboten, die aber nur für Telekom-Handyverträge möglich wären... Also organisierten wir einen entsprechenden Vertrag und erhielten ein Kulanz-Paket mit 10 GB per E-Mail zum Einlösen. Wir merkten ebenfalls sofort an, dass dieses Volumen bei Weitem nicht für die 7 Tage ausreichen würde. Daraufhin erläuterte man uns, dass "am Stück" nicht mehr als diese 10 GB gebucht werden könnten, aber jederzeit nach Kontaktaufnahme ein weiteres 10 GB-Kulanzvolumen zur Verfügung gestellt werden würde. 

 

Dies ist dann mehr oder minder störungsfrei auch so erfolgt. Eine SMS mit dem Kulanz-Code hatte uns nicht erreicht und es wurde eine Ersatz-SMS gesendet... 

 

Nun mussten wir heute erfahren, dass in solchen Fällen eine Obergrenze von 50 GB vorliegt. Erst einmal interessiert mich dies nicht weiter, denn wenn die Telekom ihren vertr. Verpflichtungen nachgekommen wäre, dann müsste ich hier nun nicht schreiben.

 

Weiter sind tatsächlich bisher nur 4 Kulanz-Volumen in Anspruch genommen worden, da eine SMS uns nicht erreicht hat.

 

In dem unterm Strich abermals sehr unerfreulichen Gespräch konnte/wollte man dieser Tatsache aber nicht folgen...

 

Uns gegenüber ist keine Obergrenze des Volumens bekannt gegeben worden, kann und darf aber auch nicht maßgeblich sein, denn das Verschulden liegt auf der Seite der Telekom!

 

Entsprechend bitte ich um sofortige Klärung der Angelegenheit und der weiteren Übermittlung von ausreichendem Datenvolumen. 

 

Es kann und darf ja wohl nicht sein, dass ich in meiner Entscheidungsfreiheit und freier Lebensgestaltung hier aufgrund von Vertragsbrüchen seitens der Telekom dermaßen beschnitten werde!

 

Muss ich denn schon wieder erst die Bundesnetzagentur zu Hilfe nehmen?!

 

Danke... 

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vor 7 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 7 Jahren

      @Wengehtdaswasan?  Hilft nicht, der Anschluss kann bis zu 11 Tage im Jahr gestört sein (AGB)

      Ich vermute die 1 TAE wird es auch erwischt haben und nach einem Gewitter bist Du nicht der Einzige der Probleme hat.

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      von

      vor 7 Jahren

      Wengehtdaswasan?

      Alles schon vorbereitet. Inkl. Fahrzeiten, Warteschleifenzeit Telekom usw.

      Alles schon vorbereitet. Inkl. Fahrzeiten, Warteschleifenzeit Telekom usw.

      Wengehtdaswasan?

      Alles schon vorbereitet. Inkl. Fahrzeiten, Warteschleifenzeit Telekom usw.


      Vergiss es direkt, im Privarkundentarif irrelavant

      von

      vor 7 Jahren

      Wengehtdaswasan?

      Ich benötige eine störungsfreie Verbindung, weil ich damit arbeite und nicht streame!

      Ich benötige eine störungsfreie Verbindung, weil ich damit arbeite und nicht streame! 

       

      Wengehtdaswasan?

      Ich benötige eine störungsfreie Verbindung, weil ich damit arbeite und nicht streame! 

       


      Und auch das interessiert bei einem Privatanschluss niemanden

      Die Beantragung eines Geschäftsanschlusses ist da egal. Du musst auch nicht beantragen, einfach wechseln.

       

       

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      von

      vor 7 Jahren

      Wengehtdaswasan?

      Ich benötige eine störungsfreie Verbindung, weil ich damit arbeite und nicht streame! Einem beantragten Geschäftsanschluss ist die Telekom seit Monaten nicht nachgekommen, weil - festhalten - keine Leitungen frei wären! Man wolle sich drum kümmern und seitdem ruht still der See.

      Ich benötige eine störungsfreie Verbindung, weil ich damit arbeite und nicht streame! 

       

      Einem beantragten Geschäftsanschluss ist die Telekom seit Monaten nicht nachgekommen, weil - festhalten - keine Leitungen frei wären! Man wolle sich drum kümmern und seitdem ruht still der See. 

       

      Wengehtdaswasan?

      Ich benötige eine störungsfreie Verbindung, weil ich damit arbeite und nicht streame! 

       

      Einem beantragten Geschäftsanschluss ist die Telekom seit Monaten nicht nachgekommen, weil - festhalten - keine Leitungen frei wären! Man wolle sich drum kümmern und seitdem ruht still der See. 

       


      Ziehe Dein Büroraum von Deiner Wohnung in ein Gewerbe- oder Mischgebiet um.Idee Dann hast Du das Problem in Zukunft nicht.

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    • vor 7 Jahren

      Wengehtdaswasan?

      Auf die vertraglich zugesicherte 24-Stunden-Frist angesprochen,

      Auf die vertraglich zugesicherte 24-Stunden-Frist angesprochen,

      Wengehtdaswasan?

      Auf die vertraglich zugesicherte 24-Stunden-Frist angesprochen,


      Ist es denn so schwer den Vertrag komplett zu lesen? Die Punkte vor den genannten 24 Stunden sind nämlich genauso Vertragsbestandteil.

      Zum Beispiel:

      13.JPG

      und für dich ganz wichtig

      14.JPG

       

       

      Im übrigen,

       

      Wengehtdaswasan?

      Muss ich denn schon wieder erst die Bundesnetzagentur zu Hilfe nehmen?!

       

      Muss ich denn schon wieder erst die Bundesnetzagentur zu Hilfe nehmen?!

       

      Wengehtdaswasan?
       

      Muss ich denn schon wieder erst die Bundesnetzagentur zu Hilfe nehmen?!

       


      Das hilft immer, die Bundesnetzagentur repariert immer wieder ganz schnell und zügig...

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      von

      vor 7 Jahren

      @der_Lutznein, m.E. steht da NICHT, dass die Entstörfrist von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Termins entfällt.

       

      Vielmehr steht da, die Entstörfrist von 24 Stunden entfällt, wenn die Leistungserbringung (Techniker Besuch) aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

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      von

      vor 7 Jahren

      st.sieber

      @der_Lutznein, m.E. steht da NICHT, dass die Entstörfrist von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Termins entfällt. Vielmehr steht da, die Entstörfrist von 24 Stunden entfällt, wenn die Leistungserbringung (Techniker Besuch) aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

      @der_Lutznein, m.E. steht da NICHT, dass die Entstörfrist von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Termins entfällt.

       

      Vielmehr steht da, die Entstörfrist von 24 Stunden entfällt, wenn die Leistungserbringung (Techniker Besuch) aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

      st.sieber

      @der_Lutznein, m.E. steht da NICHT, dass die Entstörfrist von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Termins entfällt.

       

      Vielmehr steht da, die Entstörfrist von 24 Stunden entfällt, wenn die Leistungserbringung (Techniker Besuch) aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.


      Die einen sagen so, die anderen sagen so.

       

      Ändert aber auch nichts daran, daß die Telekom Störungen "im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich" beseitigt.

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      von

      vor 7 Jahren

      st.sieber

      @der_Lutznein, m.E. steht da NICHT, dass die Entstörfrist von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Termins entfällt. Vielmehr steht da, die Entstörfrist von 24 Stunden entfällt, wenn die Leistungserbringung (Techniker Besuch) aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

      @der_Lutznein, m.E. steht da NICHT, dass die Entstörfrist von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Termins entfällt.

       

      Vielmehr steht da, die Entstörfrist von 24 Stunden entfällt, wenn die Leistungserbringung (Techniker Besuch) aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

      st.sieber

      @der_Lutznein, m.E. steht da NICHT, dass die Entstörfrist von 24 Stunden mit der Vereinbarung eines Termins entfällt.

       

      Vielmehr steht da, die Entstörfrist von 24 Stunden entfällt, wenn die Leistungserbringung (Techniker Besuch) aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.



      Alles lesen, der Punkt heißt Terminvereinbarung. 

       

      14.JPG

       

      Und wenn der Kunde die Schuld trägt am Ausfall muss er die zusätzliche Anfahrt bezahlen. 

    • vor 7 Jahren

      hallo Wengehtdaswasan?

      1 ) Das pochen auf eine Entstörungsfrist von 24 h, hallte ich pers. auch für Überzogen, da es mit Sicherheit auch andere getroffen hat, ist bei einem Blitzschlag oft die Regel

       

      2 ) BGH-Urteil: Schadensersatz bei Internet-Ausfall, setzt aber immer eine Einzelfallprüfung !!! voraus     

           

      https://www.pcwelt.de/news/BGH-Urteil__Schadensersatz_bei_Internet-Ausfall-Urteil-7375052.html

      MfG

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      von

      vor 7 Jahren

      @Gelöschter Nutzer
      Zudem sollte man auch den Rest des Urteils lesen ... ein Schadensersatzanspruch gemäß dieses Urteils wäre auch nur zu bejahen, wenn keine andere Zugangsmöglichkeit zum Internet besteht. Die ja hier mit dem Handyvertrag gegeben ist.

      @Wengehtdaswasan?
      Lesen, verstehen, reagieren:
      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/vertrag/schadenersatz-wie-gehe-ich-vor

      Und Ausfalllösung besorgen, bevor du noch weiter rumjammerst.

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