Internet über Sprechanlage

vor 9 Monaten

Hallo zusammen,

 

ich habe vor ca 9 Jahren einen Vertrag über DSL bei O2 abgeschlossen. Die Schaltung erfolgte damals über eine vorhandene Leitung der Telekom. Bis auf ein paar kleine Aussetzer soweit unspektakulär da nur Internet und Telefon darüber genutzt.

  1. Nun erfolgte der Wechsel zur Telekom, mit Magenta zum TV-schauen. Einrichtung der Geräte ohne Probleme, ich folgte der Info für den Rückruf da am entsprechenden Termin nicht daheim gewesen. Während dem Rückruf erfolgte eine Messung der Leitung, Feststellung: mehrere Abbrüche. Dies merkte ich auch schon während der TV-Nutzung.

 

  1. Nun war ein Techniker da. Vom Hausanschluss bis zu einem weiteren Verteilerkasten im Haus läuft das Signal super. Ab dort erfolgt das eigentliche Problem: laut Vermieter wurde die Leitung über die Gegensprechanlage der Wohnung gelegt (war damals wohl die beste Möglichkeit als die Wohnung in zwei Wohnungen geteilt wurde, man hatte wohl bedenken andere Leitungen zu treffen) diese ist laut Techniker jedoch nicht wirklich dafür ausgelegt. Nun die Frage: Wer kommt für die Kosten auf wenn man doch noch eine gute Lösung findet, ich vermute ca 5 bis 10 m Kabelweg, vorteilhaft sind vorhandene Türrahmen mit Spalt als auch Fußleisten wo man Kabel relativ gut entlang legen könnte. Ich denke ein Angebot/Begutachtung der Möglichkeiten wird auf jeden Fall erfolgen. 

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    • vor 9 Monaten

      @JanGru Wenn das über den Klingeldraht läuft du oder dein Vermieter, zum begutachten kommt keiner. Du kannst es selbst legen oder einen Elektriker beauftragen.

      VG

      1

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Also der Techniker meinte er leitet es weiter und ich bekomme Rückmeldung 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      Hallo @JanGru ,

      wie sieht denn der weitere Verteilerkasten aus? Können Sie diesen öffnen und ein Bild einstellen?

      Ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstehe.

       

      Viele Grüße,

       Coole Katze 

      3

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Zu öffnen geht der, da kommen halt auch andere Stromkabel vom Licht usw an, eben auch die erwähnte Gegensprechanlage als auch das Kabel vom Hausanschluss. Der Techniker meinte in der Regel wird dies auf Putz gemacht 

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Hallo @JanGru ,

      interessant ist, wie das Kabel aussieht, das da ankommt vom Hausanschluss. Rot mit schwarzen Kringeln? Wieviele Drähte?

      Viele Grüße,

       Coole Katze 

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      JanGru

      Zu öffnen geht der, da kommen halt auch andere Stromkabel vom Licht usw an, eben auch die erwähnte Gegensprechanlage als auch das Kabel vom Hausanschluss. Der Techniker meinte in der Regel wird dies auf Putz gemacht

      Zu öffnen geht der, da kommen halt auch andere Stromkabel vom Licht usw an, eben auch die erwähnte Gegensprechanlage als auch das Kabel vom Hausanschluss. Der Techniker meinte in der Regel wird dies auf Putz gemacht 
      JanGru
      Zu öffnen geht der, da kommen halt auch andere Stromkabel vom Licht usw an, eben auch die erwähnte Gegensprechanlage als auch das Kabel vom Hausanschluss. Der Techniker meinte in der Regel wird dies auf Putz gemacht 

      Ich bin noch gelernter Fernmeldehandwerker mit Elektriker Ausbildung + Prüfung,

      den neuen Mitarbeiter FiSi fehlt die Elektriker-Prüfung

      (also dürfen die solche Kästen gar nicht öffnen;

      mal abgesehen davon das eine Telefonverteilung in Stromverteilungen (Kästen/Dosen) noch nie erlaubt war).

       

      Das Endleitungsnetz gehört dem Wohnungeigentümer

      und der ist für die Endleitung verantwortlich,
      die Telekom muß nur störungsfreies Signal bis APL bringen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      DSL über die Gegensprechanlage ist jetzt nicht wirklich Stand der Technik; war es früher auch nicht. Es ist ja nicht dein Problem, dass beim Umbau gepfuscht wurde. Vielleicht ist auch etwas im Mietvertrag geregelt.

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      Uneingeloggter Nutzer

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