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Kündigung bei Haushaltszusammenführung

3 years ago

Liebe alle,

 

diesen Herbst ziehe ich bei meiner Partnerin ein.

Diese hat bereits einen laufenden DSL-Vertrag bei einem anderen Unternehmen. Auf der Seite der Telekom steht nun, dass ich in diesem Falle kein Sonderkündigungsrecht habe, weil dies nur gilt, wenn in der anderen Wohnung ebenfalls ein Telekom-Vertrag besteht.

Auf der Website der Zentrale für Verbraucherschutz steht nun aber, dass dies rechtswidrig ist, da seit dem 01. Dezember 2021 ein generelles Sonderkündigungsrecht besteht, wenn in der neuen Wohnung bereits ein Telekommunikationsvertrag besteht.

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034

 

Jetzt bin ich ein wenig verwirrt und weiß nicht recht, auf welche Aussage ich jetzt vertrauen soll.

Kann mir vielleicht jemand Auskunft dazu geben, ob ich irgendeine Möglichkeit hätte, frühzeitig aus meinem Vertrag herauszukommen, um nicht ein Jahr lang doppelt zu zahlen?

 

Vielen Dank im Voraus!

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    • 3 years ago

      @aliwarauchdabei Wenn die Telekom dir einen Umzug stellen kann unter Aspekten des TKG habt ihr halt 2 Verträge. Was hat die Telekom denn mit deinem Zusammenzug zu tun? Ihr habt einen Vertrag der 24 Monate läuft. Der muss von beiden Seiten erfüllt werden. Du kannst du den Vertrag deiner Partnerin kündigen lassen. Problem gelöst.

       

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      Answer

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      2 years ago

      @aliwarauchdabei  schrieb:
      Das liegt ja ggf. daran, dass ich kein Interesse daran habe, mit fremden Menschen auch noch darüber diskutieren zu müssen, inwiefern familiäre Umstände der Grund für meinem Umzug sind.

      Das ist richtig.

       

      @aliwarauchdabei  schrieb:
      Ich habe doch einfach nur eine Frage gestellt, weil ich davon ausgegangen bin, dass wenn die Verbraucherzentrale sagt, ich habe ein Sonderkündigungsrecht, ich mich auch auf dieses berufen kann. Es ist doch wohl verständlich, dass ich diese Option überprüfe und nicht scharf darauf bin, zwei laufende Verträge zu haben oder?

      Aber darauf hast Du auch die richtige Antwort bekommen:

      Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort auch praktisch erbringen.

      Und um das zu prüfen und ggf zu veranlassen musst Du zwingend einen Umzug nach TKG anmelden.

      Und das hast Du als Lösung akzeptiert.

       

      Kurz gesagt: die Angaben der Verbraucherschutzzentrale greifen nicht immer.

      "Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der schon jemand wohnt und bereits ein Telekommunikationsvertrag vorhanden ist, können Sie seit dem 01. Dezember 2021 vor Ablauf der Vertragslaufzeit zum Auszug kündigen."

      Das ist in dieser Absolutheit falsch.

       

      @andreasvoegler  schrieb:
      Ja micht betrifft es auch aktuell, aber die Antwort ist aus zahllosen Threads ja eindeutig, da muss ich nicht vergeblich einen neuen aufmachen.

      s.o. Die Rechtslage hat sich geändert,  und du musst auf jeden Fall einen Umzug nach TKG melden.

      Und was dann passiert ist keineswegs eindeutig, es gibt mehrere Szenarien.

       

      @aliwarauchdabei  schrieb:
      da sogar die Mitarbeitenden im Telekom-Shop, den ich später aufgesucht habe, nicht der Meinung waren, dass die Telekom hier alles ganz deutlich in ihren ABGs geregelt hätte

      Es gilt erstmal das TKG für alle Anbieter.  Das wird hier aber auch genau beschrieben.

      Answer

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      2 years ago

      Hallo @aliwarauchdabei  ,

       

      darf man fragen wie  es bei Dir ausgegangen ist?

      Das könnte doch auch @andreasvoegler helfen?

       

      Übrigens, das gilt alles natürlich nur für Verträge die noch in der MVLZ sind, auch hier hat sich die Rechtsprechung geändert.

      Wenn nicht kommt man sogar noch früher aus dem Vertrag.

       

      Answer

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      2 years ago

      @andreasvoegler @aliwarauchdabei 

       

      Hallo Zusammen, 

       

      vielen Dank für euer ehrliches und offenes Feedback. Ich kann euch da natürlich verstehen. Zu dem Thema wurden aber bereits die korrekten Antworten gegeben und ein paar nützliche Tipps 🙏 Habt ihr denn dazu noch offene Fragen oder ein Anliegen, was nicht abschließend geklärt ist, dann melde dich bitte noch mal.

       

      Viele Grüße 

      Timur K. 

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago


      @aliwarauchdabei  schrieb:

       . . . . . .

      Auf der Website der Zentrale für Verbraucherschutz steht nun aber, dass dies rechtswidrig ist, da seit dem 01. Dezember 2021 ein generelles Sonderkündigungsrecht besteht, wenn in der neuen Wohnung bereits ein Telekommunikationsvertrag besteht.

       

      https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034

       


      Wo steht das denn in diesem Link?

      Ich kann im verlinkten Artikel mit dem besten Willen nichts finden, was deine Aussage stützen würde.

       

       

       

      1

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      3 years ago

      Käseblümchen

      Ich kann im verlinkten Artikel mit dem besten Willen nichts finden, was deine Aussage stützen würde.

      Ich kann im verlinkten Artikel mit dem besten Willen nichts finden, was deine Aussage stützen würde.
      Käseblümchen
      Ich kann im verlinkten Artikel mit dem besten Willen nichts finden, was deine Aussage stützen würde.

      Da (vorletzter Absatz) steht

       

      [...] Auch wenn Sie in eine Wohnung ziehen, in der schon jemand wohnt und bereits ein Telekommunikationsvertrag vorhanden ist, können Sie seit dem 01. Dezember 2021 vor Ablauf der Vertragslaufzeit zum Auszug kündigen. [...]

       

      Leider steht da nicht wie sie auf die Aussage kommen. Im Gesetz kann ich nichts entsprechendes finden (bin aber auch kein Jurist), womöglich gibt es ein entsprechendes Urteil.

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    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Mister Burny

      interessantes Urteil

      interessantes Urteil
      Mister Burny
      interessantes Urteil

      Eine Stellungname der BNetzA ist kein Urteil.

       

      Das, was die BNetzA schreibt, ist genau das, wovon ich auch stets ausgegangen bin:

      Die Weiternutzung am neuen Wohnort muss möglich sein - und zwar ganz praktisch möglich.

      Ein bereits bestehender Anschluss macht eine Weiternutzung nicht unmöglich, falls das Leitungsnetz einen weiteren Anschluss erlaubt. Leitungsmangel, Portmangel? Na, dann greift halt das Sonderkündigungsrecht.

       

      An @aliwarauchdabei : Beauftrage explizit einen Umzug nach den Regeln des TKG - dann wirst du sehen, was geht.

       

      Rechtlich kann es dann aber haarig werden: Was wäre, wenn das hausinterne Leitungsnetz keinen weiteren Anschluss erlaubt? Der Vermieter muss einer Erweiterung nicht zustimmen und erst recht die Kosten dafür nicht bezahlen.

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