Gelöst

Kündigung

vor 7 Jahren

Guten Abend ich hab eine Frage ich sihe im August zu meinem Freund. Er besitzt schon ein Anschluss von Festnetz und TV nur von einem anderen Anbieter jetzt meine frage wie kann ich mein vetrag kündigen 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      www.telekom.de/kuendigung

      Ein Grund zur vorzeitigen Kündigung ist das aber nicht.

      8

      von

      vor 7 Jahren

      Geht bis zum 28.10.2020 und ich kann frühestens am 28.09.2020 kündigen aber ich möchte doch jetzt im August umziehen 

      0

      von

      vor 7 Jahren

      Du must TELEFONISCH einen Umzug melden mit Hinweis auf §46 TKG

      Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Die Telkom kann den Vertrag mit gleichen Kosten und Leistung am neuen Wohnort schalten oder nicht.

       

      1.Kann sie schalten, dann musst du regulär kündigen und bis zum Ende weiterbezahlen.

      2. Kann sie zu diesen Konditionen und Geschwindigkeiten nicht schalten, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende.

       

       

      von

      vor 7 Jahren

      antonialea82

      Und ja er ist bei Kabel Deutschland aber es muss doch ne möglichkeit geben da raus zu kommen

      Und ja er ist bei Kabel Deutschland aber es muss doch ne möglichkeit geben da raus zu kommen 

      antonialea82

      Und ja er ist bei Kabel Deutschland aber es muss doch ne möglichkeit geben da raus zu kommen 


      Er kann den Kabel Deutschland Anschluss vermutlich deutlich früher kündigen als aktuell bei Dir das Laufzeitende ist.

       

      Zudem wenn es sich um einen Kabelanschluss handelt, dann wird es ziemlich sicher eine Umzugsmöglichkeit Deines Telekom-Anschlusses geben

      • entweder unverändert zu jetzt - dann kommst Du nicht vorzeitig aus dem Vertrag raus
      • oder mit anderen Geschwindigkeitsdaten - dann kommst Du vorzeitig aus dem Vertrag raus (aber nur wenn Du den Umzug telefonisch beauftragst unter Verweis auf das Telekommunikationsgesetz und anschließend das Kündigungsrecht wahrnimmst!)

      Uneingeloggter Nutzer

      von

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