Gelöst

Kündigungsfrist wenn man schon längere zeit ausgezogen ist

vor 3 Jahren

Hallo,

meine Schwester ist der Vertragsinhaber von unserem DSL Vertrag. Sie ist nun schon seit über einem Jahr mit ihrem Freund zusammen gezogen der bereits bei einem anderen Anbieter eine DSL Vertrag hat. Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist

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    • vor 3 Jahren

      Nach ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kannst du ab dem 1.12.2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen.

      Ab da gibt es das neue Telekomunikationsgesetz

       

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      RoadrunnerDD

      @RoadrunnerDD und @Stefan der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit, wenn die automatische VVL greift. Das gilt für alle Verträge. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon-handy-und-internetvertra...

      @RoadrunnerDD  und @Stefan der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit, wenn die automatische VVL greift.

      Das gilt für alle Verträge. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon-handy-und-internetvertra... 

       

      RoadrunnerDD

      @RoadrunnerDD  und @Stefan der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit, wenn die automatische VVL greift.

      Das gilt für alle Verträge. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon-handy-und-internetvertra... 

       


      OffTopic: ich bin wahnsinnig gespannt drauf wie die Telekom mit den nun gesetzlich verankerten Entschädigungsrechten bei Ausfällen über 2 Tagen umgeht 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      @Louis2304  schrieb:

      Würde verlängert…


      Wenn nichts verändert wird, verlängert sich der Vertrag automatisch aber nur um 12 Monate, also dann wohl zu 08/22.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit

      der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit
      der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit

      jo, so wie ich es ja auch geschrieben habe

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      @Louis2304 

      Die Kündigungsfristen sind die ganz normalen wie vertraglich vereinbart zum jeweiligen Laufzeitende. Wenn die 24 Monate noch nicht rum sind, müssen diese natürlich noch bedient werden. Die Tatsache das sie seit einem Jahr bereits ausgezogen ist, ändert daran nichts.

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    • vor 3 Jahren

      Hallo @Louis2304 

      Die Kündigungsfrist ist ein Monat zum Vertragsende.

      Wenn man aber einen Umzug nach dem TKG macht und der anschluss nicht 1zu1 übernommen werden kann, dann gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten.

       

       

      Stefan

      Nach ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kannst du ab dem 1.12.2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ab da gibt es das neue Telekomunikationsgesetz

      Nach ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kannst du ab dem 1.12.2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen.

      Ab da gibt es das neue Telekomunikationsgesetz

      Stefan

      Nach ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kannst du ab dem 1.12.2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen.

      Ab da gibt es das neue Telekomunikationsgesetz


      Ich denke erst, wenn ab da eine VVL ist @Stefan .

      Oder täusche ich mich, das es auch für Altverträge gilt.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Oder täusche ich mich, das es auch für Altverträge gilt.

      Oder täusche ich mich, das es auch für Altverträge gilt.
      Oder täusche ich mich, das es auch für Altverträge gilt.

      Aktuell sieht es so aus als ob das alles auch für Altverträge gilt

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      dann gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten

      dann gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten
      dann gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten

      Auch das ist ab 01.12. hinfällig. Ist dann nur noch 1 Monat !

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @RoadrunnerDD  und @Stefan der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit, wenn die automatische VVL greift.

      Das gilt für alle Verträge. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon-handy-und-internetvertraege-wichtige-neue-kundenrechte-65879 

       

       

       

      Louis2304

      Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt

      Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt
      Louis2304
      Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt

      Dann klappt das nur mit dem Umzug nach dem TKG .

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Louis2304

      Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt

      Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt

      Louis2304

      Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt


      In diesem Fall hilft nur Umzug gemäß TKG beauftragen. (Aber erst nach 01.12.) Kann der Anschluss nicht 1:1 umgezogen werden, ist sie nach 1 Monat raus. Ansonsten darf der Vertrag bis 08/23 vertragsgemäß bedient werden

      🤗

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    • vor 3 Jahren


      @Louis2304  schrieb:
      Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist

      Wenn ich mir die anderen Beiträge so anschaue, frage ich mich ernsthaft, wie jemand, der "nicht mehr lebt", bei einem Freund wohnen und seinen alten Vertrag selbst kündigen kann?

       

      Vermutlich hast Du das Wort "nicht" vergessen, oder?

       

      Und falls sie den Vertrag kündigt, was nutzt Ihr dann eigentlich für Euch, da Ihr doch jetzt den Vertrag allein nutzt.

      Da gibst Du einfach Deiner Schwester jeden Monat das Geld und gut ist es.

      Hat doch bisher auch niemanden gestört, dass es den Vertrag gibt, sondern er wird doch genutzt.

       

       

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    • vor 3 Jahren

      Louis2304

      Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist

      Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist
      Louis2304
      Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist

      Sollte es heisen "da sie da nicht mehr lebt kündigt" ?

       

      Falls sie doch verstorben ist, mein aufrichtiges Beileid @Louis2304 .

      Dann trifft dies zu: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-im-todesfall?samChecked=true 

      Dann könnten sie auch den Vertrag übernehmen.

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    • vor 3 Jahren

      Louis2304

      . . . Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist

      . . .  Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist
      Louis2304
      . . .  Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist

      Wie ist das zu verstehen?

      Im Todesfall gibt es ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.

       

       

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