Gelöst
Kündigungsfrist wenn man schon längere zeit ausgezogen ist
vor 3 Jahren
Hallo,
meine Schwester ist der Vertragsinhaber von unserem DSL Vertrag. Sie ist nun schon seit über einem Jahr mit ihrem Freund zusammen gezogen der bereits bei einem anderen Anbieter eine DSL Vertrag hat. Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist
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vor 3 Jahren
Nach ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kannst du ab dem 1.12.2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Ab da gibt es das neue Telekomunikationsgesetz
11
Antwort
von
vor 3 Jahren
@RoadrunnerDD und @Stefan der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit, wenn die automatische VVL greift. Das gilt für alle Verträge. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon-handy-und-internetvertra...
@RoadrunnerDD und @Stefan der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit, wenn die automatische VVL greift.
Das gilt für alle Verträge. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon-handy-und-internetvertra...
OffTopic: ich bin wahnsinnig gespannt drauf wie die Telekom mit den nun gesetzlich verankerten Entschädigungsrechten bei Ausfällen über 2 Tagen umgeht
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wenn nichts verändert wird, verlängert sich der Vertrag automatisch aber nur um 12 Monate, also dann wohl zu 08/22.
Antwort
von
vor 3 Jahren
der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit
jo, so wie ich es ja auch geschrieben habe
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Louis2304
Die Kündigungsfristen sind die ganz normalen wie vertraglich vereinbart zum jeweiligen Laufzeitende. Wenn die 24 Monate noch nicht rum sind, müssen diese natürlich noch bedient werden. Die Tatsache das sie seit einem Jahr bereits ausgezogen ist, ändert daran nichts.
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vor 3 Jahren
Hallo @Louis2304
Die Kündigungsfrist ist ein Monat zum Vertragsende.
Wenn man aber einen Umzug nach dem TKG macht und der anschluss nicht 1zu1 übernommen werden kann, dann gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten.
Nach ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kannst du ab dem 1.12.2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ab da gibt es das neue Telekomunikationsgesetz
Nach ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten kannst du ab dem 1.12.2021 mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Ab da gibt es das neue Telekomunikationsgesetz
Ich denke erst, wenn ab da eine VVL ist @Stefan .
Oder täusche ich mich, das es auch für Altverträge gilt.
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
Oder täusche ich mich, das es auch für Altverträge gilt.
Aktuell sieht es so aus als ob das alles auch für Altverträge gilt
Antwort
von
vor 3 Jahren
dann gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten
Auch das ist ab 01.12. hinfällig. Ist dann nur noch 1 Monat !
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@RoadrunnerDD und @Stefan der eine Monat gilt erst nach der Mindestlaufzeit, wenn die automatische VVL greift.
Das gilt für alle Verträge. https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/telefon-handy-und-internetvertraege-wichtige-neue-kundenrechte-65879
Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt
Dann klappt das nur mit dem Umzug nach dem TKG .
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt
Die vertragslaufzeit läuft bi 08/23 und meine schwester will aus dem vertarg raus da sie achon seit über einem jahr hier nicht mehr wohnt
In diesem Fall hilft nur Umzug gemäß TKG beauftragen. (Aber erst nach 01.12.) Kann der Anschluss nicht 1:1 umgezogen werden, ist sie nach 1 Monat raus. Ansonsten darf der Vertrag bis 08/23 vertragsgemäß bedient werden
🤗
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vor 3 Jahren
Wenn ich mir die anderen Beiträge so anschaue, frage ich mich ernsthaft, wie jemand, der "nicht mehr lebt", bei einem Freund wohnen und seinen alten Vertrag selbst kündigen kann?
Vermutlich hast Du das Wort "nicht" vergessen, oder?
Und falls sie den Vertrag kündigt, was nutzt Ihr dann eigentlich für Euch, da Ihr doch jetzt den Vertrag allein nutzt.
Da gibst Du einfach Deiner Schwester jeden Monat das Geld und gut ist es.
Hat doch bisher auch niemanden gestört, dass es den Vertrag gibt, sondern er wird doch genutzt.
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vor 3 Jahren
Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist
Sollte es heisen "da sie da nicht mehr lebt kündigt" ?
Falls sie doch verstorben ist, mein aufrichtiges Beileid @Louis2304 .
Dann trifft dies zu: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-im-todesfall?samChecked=true
Dann könnten sie auch den Vertrag übernehmen.
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vor 3 Jahren
. . . Wenn sie den Vertrag der Deutschen Telekom den wir in der alten Wohnung benutzen da sie nicht mehr lebt kündigt, wie lang wäre da die Kündigungsfrist
Wie ist das zu verstehen?
Im Todesfall gibt es ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.
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Uneingeloggter Nutzer
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