Solved
Kabelhäuschen der Telekom. Wer ist dafür zuständig?
5 years ago
Wer ist für die Kabelhäuschen der Telekom zuständig? Ich möchte ein Grundstück mit Garagen bebauen und unmittelbar davor steht auf städtischem Grundstück so ein Kabelhäuschen. Die Bebauung ist nur möglich, wenn diese Station versetzt wird. An wen muss ich mich wenden? Es ist im Ruhrgebiet/Bochum.
487
12
This could help you too
Solved
437
0
4
4 years ago
794
0
2
Solved
729
0
7
Solved
773
0
17
5 years ago
@Re.gay
Wenn die Stadt meint, das Gehäuse muss weg, muss sich die Stadt darum kümmern u d auf die Telekom zu gehen.
Du hast da leider keine Karten im Spiel.
0
5 years ago
@Re.gay
Wenn die Telekom das macht wird es nicht billig
3
Answer
from
5 years ago
@Chill erst malNegativ
Kein to do für den BHS. BHS only Abriss, Neubau, Umverlegung APL oder Zuführung der Leitung zum Gebäude/auf dem Grundstück. Wie es mein Nachposter geschrieben hat...über Störung ohne Kundenbezug. Verhält sich ähnlich zu den o.i. Leitungen die bei Baumschnitt, Bauarbeiten im Weg sind und umverlegt werden müssen.
Answer
from
5 years ago
@Gelöschter Nutzerdann schreib mal @valliciousz eine PN , evt kann er was machen
Answer
from
5 years ago
@Chill erst malAlso generell ist das schon richtig was er schreibt. Jedoch wird die PTI müde gähnen und die Kiste bleibt dort wo sie ist.
Unlogged in user
Answer
from
5 years ago
@Re.gay
Hallo,
ich würde den Kontakt mit der Hotline suchen, direkt mit der Störungsabteilung, dort wird eine Schadensmeldung ohne Kundenbezug aufgenommen, so geht der Auftrag direkt an PTI . Und dort wird dann das weitere vorgehen besprochen. In dem Fall ggfs. eine Begehung des Grundstückes.
Gruß valliciousz
5
Answer
from
5 years ago
@valliciousz
hast du genau gelesen was der TO will?
Er will das etwas auf einem fremden Grundstück geändert wird, da darf die Telekom für ihn gar nicht tätig werden weder PTI noch sonst jemand.
@Re.gay
der erste Ansprechpartner wäre zuerst die Stadt, denn wenn das Häuschen auf deren Grund und Boden steht müsste die bei der Telekom vorstellig werden. Natürlich müsstest du auch ein Wegerecht haben was genau an dieser Stelle gültig ist usw.
Du hast doch bestimmt einen Bauantrag gestellt, bei einem Garagengrundstück wird doch da auch die Zuwegung beschieden, was ist denn dort festgehalten.
Answer
from
5 years ago
@valliciousz hast du genau gelesen was der TO will? Er will das etwas auf einem fremden Grundstück geändert wird, da darf die Telekom für ihn gar nicht tätig werden weder PTI noch sonst jemand. @Re.gay der erste Ansprechpartner wäre zuerst die Stadt, denn wenn das Häuschen auf deren Grund und Boden steht müsste die bei der Telekom vorstellig werden. Natürlich müsstest du auch ein Wegerecht haben was genau an dieser Stelle gültig ist usw. Du hast doch bestimmt einen Bauantrag gestellt, bei einem Garagengrundstück wird doch da auch die Zuwegung beschieden, was ist denn dort festgehalten.
@valliciousz
hast du genau gelesen was der TO will?
Er will das etwas auf einem fremden Grundstück geändert wird, da darf die Telekom für ihn gar nicht tätig werden weder PTI noch sonst jemand.
@Re.gay
der erste Ansprechpartner wäre zuerst die Stadt, denn wenn das Häuschen auf deren Grund und Boden steht müsste die bei der Telekom vorstellig werden. Natürlich müsstest du auch ein Wegerecht haben was genau an dieser Stelle gültig ist usw.
Du hast doch bestimmt einen Bauantrag gestellt, bei einem Garagengrundstück wird doch da auch die Zuwegung beschieden, was ist denn dort festgehalten.
Genau das wäre die Frage. Dazu kommt noch ein Nutzungsänderungsantrag, wenn dieser verweigert wird, ist alles andere irrelevant.
Answer
from
5 years ago
@der_Lutz Und ich kann schon sagen, dass die Umverlegung des KVZ oder was da auch gebaut wurde garantiert teurer wird als eine andere Erschließung auf dem Baugrund
Die Kiste wird garantiert da stehen bleiben.
Unlogged in user
Answer
from
Accepted Solution
accepted by
5 years ago
@Re.gay Sie haben hier schon viele Antworten erhalten. Vielen Dank an die Unterstützer!
Handelt es sich wirklich um ein Häuschen der Telekom? Gibt es einen Bauantrag, welcher genehmigt ist (für die Garagen)? Dann müsste das von den Sachbearbeitern berücksichtigt worden sein.
Wir stellen nicht einfach ein Häuschen oder einen Verteiler auf Zuruf um. Erst recht nicht, wenn dieser auf einem Grundstück der Stadt steht. Da muss wirklich im ersten Stepp auf die Stadt zugegangen werden, wie die das sehen und weitere Schritte in die Wege leiten.
Wie @Gelöschter Nutzer schon geschrieben hat, werden die Kollegen es sich vor Ort ansehen. Aber ohne Genehmigungen der Stadt wird da nichts passieren.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Bauvorhaben.
Gruß Jacqueline G-
0
Unlogged in user
Ask
from