Kann es eine Kündigung auf Kulanz bei der Telekom geben?
vor 12 Jahren
Das ist der Wortlaut meiner Mail an die Telekom vom 27.02.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.04.2013 haben sich meine Frau und ich getrennt.
Ich bin in die Schmiedestrasse ** in gezogen und habe
einen neuen Telefonanschluss beantragt.
Diesen habe ich auch zum 09.04.2013 mit der Kunden.-Nr.:**********
bekommen, Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Nun haben wir uns entschlossen einen zweiten gemeinsamen Versuch zu
starten und ich ziehe zum 01.04.2014 zurück.
Gestern habe ich meine Kündigungsbestätigung erhalten in dem mir die
Kündigung zum 09.04.2015 bestätigt wird.
Nun zu meiner Bitte:
Da ich ja auch in meiner alten/neuen Wohnung am Steinfeld
************* ebenfalls Vertragskunde bin Kd.-Nr.************,
könnten Sie mir da bitte entgegen kommen und die Kündigung auf Kulanz
schon in diesem Jahr zu akzeptieren?
Ich hoffe auf eine positive Nachricht Ihrerseits und verbleibe
Wie zu erwarten war, wurde diese Bitte abgelehnt da der Vertrag noch ein Jahr läuft.
Was bedeutet, das ich 1 Jahr lang bezahlen muss und keinerlei Gegenleistung dafür erhalte
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.04.2013 haben sich meine Frau und ich getrennt.
Ich bin in die Schmiedestrasse ** in gezogen und habe
einen neuen Telefonanschluss beantragt.
Diesen habe ich auch zum 09.04.2013 mit der Kunden.-Nr.:**********
bekommen, Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Nun haben wir uns entschlossen einen zweiten gemeinsamen Versuch zu
starten und ich ziehe zum 01.04.2014 zurück.
Gestern habe ich meine Kündigungsbestätigung erhalten in dem mir die
Kündigung zum 09.04.2015 bestätigt wird.
Nun zu meiner Bitte:
Da ich ja auch in meiner alten/neuen Wohnung am Steinfeld
************* ebenfalls Vertragskunde bin Kd.-Nr.************,
könnten Sie mir da bitte entgegen kommen und die Kündigung auf Kulanz
schon in diesem Jahr zu akzeptieren?
Ich hoffe auf eine positive Nachricht Ihrerseits und verbleibe
Wie zu erwarten war, wurde diese Bitte abgelehnt da der Vertrag noch ein Jahr läuft.
Was bedeutet, das ich 1 Jahr lang bezahlen muss und keinerlei Gegenleistung dafür erhalte
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vor 12 Jahren
Einfach bnoch mal schriftlich formulieren, um "Sonderkündigung aufgrund Umzugs zu bestehendem Telekom-Anschluss" bitten und Meldebescheinigung oder Mietvertrag beilegen, sowie die Kundennummer des bestehnden Anschlusses.
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vor 12 Jahren
".....Was bedeutet, das ich 1 Jahr lang bezahlen muss und keinerlei Gegenleistung dafür erhalte...."
Sorry, aber was kann die Telekom für Dein Hin und Her Spielchen ??
Aaber, das könnte trotzdem noch klappen, da Du ja zu Deiner Frau/Verlobten.. was auch immer zurück ziehst.
Möglicherweise musst Du noch 3 Monate zahlen , bevor Du aus dem Vertrag raus kommst. So kann man es an mehreren stellen hier nachlesen.
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vor 12 Jahren
füll das Formblatt auf der Seite https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/33062/0/Kuendigung/Festnetz aus und schicke es mit den erforderlichen Bescheinigungen an die Telekom, dann sollte auch eine Vertragsauflösung vor 2015 möglich sein.
Viele Grüße
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
tut mir leid, aber das ist normales Tagesgeschäft. Auch die Mitbewerber lassen Kunden nicht aus dem Vertrag, wenn die Telekom ein Gebiet mit VDSL ausgebaut hat.
Warum sollte also dann die Telekom zur ihren Konkurrenten kulant sein?
Viele Grüße
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vor 12 Jahren
"...Ich habe die Kuendigung meines Vertrages um einen Tag verpasst. ..."
Und das ist die Schuld der Telekom ??
Sorry, 1 Tag zu lange ist eben auch zu lange.
Vor allem kommt ein Vertragsende so plötzlich wie Weihnachten.
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vor 12 Jahren
https://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/33062/0/Kuendigung/Festnetz
Damit sollte es trotz Laufzeit gehen.
Tipp: Melde dich schon mal um. dann hast du eine Meldebescheinigung.
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vor 12 Jahren
aber mit Mietvertrag oder so wird es Probleme geben, da ich in unser gemeinsam gebautes Haus zurückgezogen bin.
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vor 12 Jahren
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Unter dem Formular steht:
Bitte drucken Sie das Dokument aus, und fügen eine der folgenden Unterlagen bei:
Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes (Zusammenzug in neuer Wohnung)*
Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes*
¨EINE der Beiden¨
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