Gelöst
Keine Auftragsbestätigung unterschrieben
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
Und zwar geht es um meinen Vertrag/ Bestellung, den ich am 24.7.2020 abgeschlossen beziehungsweise am selben Tag widerrufen habe. Zwar ist der Widerruf eingegangen, habe aber noch keine Bestätigung. Heute erreichte mich ein Schreiben von meinem jetzigen Anbieter, dass Telekom mich bei ihnen gekündigt hat und ein Wechseltermin steht.
Darf es Telekom denn machen ? Obwohl ich keine Auftragsbestätigung unterschrieben habe und mein Widerruf bei Telekom eingegangen ist ?
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Gelöst
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vor 3 Jahren
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vor 5 Jahren
Wo hast Du was abgeschlossen und wo widerrufen @Mimo92
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Antwort
von
vor 5 Jahren
An der Haustür abgeschlossen und widerrufen habe ich auf Website das Kontaktformular für den Widerruf ausgefüllt und per email versendet.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Darf es Telekom denn machen ?
Darf es Telekom denn machen ?
Natürlich, du hast ja den Auftrag dazu gegeben.
Das wird sich einfach alles überschnitten haben und bevor der Widerruf einging und bearbeitet wurde, so den möglich und korrekt, wurde die Portierung angefragt.
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vor 5 Jahren
Seit wann muss man denn eine Auftragsbestätigung als Kunde unterschreiben um einen gültigen Vertrag zu haben?
Mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung ist der Vertrag geschlossen.
Geserzlich widerrufen kann man wenn man online oder telefonisch oder an der Haustür beauftragt hat - aber nicht wenn man in einem Shop beauftragt hat.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Der Typ an der Haustür meinte ich müsste eine Auftragsbestätigung per Post bekommen und unterschreiben falls ich mit allem einverstanden bin, wenn nicht dann das Schreiben für den Widerruf ausfüllen und abschicken. Habe bis jetzt kein Schreiben bekommen. Nur eine email für den Wechsel.
Der Typ an der Haustür meinte ich müsste eine Auftragsbestätigung per Post bekommen und unterschreiben falls ich mit allem einverstanden bin, wenn nicht dann das Schreiben für den Widerruf ausfüllen und abschicken. Habe bis jetzt kein Schreiben bekommen. Nur eine email für den Wechsel.
Das darf nicht sein.
Ohne Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung gibt es keinen gültigen Auftrag.
Hoffentlich nichts übersehen im Mail Eingang und im Briefkasten @Mimo92
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ohne Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung gibt es keinen gültigen Auftrag.
Ohne Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung gibt es keinen gültigen Auftrag.
Das stimmt so nicht nach allem, was ich weiß.
Ein gültiger Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung zusammen.
Der Zugang der Widerrufsbelehrung ist nur relevant dafür, bis wann man widerrufen kann, ab wann die Widerrufsfrist läuft. Wenn die Widerrufsbelehrung sagen wir mal vier Wochen nach der Auftragsbestätigung eintrudeln sollte, dann endet die Widerrufsfrist erst sechs Wochen nach Vertragsbeginn. (Gedeckelt ist das bei einem Jahr - wenn dann noch keine Widerrufsbelehrung da ist, dann braucht auch keine mehr zu kommen, dann erlischt zwei Wochen später die Widerrufsmöglichkeit)
Antwort
von
vor 5 Jahren
@muc80337_2
Da weißt du richtig.
Eine AB ist nicht erforderlich um einen gültigen Vertrag abzuschließen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Mimo92
die Auftragsbestätigung kommt meist per Mail.
Ich prüfe gerne nach, ob alles widerrufen bzw. storniert wurde.
Vervollständige dein Profil mit deinen Kontaktdaten und wir sehen uns das gemeinsam an.
Viele Grüße
Dorothea T.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Habe mein Profil vervollständigt.
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Dorothea T. Ping...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
hier sind einige Missverständnisse, die ich im Folgenden aufklären möchte.
Aber das Wichtigste für Sie vorab: Ihr Widerruf gilt und wird von mir bearbeitet.
a) Bei einem Auftrag zum Anbieterwechsel ist es technisch nicht möglich, die Stornierung taggleich mit dem Widerruf zu bestätigen. Aus diesem Grund bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Willenserklärung. Im Endeffekt ist das so gut wie dasselbe.
b) Bei einem Auftrag zum Anbieterwechsel wird eine Anfrage beim Anbieter gestellt, Leitung und Rufnummer zu übernehmen. Der Anbieter muss erst die Anfrage beantworten, bevor eine Stornoanfrage erfolgen kann. Das grundlegende Prinzip ist Frage - Antwort, Frage - Antwort. Es ist technisch nicht möglich Frage und dann gleich wieder Frage zu stellen. In Ihrem Fall wurde die Anfrage zur Übernahme am 27.07. mit Zustimmung beantwortet. Die Anfrage zur Stornierung habe ich heute gesendet. Sie wird voraussichtlich am 03.08. beantwortet sein.
c) Die zeitliche Verzögerungen bei den Schritten Anfrage und Antwort ist im Normalfall bis zu 7 Tagen je Schritt. Daraus erklärt sich auch, warum wir beim Anbieterwechsel eine Vorlaufzeit von vier Wochen haben.
d) Eine Auftragsbestätigung bedarf keiner Unterschrift, lediglich der Kenntnisnahme. Wenn es keinen Widerruf bis nach Ablauf der Frist gibt, gilt der Vertrag als angenommen. Es ist also wichtig, dass man den Briefkasten oder das E-Mail-Postfach gelegentlich aufmacht...
e) Eine Auftragsbestätigung trägt diesen Titel. Sie wird erst nach abgestimmtem Wechseltermin und frühestens 3 Monate vor dem Wechseltermin zugeschickt. In Ihrem Fall also im Februar 2021.
Ich hoffe, Sie können wieder gut schlafen. Der Vorgang braucht einfach seine Zeit, aber er läuft in Ihrem Sinn.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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