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Keine Mitnahme der Handynummer bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungrechts !
vor 4 Jahren
Warum kann man bei T-Mobile seine Handynummer nicht zum neuen Anbieter mitnehmen/portieren, wenn man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht? Mir wurde hierzu vom Kundencenter erklärt, dass dies "nicht ginge" und nur gemacht wird, wenn man bis zur Regelkündigung wartet. Ich sehe hierin eine Maßnahme, die Kunden davon abzuhalten, von dem - Ihnen z.B. bei einseitigen Preiserhöhungen rechtlich zustehenden! - Sonderkündigungsrecht auch tatsächlich Gebrauch zu machen. Denn wenn eine Portierung technisch gesehen bei Ende der regulären Vertragslaufzeit geht, ist es technisch natürlich genauso bei einem anderen Termin möglich. Offensichtlich will man Zwang auf die Kunden ausüben, solange wie möglich zu bleiben. Ob dies ein adäquater Kundenservice ist, mag jeder für sich entscheiden.
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Dishmaster
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 4 Jahren
Klingt für mich nach Non-Sens, beantrage einfach das Opt-In zur Rufnummernmitnahme zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. zum nächst möglichen Termin, und beauftrage dann den Anbieter deiner Wahl damit.
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Mächschen
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 4 Jahren
Die Aussage war falsch.
Es spielt keine Rolle, warum oder zu wann gekündigt wird für eine Rufnummernmitnahme.
@Dishmaster
Ein Opt-In ist nur notwendig, wenn die Nummer aus einem laufenden Vertrag portiert (vorzeitig portiert) werden soll.
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Elvira H.
Antwort
von
Mächschen
vor 4 Jahren
ich kann Ihren Ärger verstehen und für die Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich an dieser Stelle. Ich finde es wirklich schade, dass Sie uns verlassen möchten.
Es stimmt, über das "normale" Kündigungsformular ist eine Sonderkündigung nicht möglich. Diese muss separat bei uns eingereicht werden. Allerdings steht einer Rufnummernportierung zum Ende der Laufzeit nichts im Wege.
Viele Grüße
Elvira H.
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patrickn
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 4 Jahren
Kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Aussage korrekt ist.
Man hat bei Mobilfunk jederzeit, auch während der Vertragslaufzeit, das Recht, seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren zu lassen.
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muc80337_2
Community Guide
vor 4 Jahren
Da kannte sich jemand offenbar nicht mit dem Telekommunikationsgesetz aus.
Eine ausgehende Portierung zu einem anderen Anbieter ist generell möglich - der aufnehmende Anbieter ist derjenige, welcher das unterstützen muss (das mit dem Aufnehmen der Rufnummer ist nicht zwingend)
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