Keine Sonderkündigung bei Umzug

vor einem Jahr

Hallo,

 

vor einiger Zeit bin ich mit meinem Freund zusammengezogen. Aufgrund dessen wollte ich meinen bestehenden Vertrag kündigen - also eine Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Ich habe also die Kündigung beantragt, sogar die Meldebescheinigung hochgeladen und erst nach gut einer Woche die Email erhalten, dass ich den Vertrag nicht vor dem Laufzeitende kündigen kann, da ja potenziell eine Leitung frei ist. Das WLAN meines Freundes läuft über Kabel, mein WLAN über DSL. Da also eine DSL Leitung frei wäre, könnte ich das WLAN mitnehmen. Aber das würde ja wenig Sinn machen, da wir bereits ein sehr gutes WLAN haben und das auch nicht ändern möchten. Laut Rechtssprechung kann Telekom mir da leider nicht weiterhelfen, weil eine Leitung eben frei ist und ich mein WLAN mitnehmen könnte. Jetzt heißt es für mich jeden Monat bis zum November 2024 50€ zu zahlen, ohne dass ich das WLAN überhaupt nutze und zudem bin ich auch noch Studentin, also kann ich mir das im Prinzip auch nicht leisten. Gibt es da nicht eine andere Klausel, wie ich aus dem Vertrag komme? Ein Jahr die 50€ im Monat zu zahlen, ohne das WLAN zu nutzen ist für mich leider überhaupt keine Option!

 

Ich bedanke mich schon einmal für die Vorschläge/Tipps!

 

LG
Amelie

1114

53

  • Community Guide

    vor einem Jahr

    @Sonnen Blume  schrieb:

     

    vor einiger Zeit bin ich mit meinem Freund zusammengezogen.

    Ist Ihr Freund auch bei der Telekom?

    Nur dann ist es aus Kulanz möglich die Haushalte zusammenzuführen, und einen Vertrag zu kündigen.

    Und da es eine reine Kulanzlösung ist, gibt es kein Anrecht darauf. Aber wie schon geschrieben, hat Ihr Freund einen Anschluss bei der Telekom?

     

    @Sonnen Blume  schrieb:
    und zudem bin ich auch noch Studentin, also kann ich mir das im Prinzip auch nicht leisten.

    Das konnten sie ja dann auch schon vor dem Umzug nicht. Warum dann so einen Vertrag abschließen, wenn es finanziell nicht drin sitzt?

    11

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Hallo @Sonnen Blume,

     

    die Lösung zu deiner Frage wurde hier bereits richtig markiert. 

    Dennoch fasse ich als Mitarbeiterin nochmal zusammen: Der Vertrag ist rechtskräftig bindend für 24 Monate abgeschlossen worden.

    Dieser ist nicht an eine Adresse gebunden, kann also bei Umzug mitgenommen werden. Sollten wir an der neuen Adresse den Vertrag nicht eins zu eins bereitstellen können, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Da dies bei dir nicht zutrifft, gelten weiterhin die vertraglich geregelten 24 Monate. 

     

    Das ist im Telekommunikationsgesetz alles geregelt.

     

    Tatsächlich haben wir eine Kulanzregelung für den Fall, dass man zu jemandem mit bestehendem Telekomvertrag zieht. Dann kündigen wir den Anschluss frühzeitig.

    Das ist aber eine reine Kulanzregelung, ohne Rechtsanspruch. 

     

    Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass dein Partner seinen Anschluss kündigt, wenn seine Vertragslaufzeit kürzer ist.

    Fakt ist, dass du einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen bist und diesen auch einhalten musst. 

     

    Viele Grüße

    Dorothea T.

  • Community Guide

    vor einem Jahr

    @*PazVizsla* 

    Sind wir mal ehrlich. Wie groß ist die Chance dass es einer der wenigen Kabel-Anschlüsse der Telekom ist, zumal wenn die Telekom bereits alles abgelehnt hat bei der Beauftragung der Haushaltszusammenführung?

    4

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Ach so, da bin ich ehrlich, mit ist das völlig wuschst ob mein Beitrag als Lösung dasteht oder nicht. 

    Wir können ja auch abwarten was @Sonnen Blume  dazu sagt und dann halt irgendwann anders die Lösung setzen oder nicht. Davon geht die Welt nicht unter

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    Hallo

    Das Zauberwort heisst..KULANZ...freundliches Entgegenkommen.. Verständnis für geplagte Coronaleidende....##.Gegengeschäft...kunde empfielt Telekom für Freundlichkeit an 36 Bekannte..###

     

    Das Leben ist ein Geben und Nehmen

     

    Anspruch hat man natürlich nicht...

    ...ist aber einen freundlichen Versuch wert gewesen...Ausser Spesen nix gewesen...

     

     

    27

    Antwort

    von

    vor einem Jahr


    @Sonnen Blume  schrieb:

    Also da vergleichst du jetzt Äpfel mit Birnen. Das eine hat mit der Gesundheit zu tun und das andere ist nicht überlebenswichtig. Ich finde, ich habe ein Recht den Vertrag zu kündigen, wenn ich Umziehe. Dafür gibt es nun mal die Option „Sonderkündigung beim Umzug“. Will sich Telekom daran nicht halten oder das nicht erlauben, dann sollen die das doch nicht anbieten und damit Hoffnung erzeugen. Es ist nunmal so, dass es bei einer Haushaltszusammenführung schon einen bestehenden Vertrag gibt und der andere muss eben gekündigt werden. Es ist ja ein Schmarrn zwei Verträge zu haben und einen garnicht nutzen zu können! Das ergibt vorn und hinten keinen Sinn. Und das Menschen zusammenziehen geschieht auch tagtäglich, dass ist für einen Telefonanbieter normal und auch etwas, womit er rechnen muss, wenn er die Sonderkündigung schon mal anbietet. Außerdem empfinde ich diese Community als nicht hilfreich!


    Dann mach halt endlich deinen Umzug und Zusammenführen. Anstatt hier ganze Romane zu schreiben wäre es schon längst erledigt @Sonnen Blume 

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen ....

     

     

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    @Sonnen Blume 

     

    Hinweis: Das WLAN kann man gar nicht "mitnehmen", da dieser Ausdruck das heimische

                      drahtlose Netzwerk ("Wireless Area Network") bezeichnet.

     

    Gemeint ist der "Internetanschluß".

     

     

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    Mein allerletztes Statement..

     

    Du hast mit deinem eigenen Telekom Wlan doch auch einen wönzigen Vorteil

     

     

    du hast eigenes Wlan, was von deinem Freund nicht belastet wird und umgekehrt..

    Wenn er grad 19 GB Spiele downloadet kannst du trotzdem mit deinem Wlan locker surfen..

     

    ansonsten empfehle ich dir die Verbraucherberatung aufzusuchen mit deinem Fall...bzw wenn du echt meinst im Recht zu sein. ...Zum Anwalt..

     

    .

    3

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @HARTMUTIX  schrieb:

     

    Du hast mit deinem eigenen Telekom Wlan doch auch einen wönzigen Vorteil

    ????

     

    @HARTMUTIX  schrieb:

     

    du hast eigenes Wlan, was von deinem Freund

    ?????

    @HARTMUTIX  schrieb:

     

    ansonsten empfehle ich dir die Verbraucherberatung aufzusuchen mit deinem Fall...bzw wenn du echt meinst im Recht zu sein. ...Zum Anwalt..

    ????

  • Telekom hilft Team

    vor einem Jahr

    Hallo in die Runde,

     

    die inhaltlich nicht zum Thema passenden Kommentare (Off-Topic) bringen keinen weiter.

    Haltet ech bitte an unsere Spielregeln.

     

    Grüße

    Erdogan T.

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr


    @Telekom hilft Team  schrieb:

    Hallo in die Runde,

     

    die inhaltlich nicht zum Thema passenden Kommentare (Off-Topic) bringen keinen weiter.

    Haltet ech bitte an unsere Spielregeln.

     

    Grüße

    Erdogan T.


    Kannst du dann mal bitte bestätigen das es keine Zusammenführung mit Sonderkündigung ist wenn Telekom mit einem anderen Anbieter zusammengeführt wird?

     

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