Gelöst

Keine Sonderkündigung bei Umzug

vor einem Jahr

Hallo,

 

vor einiger Zeit bin ich mit meinem Freund zusammengezogen. Aufgrund dessen wollte ich meinen bestehenden Vertrag kündigen - also eine Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung. Ich habe also die Kündigung beantragt, sogar die Meldebescheinigung hochgeladen und erst nach gut einer Woche die Email erhalten, dass ich den Vertrag nicht vor dem Laufzeitende kündigen kann, da ja potenziell eine Leitung frei ist. Das WLAN meines Freundes läuft über Kabel, mein WLAN über DSL. Da also eine DSL Leitung frei wäre, könnte ich das WLAN mitnehmen. Aber das würde ja wenig Sinn machen, da wir bereits ein sehr gutes WLAN haben und das auch nicht ändern möchten. Laut Rechtssprechung kann Telekom mir da leider nicht weiterhelfen, weil eine Leitung eben frei ist und ich mein WLAN mitnehmen könnte. Jetzt heißt es für mich jeden Monat bis zum November 2024 50€ zu zahlen, ohne dass ich das WLAN überhaupt nutze und zudem bin ich auch noch Studentin, also kann ich mir das im Prinzip auch nicht leisten. Gibt es da nicht eine andere Klausel, wie ich aus dem Vertrag komme? Ein Jahr die 50€ im Monat zu zahlen, ohne das WLAN zu nutzen ist für mich leider überhaupt keine Option!

 

Ich bedanke mich schon einmal für die Vorschläge/Tipps!

 

LG
Amelie

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    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Geralt von Riva

    Ist Ihr Freund auch bei der Telekom?

    Ist Ihr Freund auch bei der Telekom?
    Geralt von Riva
    Ist Ihr Freund auch bei der Telekom?

    Ne, der ist nicht bei der Telekom @ Geralt von Riva  Zwinkernd

     

    Sonnen Blume

    Das WLAN meines Freundes läuft über Kabel, mein WLAN über DSL.

    Das WLAN meines Freundes läuft über Kabel, mein WLAN über DSL.
    Sonnen Blume
    Das WLAN meines Freundes läuft über Kabel, mein WLAN über DSL.

     

     

    @Sonnen Blume 

    Einfach den Umzug nach TKG machen und entweder wird geschaltet, dann musst du halt weiterhin deine vertraglichen Verpflichtung nachkommen oder aber du hast Glück und bekommst das Sonderkündigungsrecht zugesprochen da der Anschluss nicht 1zu1 geschaltet werden kann.

     

    Nur weil du mit deinem Freund zusammenziehst besteht da nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht zulasten der Telekom.

     

     

    Weitere Alternative:
    Dein Freund kündigt seinen Vertrag wenn der ggfs schon aus der Mindestlaufzeit raus ist.

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    Uneingeloggter Nutzer

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  • Akzeptierte Lösung

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    vor einem Jahr

    Sonnen Blume

    Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger… Ich denke nicht, dass bei solchen Antworten, nur ich diejenige bin, die diese Community als nicht hilfreich empfindet.

    Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger… Ich denke nicht, dass bei solchen Antworten, nur ich diejenige bin, die diese Community als nicht hilfreich empfindet. 

    Sonnen Blume

    Naja…Kondome halten auch nur zu 99% und trotzdem werden viele Frauen schwanger… Ich denke nicht, dass bei solchen Antworten, nur ich diejenige bin, die diese Community als nicht hilfreich empfindet. 


    Was ist bei der Kündigung von Telefon, Internet und Fernsehen zu beachten?

     

    Wenn ein Partner zum anderen zieht, ist in der Regel schon ein Anschluss für Internet/Fernsehen/Telefon vorhanden, der andere Vertrag ist daher überflüssig. Dennoch gibt es für diesen Fall kein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn zwei Partner zusammen in eine neue Wohnung ziehen – denn auch dann wird ja nur noch ein Vertrag benötigt. In der Praxis ermöglichen viele Anbieter jedoch die außerordentliche Kündigung. Also am besten schnellstmöglich den Anbieter, bei dem gekündigt werden soll, kontaktieren.

    Ausnahme: Der Anbieter kann am neuen Wohnort die Leistung nicht mehr anbieten, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.

    Wichtig für die Kündigung: Weisen Sie den Umzug nach, z.B. durch die Kündigung des Mietvertrags und den neuen Mietvertrag oder die Bescheinigung zur Ummeldung.

     

    https://www.heimerl.de/news-blog/143-mit-dem-partner-zusammenziehen-was-ist-beim-umzug-zu-beachten#:~:text=Wenn%20ein%20Partner%20zum%20anderen,f%C3%BCr%20diesen%20Fall%20kein%20Sonderk%C3%BCndigungsrecht.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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    vor einem Jahr

    Hallo @Sonnen Blume,

     

    die Lösung zu deiner Frage wurde hier bereits richtig markiert. 

    Dennoch fasse ich als Mitarbeiterin nochmal zusammen: Der Vertrag ist rechtskräftig bindend für 24 Monate abgeschlossen worden.

    Dieser ist nicht an eine Adresse gebunden, kann also bei Umzug mitgenommen werden. Sollten wir an der neuen Adresse den Vertrag nicht eins zu eins bereitstellen können, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Da dies bei dir nicht zutrifft, gelten weiterhin die vertraglich geregelten 24 Monate. 

     

    Das ist im Telekommunikationsgesetz alles geregelt.

     

    Tatsächlich haben wir eine Kulanzregelung für den Fall, dass man zu jemandem mit bestehendem Telekomvertrag zieht. Dann kündigen wir den Anschluss frühzeitig.

    Das ist aber eine reine Kulanzregelung, ohne Rechtsanspruch. 

     

    Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass dein Partner seinen Anschluss kündigt, wenn seine Vertragslaufzeit kürzer ist.

    Fakt ist, dass du einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen bist und diesen auch einhalten musst. 

     

    Viele Grüße

    Dorothea T.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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