Gelöst
Komplettausfall Internet- Ausfallentschädigung nach § 58 TKG-
vor 10 Monaten
Hallo liebe Community,
leider haben wir seit Jahresbeginn im Januar 2024 und dem jetzigen Ausbau des Glaserfasernetzes mit längeren Unterbrechungen und Störungen des Internets zu tun.
Bisher dachte ich, dass die Gutschriften von alleine auf der Rechnung vermerkt würden, aber leider ist das nicht der Fall. Die Störungen /Komplettausfall des Internets sind gemeldet und dokumentiert.
Meine Anliegen sind:
1. Ein Schnellstarter Set zur Verfügung zu stellen (60GB), da wir im 100% Homeoffice tätig sind und wir die Zeiten nicht ständig per Urlaub oder Nacharbeit nachholen können. Die Nachbarn zwei Straßen weiter haben bereits seit gestern wieder einen Komplettausfall bis 14.04.2024.
2. Ausfallentschädigung für den ersten Komplettausfall im Januar vom 05.01.2024; 8.57 Uhr bis 16.01.2024; 10.00 Uhr
3. Ausfallentschädigung für den zweiten Komplettausfall am 26.03.2024.
Im Voraus besten Dank und viele Grüße
Corinna
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vor 3 Monaten
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Jacqueline G.
Telekom hilft Team
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Jacqueline G.
vor 10 Monaten
Hallo @Corinna,
vielen Dank für den Beitrag und der Meldung von @CobraCane.
@Corinna, wir haben gerade miteinander gesprochen. War ein tolles, entspanntes Gespräch. Danke dafür.
Wir haben eine Lösung gefunden und es ist alles in Ordnung. Eine Gutschrift folgt von mir für den entsprechenden Zeitraum und ein altes Schnellstartpaket besteht auch noch und wird freigeschaltet, falls in Zukunft mal wieder was sein sollte. So können ggf. Datenpässe gebucht werden. Eine kleine Backup-Lösung besteht damit.
Allgemein kann ich sagen, es ist korrekt, wenn eine Entschädigung nach TKG § 58 erfolgt, besteht kein Anspruch mehr auf ein Schnellstartpaket. Hier gilt die Regel entweder oder.
Das MagentaZuhause Schnellstart darf auch nur noch bei einer Störung größer als 14 Tage bereitgestellt werden.
Es liest sich hier wieder alles sehr wild und teilweise auf Angriff. Dabei ist es halb so schlimm.
Freut mich, dass ich helfen konnte und wünsche allen einen entspannten Tag.
Gruß Jacqueline G.
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von
Jacqueline G.