Gelöst

Kontakt für eine Kündigung gem §46 Abs. 8 TKG

vor 7 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ende Januar ziehen wir in eine kürzlich erworbene Immobilie um. Ich habe deswegen mit Ihrem Kundenservice bereits telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass am neuen Standort der Vertrag nicht mit der gleichen Leistung erfüllt werden kann. Ich habe deshalb um die Kündigung gem. §46 Abs. 8 TKG gebeten. Die sei von der Mitarbeiterin bereits vermerkt worden. Ich sollte daraufhin noch eine Kündigung an info@telekom.de richten.

Die von mir an diese Adresse geschickte E-Mail wurde zweifach von Ihrem Mailserver zurückgewiesen (Postfach des Empfängers ist voll). Ich habe dann via Chat mit Ihrem Kundendienst Konakt aufgenommen. Ich solle nun das Kündigungformular nutzten. Ich habe dort auch meine Kündigung versendet, jedoch gibt es dort kein Freitextfeld in welchem ich mich auf das o.g. Sonderkündigungsrecht beziehen kann.

 

Eine Faxnummer zur Kündigung wurde lt. meinen Recherchen ebenfalls abgeschaltet. Ich bitte darum den Status zu prüfen und mir einen Kontakt zu geben an den ich meine Kündigung korrekt einreichen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

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    • vor 7 Jahren

      Du solltest prüfen, ob Du ein Sonderkündigungsrecht hast: Es könnte auch sein, dass Du nicht auf dieser Basis kündigen kannst. Nur, falls die Leistung an der neuen Adresse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Prüfung ist wohl der Punkt, dass die Kündigung nicht so schnell bestätigt werden kann. Das ist zu verstehen, denn die Telekom will/sollte ihre Verträge erfüllen. Da bereits Kontakt hattest, wird das in Deinem Sinne ablaufen, noch einige Tage abwarten. 

       

      Gruss manfred3

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.


      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.



      Das ist nicht ausreichend. Du musst einen Umzugsauftrag einstellen. Wenn dann während der Bearbeitung die Telekom feststellt, dass sie nicht versorgen kann, dann räumt sie dir das Sonderkündigungsrecht ein.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      olliMD

      blacksh33p Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann. Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann. blacksh33p Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann. Das ist nicht ausreichend. Du musst einen Umzugsauftrag einstellen. Wenn dann während der Bearbeitung die Telekom feststellt, dass sie nicht versorgen kann, dann räumt sie dir das Sonderkündigungsrecht ein.

      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.


      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.



      Das ist nicht ausreichend. Du musst einen Umzugsauftrag einstellen. Wenn dann während der Bearbeitung die Telekom feststellt, dass sie nicht versorgen kann, dann räumt sie dir das Sonderkündigungsrecht ein.

      olliMD
      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.


      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.



      Das ist nicht ausreichend. Du musst einen Umzugsauftrag einstellen. Wenn dann während der Bearbeitung die Telekom feststellt, dass sie nicht versorgen kann, dann räumt sie dir das Sonderkündigungsrecht ein.


      Ich nehme an, der "Vermerk" ist der automatische vom System gesetzt Vermerk. Dieser wird erstellt, wenn ein Umzugsauftrag eingestellt wird und der As eben nicht mitgenommen werden kann.

      Warum allerdings die Mails von info@telekom.de zurück kommen, kann ich mir nicht erklären...

       

      Alternativ bleibt immer noch der Weg: Deutsche Post.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ich hatte gerade nochmals telefonisch Kontakt mit einem netten Servicemitarbeiter.

      Es hat mir nochmals bestätigt, dass ich keinen Umzug beauftragen muss um letzlich feststellen zu lassen, dass die Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Die Sonderkündigung sei vermerkt. Ich solle nun nurnoch postalisch die Kündigung verfassen. 

      Das werde ich natürlich tun und bin gespannt wann und ob ich eine Kündigungsbestätigung erhalte.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.


      blacksh33p

      Wie oben bereits erwähnt wurde mir tel. von einem Servicemitarbeiter bereits bestätigt, dass die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.



      Das ist nicht ausreichend. Du musst einen Umzugsauftrag einstellen. Wenn dann während der Bearbeitung die Telekom feststellt, dass sie nicht versorgen kann, dann räumt sie dir das Sonderkündigungsrecht ein.

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      Uneingeloggter Nutzer

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