Gelöst
Nichtanwendung §46 Abs. 8 TKG
vor 8 Jahren
Wir sind am 16.09.2017 umgezogen. Mit Erstaunen musste ich feststellen, dass meine Vertragslaufzeit auf 2 Jahre verlängert wurde. Dies verstößt ganz klar gegen geltendes europäisches Recht. Muss ich hier ernsthaft eine Vorstandsbeschwerde einleiten oder wird die Vertragslaufzeit nun wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Erwarte eine Rückmeldung.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
da Sie Ihre Daten bereits eingetragen haben, konnte ich mir einen Überblick verschaffen.
Hierbei kommen aber ein paar Punkte zum Vorscheinen, die den hier getätigten Aussagen widersprechen.
1. Der Umzug wurde online gebucht. Wie auf unseren Seiten (http://www.telekom.de/umzug) hinterlegt ist, kann ein Umzug nach TKG (Beibehaltung des alten Tarifes) nur über die Hotline erfolgen.
2. Sie haben für den Umzug einen neuen Tarif gewählt (vorher: Entertain Premium IP, neu: Magenta Zuhause S mit TV Plus). Sie haben sich also bewusst für einen neuen Tarif entschieden. Damit beginnt dann auch eine neue Vertragslaufzeit.
Ich bitte hier also um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen hier nicht entgegen kommen können. Natürlich können Sie an dieser Stelle noch von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dieses ist ja noch nicht abgelaufen. Infos und ein Vordruck dazu finden Sie an der Auftragsbestätigung. Wichtig: Sie widerrufen somit den Umzug. Der Anschluss wird also wieder an der alten Adresse geschaltet.
Viele Grüße
Oliver I.
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