Sonderkündigungsrecht nach §60 Abs. 2 TKG nicht zuerkannt: Umzug in Wohnung mit bereits vorhandenen Internetanbieter

vor 23 Tagen

Liebe Community,

da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:

"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."

Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:

"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"

Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.

Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.

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    • vor 23 Tagen

      Nur weil dort schon ein Internetanbieter ist heißt das auf keine Fall dass du einfach so aus dem Vertrag rauskommst.

      Du musst einen Umzug beantragen und wenn die Telekom dann nicht schalten kann weil zB zu wenig Adern verfügbar sind DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht 

      Wenn die Verbraucherzentrale da was anderes in das Gesetz reininterpretiert dann soll sie klagen.

      Solange es keine Klage und keinen Beschluss gibt gilt weiterhin:

      Kann ein Anbieter liefern gibt es kein Sonderkündigungsrecht 

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    • vor 23 Tagen

      Rufus78

      Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Allein die reelle Lieferbarkeit ist ausschlaggebend. Da die Leitung bereits belegt ist, kann die Leistung nicht erbracht werden,

      Liebe Community,

      da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

      Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Allein die reelle Lieferbarkeit ist ausschlaggebend. Da die Leitung bereits belegt ist, kann die Leistung nicht erbracht werden, es greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:

      "Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."

      Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:

      "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"

      Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.

      Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.

      Rufus78

      Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Allein die reelle Lieferbarkeit ist ausschlaggebend. Da die Leitung bereits belegt ist, kann die Leistung nicht erbracht werden,

      Eine Endleitung hat meistens 4 Adern (2 sind schon belegt),

      also Umzug beauftragen, entweder setzt der Techniker eine weitere 1. TAE

      oder es gibt keinen freien Leitungsweg in der Endleitung ,

      dieses meldet er zurück, danach wird evtl. der Vertrag sondergekündigt.

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    • vor 23 Tagen

      Nun, Interpretationsspielraum ist da meiner Ansicht nach wenig. Wie oben beschrieben sagt ja der Gesetzgeber selbst, dass genau dieser Fall vom §60 Abs. 2 TKG umfasst sein soll (siehe Link zum Gesetzestext im Beitrag).

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      Antwort

      von

      vor 22 Stunden

      Hallo Sarah,

      aus Datenschutzgründen möchte ich meine Telefonnummer nicht öffentlich stellen. Sie ist jedoch im Profil hinterlegt.

      Antwort

      von

      vor 22 Stunden

      Rufus78

      Sie ist jedoch im Profil hinterlegt.

      Hallo Sarah,

      aus Datenschutzgründen möchte ich meine Telefonnummer nicht öffentlich stellen. Sie ist jedoch im Profil hinterlegt.

      Rufus78

      Sie ist jedoch im Profil hinterlegt.

      Jetzt fehlt nur noch:

      "Wann  bist du gut zu erreichen? "

      Antwort

      von

      vor 22 Stunden

      Hallo @Rufus78,

       

      vielen Dank für das sehr angenehme Telefonat. Wie gerade besprochen, sind wir von hieraus in dieser Angelegenheit leider eingeschränkt,

      da eine Sonderkündigung über das Formular zur Prüfung eingereicht werden muss. Bitte auch den Umzug regulär buchen und danach

      erneut über das Formular die Sonderkündigung beantragen.

      Bitte infomiere mich, wenn du weitere Fragen hast. 

       

      Viele Grüße

      Manuel 

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 23 Tagen

      Rufus78

      Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

      Liebe Community,

      da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

      Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:

      "Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."

      Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:

      "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"

      Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.

      Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.

      Rufus78

      Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

      Wenn das so ist spielt das natürlich eine Rolle, aber du musst der Telekom die Gelegenheit geben, das selbst festzustellen. 

      In vielen Fällen ist es eben doch möglich, neben dem bereits existierenden Anschluss eines anderen Anbieters noch einen zweiten zu legen, eben deinen umgezogen Tarif. In diesem Fall besteht die Telekom meist darauf, dass der Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erfüllt wird.

      Der Ablauf ist also so, dass du nicht kündigst sondern den Umzug beauftragst, dann prüft die Telekom, ob sie den Anschluss legen kann. Ist das der Fall wird der Anschluss gelegt, andernfalls bietet die Telekom die Kündigung an. 

      Übrigens, für die Zukunft: es gibt heute kaum noch einen Grund, einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit abzuschließen, alle Vertragstypen sind zum gleichen Preis auch mit nur einem Monat Mindestlaufzeit zu bekommen.

      Bei der Telekom heißt diese Tarifvariante "flex". Natürlich wird das nicht groß beworben, aber man kann diese Tarife ganz normal bestellen.

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    • vor 23 Tagen

      Rufus78

      Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist

      Liebe Community,

      da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

      Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:

      "Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."

      Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:

      "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"

      Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.

      Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.

      Rufus78

      Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist

      Es ist nicht an Dir, das festzustellen. Sondern Du beauftragst einen Umzug und wenn die Telekom das selbst feststellt, dann kannst Du die angestrebte Kündigung tätigen.

      Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.

      2

      Antwort

      von

      vor 22 Tagen

      muc80337_2

      Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.

      Rufus78

      Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist

      Rufus78

      Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist

      Es ist nicht an Dir, das festzustellen. Sondern Du beauftragst einen Umzug und wenn die Telekom das selbst feststellt, dann kannst Du die angestrebte Kündigung tätigen.

      Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.

      muc80337_2

      Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.

      Das möchte er wahrscheinlich nicht, da günstiger oder Neukundenkonditionen.😎

      So zumindest meine Vermutung, denn sonst gäbe es den Wunsch nach Sonderkündigung wohl nicht.

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      Antwort

      von

      vor 22 Tagen

      Geralt von Riva

      Das möchte er wahrscheinlich nicht, da günstiger oder Neukundenkonditionen.😎

      muc80337_2

      Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.

      muc80337_2

      Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.

      Das möchte er wahrscheinlich nicht, da günstiger oder Neukundenkonditionen.😎

      So zumindest meine Vermutung, denn sonst gäbe es den Wunsch nach Sonderkündigung wohl nicht.

      Geralt von Riva

      Das möchte er wahrscheinlich nicht, da günstiger oder Neukundenkonditionen.😎

      Wäre ja auch denkbar dass die Person die sich dort schon befindet einfach ihrem Anbieter treu bleiben will.

      Ich würde auch nicht meinen teuren Telekom-Anschluss kündigen nur weil jemand zu mir zieht der nen billigeren 1&1-Anschluss hat.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 22 Tagen

      Rufus78

      da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt.

      Liebe Community,

      da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

      Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:

      "Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."

      Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:

      "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"

      Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.

      Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.

      Rufus78

      da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt.

      Ja. Finde den Fehler ;-)

      Nicht kündigen, sondern Umzug beantragen.

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