Sonderkündigungsrecht nach §60 Abs. 2 TKG nicht zuerkannt: Umzug in Wohnung mit bereits vorhandenen Internetanbieter
vor 23 Tagen
Liebe Community,
da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.
Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:
"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."
Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:
"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"
Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.
Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.
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vor 23 Tagen
Nur weil dort schon ein Internetanbieter ist heißt das auf keine Fall dass du einfach so aus dem Vertrag rauskommst.
Du musst einen Umzug beantragen und wenn die Telekom dann nicht schalten kann weil zB zu wenig Adern verfügbar sind DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht
Wenn die Verbraucherzentrale da was anderes in das Gesetz reininterpretiert dann soll sie klagen.
Solange es keine Klage und keinen Beschluss gibt gilt weiterhin:
Kann ein Anbieter liefern gibt es kein Sonderkündigungsrecht
0
vor 23 Tagen
Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Allein die reelle Lieferbarkeit ist ausschlaggebend. Da die Leitung bereits belegt ist, kann die Leistung nicht erbracht werden,
Liebe Community,
da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.
Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Allein die reelle Lieferbarkeit ist ausschlaggebend. Da die Leitung bereits belegt ist, kann die Leistung nicht erbracht werden, es greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:
"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."
Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:
"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"
Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.
Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.
Eine Endleitung hat meistens 4 Adern (2 sind schon belegt),
also Umzug beauftragen, entweder setzt der Techniker eine weitere 1. TAE
oder es gibt keinen freien Leitungsweg in der Endleitung ,
dieses meldet er zurück, danach wird evtl. der Vertrag sondergekündigt.
0
vor 23 Tagen
Nun, Interpretationsspielraum ist da meiner Ansicht nach wenig. Wie oben beschrieben sagt ja der Gesetzgeber selbst, dass genau dieser Fall vom §60 Abs. 2 TKG umfasst sein soll (siehe Link zum Gesetzestext im Beitrag).
0
11
Antwort
von
vor 22 Stunden
Hallo Sarah,
aus Datenschutzgründen möchte ich meine Telefonnummer nicht öffentlich stellen. Sie ist jedoch im Profil hinterlegt.
Antwort
von
vor 22 Stunden
Sie ist jedoch im Profil hinterlegt.
Hallo Sarah,
aus Datenschutzgründen möchte ich meine Telefonnummer nicht öffentlich stellen. Sie ist jedoch im Profil hinterlegt.
Jetzt fehlt nur noch:
"Wann bist du gut zu erreichen? "
Antwort
von
vor 22 Stunden
Hallo @Rufus78,
vielen Dank für das sehr angenehme Telefonat. Wie gerade besprochen, sind wir von hieraus in dieser Angelegenheit leider eingeschränkt,
da eine Sonderkündigung über das Formular zur Prüfung eingereicht werden muss. Bitte auch den Umzug regulär buchen und danach
erneut über das Formular die Sonderkündigung beantragen.
Bitte infomiere mich, wenn du weitere Fragen hast.
Viele Grüße
Manuel
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 23 Tagen
Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.
Liebe Community,
da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.
Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:
"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."
Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:
"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"
Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.
Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.
Wenn das so ist spielt das natürlich eine Rolle, aber du musst der Telekom die Gelegenheit geben, das selbst festzustellen.
In vielen Fällen ist es eben doch möglich, neben dem bereits existierenden Anschluss eines anderen Anbieters noch einen zweiten zu legen, eben deinen umgezogen Tarif. In diesem Fall besteht die Telekom meist darauf, dass der Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erfüllt wird.
Der Ablauf ist also so, dass du nicht kündigst sondern den Umzug beauftragst, dann prüft die Telekom, ob sie den Anschluss legen kann. Ist das der Fall wird der Anschluss gelegt, andernfalls bietet die Telekom die Kündigung an.
Übrigens, für die Zukunft: es gibt heute kaum noch einen Grund, einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit abzuschließen, alle Vertragstypen sind zum gleichen Preis auch mit nur einem Monat Mindestlaufzeit zu bekommen.
Bei der Telekom heißt diese Tarifvariante "flex". Natürlich wird das nicht groß beworben, aber man kann diese Tarife ganz normal bestellen.
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vor 23 Tagen
Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist
Liebe Community,
da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.
Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:
"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."
Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:
"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"
Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.
Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.
Es ist nicht an Dir, das festzustellen. Sondern Du beauftragst einen Umzug und wenn die Telekom das selbst feststellt, dann kannst Du die angestrebte Kündigung tätigen.
Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.
2
Antwort
von
vor 22 Tagen
Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.
Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist
Es ist nicht an Dir, das festzustellen. Sondern Du beauftragst einen Umzug und wenn die Telekom das selbst feststellt, dann kannst Du die angestrebte Kündigung tätigen.
Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.
Das möchte er wahrscheinlich nicht, da günstiger oder Neukundenkonditionen.😎
So zumindest meine Vermutung, denn sonst gäbe es den Wunsch nach Sonderkündigung wohl nicht.
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Antwort
von
vor 22 Tagen
Das möchte er wahrscheinlich nicht, da günstiger oder Neukundenkonditionen.😎
Alternativ kannst Du u.U. auch in der neuen Wohnung den dortigen Anschluss kündigen/kündigen lassen und mit Deinem Telekom Anschluss einziehen.
Das möchte er wahrscheinlich nicht, da günstiger oder Neukundenkonditionen.😎
So zumindest meine Vermutung, denn sonst gäbe es den Wunsch nach Sonderkündigung wohl nicht.
Wäre ja auch denkbar dass die Person die sich dort schon befindet einfach ihrem Anbieter treu bleiben will.
Ich würde auch nicht meinen teuren Telekom-Anschluss kündigen nur weil jemand zu mir zieht der nen billigeren 1&1-Anschluss hat.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 22 Tagen
da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt.
Liebe Community,
da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.
Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:
"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."
Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:
"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"
Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.
Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.
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Nicht kündigen, sondern Umzug beantragen.
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