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Sonderkündigungsrecht nach TKG § 60 Abs. 2 bei Umzug in eine Wohnung mit vorh. Infrastruktur durch anderen Anbieter
4 months ago
Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem. § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße
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4 months ago
Hallo @SyMeGe,
danke für das spontane Telefonat. Wie besprochen können wir deinen Vertrag an neuer Adresse nicht 1:1 umziehen. Daher steht dir ein Sonderkündigungsrecht nach TKG zu. Wir nehmen nun den 06.05.2025 als Datum der Bekanntgabe bei uns. Somit kündige ich deinen Anschluss rückwirkend zum 06.06.2025. Alle Beträge die nach dem Datum in Rechnung gestellt sind, bekommst du mit der Abschlussrechnung automatisch gutgeschrieben.
Wenn noch Fragen sind, gerne jederzeit wieder melden.
Gruß
André
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from
8 hours ago
Das geht doch aus dem Beitrag hervor.
Wieso 2?
Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen.
Das geht doch aus dem Beitrag hervor.
Dort gibt es WLAN für alle Studierende.
Hallo Matthias,
danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.
VG
Es ist offensichtlich bereits in der Miete drin und kein extra Vertrag.
Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen.
Hallo Matthias,
danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.
VG
@user_2ikf022
Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.
Na und, ob in der Miete oder nicht, wenn Telekom liefern kann kein Kündigungsrecht eingeräumt
Du schreibst doch selbst:
Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.
Wieso 2?
Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen.
Das geht doch aus dem Beitrag hervor.
Dort gibt es WLAN für alle Studierende.
Hallo Matthias,
danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.
VG
Es ist offensichtlich bereits in der Miete drin und kein extra Vertrag.
Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen.
Hallo Matthias,
danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.
VG
@user_2ikf022
Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.
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from
7 hours ago
Na und, ob in der Miete oder nicht, wenn Telekom liefern kann kein Kündigungsrecht eingeräumt
Du schreibst doch selbst:
Das geht doch aus dem Beitrag hervor.
Na und, ob in der Miete oder nicht, wenn Telekom liefern kann kein Kündigungsrecht eingeräumt
Du schreibst doch selbst:
Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.
Ich hab dir lediglich beantwortet, wieso es dann 2 Internetanschlüsse wären. Bei dem Rest scheinen wir uns ja einig zu sein.
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from
7 hours ago
Hallo @user_2ikf022,
danke für die Schilderung! Es ist tatsächlich so, dass wenn wir in der neuen Wohnung einen Anschluss zur Verfügung stellen können, es kein Sonderkündigungsrecht gibt.
Sag gerne Bescheid, wenn Du einen entsprechenden Auftrag geben möchtest bzw. wir uns das noch einmal genau anschauen sollen. Gib bitte dafür einen Zeitrahmen an, zu dem Du telefonisch gut erreichbar bist und halte zwecks Authentifikation die Kundennummer und die letzten 6 Ziffern der IBAN bereit.
Liebe Grüße
Nicole
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