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Sonderkündigungsrecht nach TKG § 60 Abs. 2 bei Umzug in eine Wohnung mit vorh. Infrastruktur durch anderen Anbieter

4 months ago

Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße

Note

This post was escalated by pamperlapescu at 24.06.2025 15:15.

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    • 4 months ago

       

      Auch dir ein freundliches Hallo 

      -

      Ich informiere mal das Team!

      In deinen Profildaten sollte die Kundennummer, deine Mobilfunknummer und ein großzügiges Zeitfenster angegeben sein!

      -

      Grüßle

      0

    • 4 months ago

      Wichtig ist dass du nicht einfach eine Kündigung aussprichst sondern einen Umzug beauftragst.

      Dann liegt es an der Telekom das zu prüfen ob sie liefern kann.

      Wenn sie liefern kann ist es völlig wurscht ob da noch ein anderer Anbieter im Haus ist, wenn sie nicht liefern kann DANN hast du das Recht zur Kündigung

      Daher wäre jetzt die Frage:

      Hast du einen Umzug beauftragt oder hast du einfach nur mal was selber geprüft und dann ne Kündigung abgeschickt?

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    • 4 months ago

      SyMeGe

      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße

      SyMeGe
      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      der Teil ist reine Fantasy der KI, das steht so weder im TKG noch haben das Gerichte entschieden.

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      4 months ago

      der_Lutz

      SyMeGe Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße SyMeGe Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " der Teil ist reine Fantasy der KI, das steht so weder im TKG noch haben das Gerichte entschieden.

      SyMeGe

      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße

      SyMeGe
      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      der Teil ist reine Fantasy der KI, das steht so weder im TKG noch haben das Gerichte entschieden.

      der_Lutz
      SyMeGe

      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße

      SyMeGe
      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      der Teil ist reine Fantasy der KI, das steht so weder im TKG noch haben das Gerichte entschieden.

      https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/festnetz/sonderkuendigung-des-internetanschlusses-auch-bei-umzug-wohngemeinschaft-moeglich 

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      4 months ago

      Da steht direkt oben:

      • Wer in eine WG oder in eine Wohnung zur Untermiete einzieht und den bisherigen Anschluss nicht mitnehmen kann, hat ein Sonderkündigungsrecht.

      Wenn man also den Anschluss mitnehmen kann weil der Anbieter schalten kann dann ist auch kein Sonderkündigungsrecht möglich.

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      4 months ago

      Mister Burny
      der_Lutz

      SyMeGe Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße SyMeGe Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " der Teil ist reine Fantasy der KI, das steht so weder im TKG noch haben das Gerichte entschieden.

      SyMeGe

      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße

      SyMeGe
      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      der Teil ist reine Fantasy der KI, das steht so weder im TKG noch haben das Gerichte entschieden.

      der_Lutz
      SyMeGe

      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße

      SyMeGe
      Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      der Teil ist reine Fantasy der KI, das steht so weder im TKG noch haben das Gerichte entschieden.

      https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/festnetz/sonderkuendigung-des-internetanschlusses-auch-bei-umzug-wohngemeinschaft-moeglich 

      Mister Burny

      @Mister Burny  wie schon @CobraCane schrieb, trifft hier alles nicht zu und der Absatz ist weder Teil des TKG noch gerichtlich entschieden, die Aussage bleibt korrekt ;)

      Unlogged in user

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    • Official Solution

      accepted by

      4 months ago

      Hallo @SyMeGe,

       

      danke für das spontane Telefonat. Wie besprochen können wir deinen Vertrag an neuer Adresse nicht 1:1 umziehen. Daher steht dir ein Sonderkündigungsrecht nach TKG zu. Wir nehmen nun den 06.05.2025 als Datum der Bekanntgabe bei uns. Somit kündige ich deinen Anschluss rückwirkend zum 06.06.2025. Alle Beträge die nach dem Datum in Rechnung gestellt sind, bekommst du mit der Abschlussrechnung automatisch gutgeschrieben.

       

      Wenn noch Fragen sind, gerne jederzeit wieder melden.

       

      Gruß

      André

      9

      from

      11 hours ago

      ke2000-oi

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor.

      MichWundertNix

      Wieso 2?

      Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen.

      Ja, und wenn das so ist bekommst Du kein Kündigungsrecht von der Telekom zugestanden. Wieso 2? Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen. @user_2ikf022 
      MichWundertNix

      Wieso 2?

      Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen.

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor.

      user_2ikf022

      Dort gibt es WLAN für alle Studierende.

      Hallo Matthias, 

      danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.

      VG

      user_2ikf022

      Dort gibt es WLAN für alle Studierende.

      Es ist offensichtlich bereits in der Miete drin und kein extra Vertrag.

      user_2ikf022

      Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen.

      Hallo Matthias, 

      danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.

      VG

      user_2ikf022

      Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen.

      @user_2ikf022 

      Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.

      ke2000-oi

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor.

      Na und, ob in der Miete oder nicht, wenn Telekom liefern kann kein Kündigungsrecht eingeräumt

      Du schreibst doch selbst:

      ke2000-oi

      Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.

      MichWundertNix

      Wieso 2?

      Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen.

      Ja, und wenn das so ist bekommst Du kein Kündigungsrecht von der Telekom zugestanden. Wieso 2? Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen. @user_2ikf022 
      MichWundertNix

      Wieso 2?

      Wenn Telekom liefern kann, brauchst Du doch Vf nicht abzuschließen.

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor.

      user_2ikf022

      Dort gibt es WLAN für alle Studierende.

      Hallo Matthias, 

      danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.

      VG

      user_2ikf022

      Dort gibt es WLAN für alle Studierende.

      Es ist offensichtlich bereits in der Miete drin und kein extra Vertrag.

      user_2ikf022

      Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen.

      Hallo Matthias, 

      danke für Deine Rückmeldung. Ich plane den Umzug in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es WLAN für alle Studierende. Betrieben wird dies von Vodafone. Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen. Ich würde demnach wenn überhaupt meinen derzeitigen Festnetzanschluss auf den Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übertragen, da ich keine Verwendung für zwei Internetanschlüsse in einem Studentenwohnheim habe.

      VG

      user_2ikf022

      Dennoch zeigt mir die Telekom an, insofern ich einen Umzug anmelden möchte, die Leistung auch an meinem neuen Wohnort erbringen zu wollen.

      @user_2ikf022 

      Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.

      ke2000-oi

      Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.

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      from

      10 hours ago

      MichWundertNix

      Na und, ob in der Miete oder nicht, wenn Telekom liefern kann kein Kündigungsrecht eingeräumt

      Du schreibst doch selbst:

      ke2000-oi

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor.

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor. Es ist offensichtlich bereits in der Miete drin und kein extra Vertrag. @user_2ikf022  Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.
      ke2000-oi

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor.

      Na und, ob in der Miete oder nicht, wenn Telekom liefern kann kein Kündigungsrecht eingeräumt

      Du schreibst doch selbst:

      ke2000-oi

      Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.

      Das geht doch aus dem Beitrag hervor. Es ist offensichtlich bereits in der Miete drin und kein extra Vertrag. @user_2ikf022  Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.
      ke2000-oi

      Selbst wenn du jetzt nicht direkt sonderkündigen darfst, dann mach halt trotzdem diesen Umzug. Sofern in deinem Zimmer keine TAE vorhanden ist, wird dir die Telekom ohnehin vermutlich keine neue Leitung vom APL zu dir ziehen. An der Stelle hättest du dann ein Sonderkündigungsrecht, weil der Umzug eben doch nicht durchgeführt werden kann.

      MichWundertNix

      Na und, ob in der Miete oder nicht, wenn Telekom liefern kann kein Kündigungsrecht eingeräumt

      Du schreibst doch selbst:

      Ich hab dir lediglich beantwortet, wieso es dann 2 Internetanschlüsse wären. Bei dem Rest scheinen wir uns ja einig zu sein.

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      from

      10 hours ago

      Hallo @user_2ikf022,

       

      danke für die Schilderung! Es ist tatsächlich so, dass wenn wir in der neuen Wohnung einen Anschluss zur Verfügung stellen können, es kein Sonderkündigungsrecht gibt.

       

      Sag gerne Bescheid, wenn Du einen entsprechenden Auftrag geben möchtest bzw. wir uns das noch einmal genau anschauen sollen. Gib bitte dafür einen Zeitrahmen an, zu dem Du telefonisch gut erreichbar bist und halte zwecks Authentifikation die Kundennummer und die letzten 6 Ziffern der IBAN bereit.

       

      Liebe Grüße

      Nicole

      0

      Unlogged in user

      from

    • 4 months ago

      SyMeGe

      Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße

      SyMeGe
      Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem.  § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. "

      Das steht im Gesetz NICHT drin. 

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