Solved

Sonderkündigungsrecht nach §60 Abs. 2 TKG nicht zuerkannt: Umzug in Wohnung mit bereits vorhandenen Internetanbieter

16 hours ago

Liebe Community,

da ich umziehe, habe ich am 13.7.25 per Online-Formular der Telekom meinen Magenta ZuhauseM-Vertrag vorfristig gekündigt. An meinem neuen Wohnort liegt bereits Internet eines anderen Telekommunikationsanbieters an. Trotzdem habe ich nun von der Telekom einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Begründung: Prinzipiell könne die Telekom das Produkt ja am neuen Wohnort anbieten. Das dies faktisch nicht geht, da die Leitung durch einen anderen Anbieter belegt ist, spiele keine Rolle.

Ich war sehr verwundert und habe daraufhin beim Kundencenter angerufen. Auch hier wurde mir erklärt, der Vertrag könne nicht gekündigt werden. Die Telekom wäre ja rein theoretisch in der Lage am neuen Wohnort Internet bereitzustellen. Liebe Telekom, darauf kommt es nicht an! Auch wenn bereits ein anderer Anbieter die Infrastruktur am neuen Wohnort nutzt, greift §60 Abs. 2 TKG . Hierzu ein Zitat der Verbraucherzentrale:

"Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird."

Gleiches findet man auch im Gesetzesentwurf des Bundestages selbst auf S. 293, zu Abs. 2:

"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt"

Aus diesem Grund bitte ich um die Rückwirkende Anerkennung meiner Kündigung vom 13.7.25 gemäß §60 Abs. 2 TKG . Ich konnte sehen, das ähnliche Fälle in der Community positiv gelöst wurden.

Ich habe die Telekom bisher als zuverlässiges und faires Unternehmen erlebt. Es wäre sehr enttäuschend, wenn sich dieser Eindruck nun ändern sollte.

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