Kostenpräzisierung bei Glasfaser-Ausbau

vor einem Tag

Liebe Community,

ich habe in einem Mietobjekt, wo Glasfaser gefördert ausgebaut wird, eine Hausbegehung durch den Telekom GU durchführen lassen. Ich bin Mieter dort und habe einen GF Anschluss beantragt. Da hat der Vermieter zugestimmt. Jetzt steht es aber so, dass der Eigentümer das Begehungsprotokoll bzw. den Ausbau nicht freigibt, weil die Telekom nicht in einem Schreiben klar formulieren kann/will, dass die Kosten für den Anschluss durch die Telekom getragen werden, es wird immer nur auf die allgemeinem Informationen verweisen. Der Eigentümer besteht aber auf einer expliziten Erklärung, dass für ihn keine Kosten anfallen. Das scheint aber systemisch über den Regelprozess nicht möglich zu sein, es wird immer nur der allgemeine Flyer verteilt.

Gibt es hier eine Möglichkeit, weiterzukommen?

Viele Grüße 

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    • vor einem Tag

      Für die Telekom ist das einfach, keine Zustimmung, kein Ausbau, Fertig!

      Du als Mieter hast da eh erst einmal keine Finger drin.

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    • vor einem Tag

      Verstehe ich schon, so erfüllt man aber auch keine Ausbauziele oder Quoten. Und einen Zweizeiler zum Thema Kosten aufzusetzen wäre im Prinzip ein Leichtes, aber da stellt sich die Telekom auch etwas schwer an. Somit geht dann gar nichts voran, das ist das Problem, obwohl auf dem Papier ja keine Kosten anfallen, da hier gefördert ausgebaut wird.

      Es wäre ja keine pauschale Kostenfreistellung erforderlich, aber ein konkretes Schreiben, ob und in welchem Umfang die Kosten getragen werden, scheint nicht möglich zu sein. Also z.B. bei Umsetzung gemäß Begehungsprotokoll keine Kosten, sollten aber Sonderwünsche oder Anpassungen erfolgen, dann müssten Abweichungen ggf doch getragen werden.

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      von

      vor einem Tag

      blackeagle.adrian
      Verstehe ich schon, so erfüllt man aber auch keine Ausbauziele oder Quoten. Und einen Zweizeiler zum Thema Kosten aufzusetzen wäre im Prinzip ein Leichtes, aber da stellt sich die Telekom auch etwas schwer an. Somit geht dann gar nichts voran, das ist das Problem, obwohl auf dem Papier ja keine Kosten anfallen, da hier gefördert ausgebaut wird. Es wäre ja keine pauschale Kostenfreistellung erforderlich, aber ein konkretes Schreiben, ob und in welchem Umfang die Kosten getragen werden, scheint nicht möglich zu sein. Also z.B. bei Umsetzung gemäß Begehungsprotokoll keine Kosten, sollten aber Sonderwünsche oder Anpassungen erfolgen, dann müssten Abweichungen ggf doch getragen werden.

      Verstehe ich schon, so erfüllt man aber auch keine Ausbauziele oder Quoten. Und einen Zweizeiler zum Thema Kosten aufzusetzen wäre im Prinzip ein Leichtes, aber da stellt sich die Telekom auch etwas schwer an. Somit geht dann gar nichts voran, das ist das Problem, obwohl auf dem Papier ja keine Kosten anfallen, da hier gefördert ausgebaut wird.

      Es wäre ja keine pauschale Kostenfreistellung erforderlich, aber ein konkretes Schreiben, ob und in welchem Umfang die Kosten getragen werden, scheint nicht möglich zu sein. Also z.B. bei Umsetzung gemäß Begehungsprotokoll keine Kosten, sollten aber Sonderwünsche oder Anpassungen erfolgen, dann müssten Abweichungen ggf doch getragen werden.

      blackeagle.adrian

      Verstehe ich schon, so erfüllt man aber auch keine Ausbauziele oder Quoten. Und einen Zweizeiler zum Thema Kosten aufzusetzen wäre im Prinzip ein Leichtes, aber da stellt sich die Telekom auch etwas schwer an. Somit geht dann gar nichts voran, das ist das Problem, obwohl auf dem Papier ja keine Kosten anfallen, da hier gefördert ausgebaut wird.

      Es wäre ja keine pauschale Kostenfreistellung erforderlich, aber ein konkretes Schreiben, ob und in welchem Umfang die Kosten getragen werden, scheint nicht möglich zu sein. Also z.B. bei Umsetzung gemäß Begehungsprotokoll keine Kosten, sollten aber Sonderwünsche oder Anpassungen erfolgen, dann müssten Abweichungen ggf doch getragen werden.

      Ist eben im low cost Massenmarkt mit zig Mio Kunden nicht vorgesehen, dass jeder Hinz un Kunz ein für ihn individuell erstelltes Schreiben bekommt. 

      von

      vor einem Tag

      Sowas gibt es nicht und wirksam wären sie eh nicht. 

      Der Eigentümer hätte sich einfach nur anschauen müssen, was im Glasfaserportal angezeigt und verlinkt wurde. 

      Da steht alles schwarz auf weiß drin - die Vertragsgrundlage halt.

      Will er jetzt irgendwas anderes, wird sein Haus halt einfach nicht ausgebaut - Thema durch. 

      von

      vor 24 Stunden

      blackeagle.adrian

      Verstehe ich schon, so erfüllt man aber auch keine Ausbauziele oder Quoten.

      Verstehe ich schon, so erfüllt man aber auch keine Ausbauziele oder Quoten. Und einen Zweizeiler zum Thema Kosten aufzusetzen wäre im Prinzip ein Leichtes, aber da stellt sich die Telekom auch etwas schwer an. Somit geht dann gar nichts voran, das ist das Problem, obwohl auf dem Papier ja keine Kosten anfallen, da hier gefördert ausgebaut wird.

      Es wäre ja keine pauschale Kostenfreistellung erforderlich, aber ein konkretes Schreiben, ob und in welchem Umfang die Kosten getragen werden, scheint nicht möglich zu sein. Also z.B. bei Umsetzung gemäß Begehungsprotokoll keine Kosten, sollten aber Sonderwünsche oder Anpassungen erfolgen, dann müssten Abweichungen ggf doch getragen werden.

      blackeagle.adrian

      Verstehe ich schon, so erfüllt man aber auch keine Ausbauziele oder Quoten.

      mit Diskussionen und Extrawürsten aber erst Recht nicht, die Telekom zieht durch und baut dort wo die Zustimmung vorliegt, alles andere verzögert und kostet extra, da kann man sich später drum kümmern und sich das auch vergüten lassen.

      Im Grunde macht die Telekom also alles richtig um Ausbauziele und Quoten zu erfüllen, 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 24 Stunden

      blackeagle.adrian

      ich habe in einem Mietobjekt, wo Glasfaser gefördert ausgebaut wird, eine Hausbegehung durch den Telekom GU durchführen lassen. Ich bin Mieter dort und habe einen GF Anschluss beantragt. Da hat der Vermieter zugestimmt. Jetzt steht es aber so, dass der Eigentümer das Begehungsprotokoll bzw. den Ausbau nicht freigibt, weil die Telekom nicht in einem Schreiben klar formulieren kann/will, dass die Kosten für den Anschluss durch die Telekom getragen werden,

      Liebe Community,

      ich habe in einem Mietobjekt, wo Glasfaser gefördert ausgebaut wird, eine Hausbegehung durch den Telekom GU durchführen lassen. Ich bin Mieter dort und habe einen GF Anschluss beantragt. Da hat der Vermieter zugestimmt. Jetzt steht es aber so, dass der Eigentümer das Begehungsprotokoll bzw. den Ausbau nicht freigibt, weil die Telekom nicht in einem Schreiben klar formulieren kann/will, dass die Kosten für den Anschluss durch die Telekom getragen werden, es wird immer nur auf die allgemeinem Informationen verweisen. Der Eigentümer besteht aber auf einer expliziten Erklärung, dass für ihn keine Kosten anfallen. Das scheint aber systemisch über den Regelprozess nicht möglich zu sein, es wird immer nur der allgemeine Flyer verteilt.

      Gibt es hier eine Möglichkeit, weiterzukommen?

      Viele Grüße 

      blackeagle.adrian

      ich habe in einem Mietobjekt, wo Glasfaser gefördert ausgebaut wird, eine Hausbegehung durch den Telekom GU durchführen lassen. Ich bin Mieter dort und habe einen GF Anschluss beantragt. Da hat der Vermieter zugestimmt. Jetzt steht es aber so, dass der Eigentümer das Begehungsprotokoll bzw. den Ausbau nicht freigibt, weil die Telekom nicht in einem Schreiben klar formulieren kann/will, dass die Kosten für den Anschluss durch die Telekom getragen werden,

      Bei gefördertem Ausbau entfallen die Kosten für den Hausanschluß.

      Die NE4 wird ausgekundet und entsprechend der Auskundung gebaut

      (Sonderabsprachen; z.B. Eigentümer verlegt Leersystem unter Putz oder verlegt GF-Kabel selbst,...

      werden dort notiert).

      Die Kosten für den Regelweg (Metallkanal in Fluchtwegen (Treppenhaus)) übernimmt der GF-Netzbetreiber,

      weil bis GF-TA ist es sein Netz.

      (bei Kupfer endet z.B. das Telekom-Netz am APL , die Endleitung gehört dem Gebäudeeigentümer.)

      blackeagle.adrian

      dass die Kosten für den Anschluss durch die Telekom getragen werden,

      Liebe Community,

      ich habe in einem Mietobjekt, wo Glasfaser gefördert ausgebaut wird, eine Hausbegehung durch den Telekom GU durchführen lassen. Ich bin Mieter dort und habe einen GF Anschluss beantragt. Da hat der Vermieter zugestimmt. Jetzt steht es aber so, dass der Eigentümer das Begehungsprotokoll bzw. den Ausbau nicht freigibt, weil die Telekom nicht in einem Schreiben klar formulieren kann/will, dass die Kosten für den Anschluss durch die Telekom getragen werden, es wird immer nur auf die allgemeinem Informationen verweisen. Der Eigentümer besteht aber auf einer expliziten Erklärung, dass für ihn keine Kosten anfallen. Das scheint aber systemisch über den Regelprozess nicht möglich zu sein, es wird immer nur der allgemeine Flyer verteilt.

      Gibt es hier eine Möglichkeit, weiterzukommen?

      Viele Grüße 

      blackeagle.adrian

      dass die Kosten für den Anschluss durch die Telekom getragen werden,

      Das erfordert, das die Telekom hier geförderten Ausbau macht (die Telekom baut aber oft mit Eigenmittel),

      evtl. baut ja jemand anderes das GF-Netz (in meinem Bereich oft GF+ oder ein Kommunaler GF-Netzbetreiber),

      und die Telekom mietet die GF-Leitung nur an.

      Also muß man erst mal klären wer GF-Netzbetreiber ist (steht auf dem Auskundungsprotokoll),

      und den fragen.

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      von

      vor 23 Stunden

      Danke, ich denke diese Differenzierung kann man nochmal als Basis nutzen, um zu erklären, wofür eigentlich zugestimmt werden soll.

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      von

      vor 22 Stunden

      blackeagle.adrian
      Danke, ich denke diese Differenzierung kann man nochmal als Basis nutzen, um zu erklären, wofür eigentlich zugestimmt werden soll.

      Danke, ich denke diese Differenzierung kann man nochmal als Basis nutzen, um zu erklären, wofür eigentlich zugestimmt werden soll.

      blackeagle.adrian

      Danke, ich denke diese Differenzierung kann man nochmal als Basis nutzen, um zu erklären, wofür eigentlich zugestimmt werden soll.

      Der ganze Kudelmuddel fängt eigentlich damit an, das viele die Deutsche Telekom noch mit der Deutschen Bundespost Fernmeldewesen verbinden ;-)

      Am Anfang ist das Fußvolk (freie Vertriebsmitarbeiter, Shops,...) die zwar Telekom- Branding tragen, aber nicht von der Telekom sind.

      Der Kunde beauftragt einen GF-Anschluß und kommt ne Bestätigung und viele Nachrichten (die kaum einer liest).

      Dann kommt ein Telekom-Techniker der die Auskundung macht

      (der ist wirklich von der Telekom DTA ; aber die DTA arbeitet auch als SUB für andere GF-Netzbetreiber;

      ich mache Auskundungen für die Telekom, GF+ und andere komunale GF-Netzbetreiber;

      auch betreut PTI den GF-Netzausbau für Telekom + andere GF-Netzbetreiber (Planung, Ausführung, Entstörung,...).

      Der Gebäudeeigentümer/Endkunde weiß oftmals nicht wer GF-Netzbetreiber ist,

      weil überall sieht man nur Autos mit Telekom- Branding (aber die arbeiten auch als SUB für andere Netzbetreiber).

      Bei GF ist es halt wichtig, zu wissen wer GF-Netzbetreiber ist, weil dessen AGB gelten.

      (gab vor ca. 6Mon die Meldungen mit GF-NW;

      Kunden haben sich beschwert, das eine vorbereitete NE4 (im EFH) nicht gebaut wird,

      steht doch auf der Telekom-Seite.

      Die Telekom ist hier nicht GF-Netzbetreiber (wir bauen eine vorbereitete NE4 ),

      GF-Netzbetreiber ist GF-NW und die bauen keine NE4 im EFH (steht auch in den AGB).)

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 24 Stunden

      Tatsächlich baut die Telekom hier als GU im Open Access auf. Gefördert.

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      von

      vor 24 Stunden

      blackeagle.adrian
      Tatsächlich baut die Telekom hier als GU im Open Access auf. Gefördert.

      Tatsächlich baut die Telekom hier als GU im Open Access auf. Gefördert.

      blackeagle.adrian

      Tatsächlich baut die Telekom hier als GU im Open Access auf. Gefördert.

      Dann entfallen die Kosten, so wie von mir beschrieben,

      der Eigentümer erlaubt nur den Bau der NE4 , die Kosten übernimmt der GF-Netzbetreiber.

      von

      vor 10 Stunden

      @blackeagle.adrian 

      Der Eigentümer sollte nicht nur mögliche Kosten in Betracht ziehen, sondern auch die Wertsteiegerung durch FTTH .

      In 20 Jahren wird ein Haus mit FTTH viel besser verkäuflich sein als eines ohne FTTH .

      Übrigens können anfallende Kosten teilweise durch den Vermieter auf die Mieter umgelegt werden.

      [Ausgleich für den Wegfall des Nebnekostenprivilegs]

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      von

      vor 9 Stunden

      hendrik.schmieder

      Übrigens können anfallende Kosten teilweise durch den Vermieter auf die Mieter umgelegt werden.

      [Ausgleich für den Wegfall des Nebnekostenprivilegs]

      @blackeagle.adrian 

      Der Eigentümer sollte nicht nur mögliche Kosten in Betracht ziehen, sondern auch die Wertsteiegerung durch FTTH .

      In 20 Jahren wird ein Haus mit FTTH viel besser verkäuflich sein als eines ohne FTTH .

      Übrigens können anfallende Kosten teilweise durch den Vermieter auf die Mieter umgelegt werden.

      [Ausgleich für den Wegfall des Nebnekostenprivilegs]

      hendrik.schmieder

      Übrigens können anfallende Kosten teilweise durch den Vermieter auf die Mieter umgelegt werden.

      [Ausgleich für den Wegfall des Nebnekostenprivilegs]

      Genau das. 5 Jahre lang 5 € monatlich, bei extrem hohen Kosten für die Installation der Anlage sogar bis 9 Jahre. 

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      Uneingeloggter Nutzer

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