Gelöst
Kulanzanfrage: Cashback-Frist verpasst wegen 0-Euro-Rechnungen zu Vertragsbeginn
vor 21 Stunden
Hallo Telekom-hilft-Team,
ich wende mich mit einer Bitte um Kulanz an euch. Ich habe über ein Vergleichsportal einen Telekom-Festnetzvertrag abgeschlossen, bei dem eine Cashback-Aktion (85 €) hinterlegt war.
Da mein Vertrag zu Beginn mit Startguthaben/Rabatten verrechnet wurde, beliefen sich meine ersten fünf Monatsrechnungen jeweils auf 0 Euro. Da hierbei verständlicherweise kein Bankeinzug stattfand und ich keine gesonderte Benachrichtigung erhielt, habe ich die Frist zur Einreichung der allerersten Rechnung über die MeinMagenta App leider verpasst.
Erst jetzt, im 6. Monat, erfolgte die erste reguläre Abbuchung von meinem Konto. Dadurch ist mir das Versäumnis erst aufgefallen. Da die Frist online nun abgelaufen ist, kann ich die Rechnung nicht mehr regulär hochladen.
Meine Kundendaten habe ich in meinem Forenprofil für euch hinterlegt. Gibt es eine Möglichkeit, den Fall manuell zu prüfen und das Cashback eventuell als Rechnungsguthaben gutzuschreiben?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
René
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 21 Stunden
Hier mal eine Offizielle Stellungnahme eines Teamies .
Keine Kulanz möglich
"Deinen Wunsch nach Kulanz kann ich gut nachvollziehen.
Trotzdem ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Cashbacks in so einem Fall leider nicht möglich. Das Cashback muss vom Kunden selbst fristgerecht registriert werden. Dazu gehört die separate Registrierung und das Hochladen der ersten Rechnung.
Wird die Teilnahmefrist verpasst, besteht leider kein Anspruch mehr auf die Auszahlung, und eine manuelle Nachbuchung oder ein alternatives Guthaben ist nicht vorgesehen."
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