Gelöst

Kündigung beim Wohnort Wechsel

vor 6 Jahren

Es kann doch wohl nicht angehen, wenn man in eine andere Stadt zieht, dass der bisherige Anschluss trotzdem weiter bezahlt werden muss. Sonderkündigungrecht hin oder her.... das sind einfach Mafia Methoden... das der Gesetzgeber da nicht eingreift, ist mir unbegreiflich.... es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird... was für ein richtig schlechter Service...... und es ist doch nicht so, dass man jede Woche umzieht.... da muss die Telekom doch aus Kulanz den Anschluss aufheben..... Aber nein.... Vetrag ist Vertrag .... um den gehts auch nur und nicht um den Menschen.... ganz ganz schlechter Service von der Telekom !!!!

 

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    • vor 6 Jahren

      Warum ziehen Sie nicht mit ihrem Vertrag um?

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    • vor 6 Jahren

      Hallo @claudia-kempen 

      claudia-kempen

      Es kann doch wohl nicht angehen, wenn man in eine andere Stadt zieht, dass der bisherige Anschluss trotzdem weiter bezahlt werden muss. Sonderkündigungrecht hin oder her.... das sind einfach Mafia Methoden... das der Gesetzgeber da nicht eingreift, ist mir unbegreiflich.... es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird... was für ein richtig schlechter Service...... und es ist doch nicht so, dass man jede Woche umzieht.... da muss die Telekom doch aus Kulanz den Anschluss aufheben..... Aber nein.... Vetrag ist Vertrag .... um den gehts auch nur und nicht um den Menschen.... ganz ganz schlechter Service von der Telekom !!!!

      Es kann doch wohl nicht angehen, wenn man in eine andere Stadt zieht, dass der bisherige Anschluss trotzdem weiter bezahlt werden muss. Sonderkündigungrecht hin oder her.... das sind einfach Mafia Methoden... das der Gesetzgeber da nicht eingreift, ist mir unbegreiflich.... es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird... was für ein richtig schlechter Service...... und es ist doch nicht so, dass man jede Woche umzieht.... da muss die Telekom doch aus Kulanz den Anschluss aufheben..... Aber nein.... Vetrag ist Vertrag .... um den gehts auch nur und nicht um den Menschen.... ganz ganz schlechter Service von der Telekom !!!!

       

      claudia-kempen

      Es kann doch wohl nicht angehen, wenn man in eine andere Stadt zieht, dass der bisherige Anschluss trotzdem weiter bezahlt werden muss. Sonderkündigungrecht hin oder her.... das sind einfach Mafia Methoden... das der Gesetzgeber da nicht eingreift, ist mir unbegreiflich.... es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird... was für ein richtig schlechter Service...... und es ist doch nicht so, dass man jede Woche umzieht.... da muss die Telekom doch aus Kulanz den Anschluss aufheben..... Aber nein.... Vetrag ist Vertrag .... um den gehts auch nur und nicht um den Menschen.... ganz ganz schlechter Service von der Telekom !!!!

       


      Naja, laut Gesetz alles ok:

      Sonderkündigungsrecht Kann Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, sind Sie zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Quelle: bundesnetzagentur.de

      Sonderkündigungsrecht

      Kann Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, sind Sie zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


      Quelle: bundesnetzagentur.de

      Sonderkündigungsrecht

      Kann Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, sind Sie zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


      Quelle: bundesnetzagentur.de


       

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      von

      vor 6 Jahren

      Der Gesetzgeber war es sogar, der das so bestkmmt hat. 

       

      Was kann den die Telekom dafür, dass du umziehst in deinem Vertrag. 

       

      Nehm den Vertrag mit und gut ist. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @claudia-kempen,

      wie @der EineIstDa schon richtig schrieb, besagt das Sonderkündigungsrecht im Umzugsfall, dass der Anschluss mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Monatsende gekündigt werden kann. Ist denn gar kein Anschluss an neuer Stelle möglich? Eine vorzeitige Kündigung aus Kulanz ist leider nicht möglich.

      Viele Grüße

      Martina H.

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      von

      vor 6 Jahren

      muc80337_2

      mir fallen da gerade noch fürchterliche Zoten ein, die ich hier schreiben könnte. mir fallen da gerade noch fürchterliche Zoten ein, die ich hier schreiben könnte. mir fallen da gerade noch fürchterliche Zoten ein, die ich hier schreiben könnte.

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      muc80337_2

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      Keine kann so schlimm sein wie die des TO Zwinkernd

      von

      vor 6 Jahren

      muc80337_2

      Zumindest die Grundsteuer und sonstige laufende Grundkosten könntest Du ja entsprechend kürzen. Zumindest die Grundsteuer und sonstige laufende Grundkosten könntest Du ja entsprechend kürzen. Zumindest die Grundsteuer und sonstige laufende Grundkosten könntest Du ja entsprechend kürzen.

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      muc80337_2

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      Auch wenn die Hunde den ganzen Tag zu Hause sind?

       

      Wobei man das mit der üppigen Hundesteuer verrechnen könnte, die ist nämlich höher als die Grundsteuer 

      von

      vor 6 Jahren

      der_Lutz

      muc80337_2 olliMD Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" olliMD Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" Ich Döspaddel - hättest mir schon ruhig früher mal verraten können, wie man Urlaub fremdfinanziert bekommt olliMD Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" olliMD Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" Ich Döspaddel - hättest mir schon ruhig früher mal verraten können, wie man Urlaub fremdfinanziert bekommt muc80337_2 olliMD Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" olliMD Urlaub @muc80337_2? Was ist das? Ersetze es bei mir durch "Geschäftsreise" Ich Döspaddel - hättest mir schon ruhig früher mal verraten können, wie man Urlaub fremdfinanziert bekommt Die Einschränkungen denen man dabei unterliegt haben bei mir dazu geführt auf diese Art Urlaub weitestgehend zu verzichten.

      muc80337_2

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      der_Lutz
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      Die Einschränkungen denen man dabei unterliegt haben bei mir dazu geführt auf diese Art Urlaub weitestgehend zu verzichten.


      Du sparst aber jede Menge Duschbad, Toilettenpapier, Wasserkosten, den Müll kannst Du zu Hause abbestellen.... ok ok, ich höre auch auf.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Jahren

      @claudia-kempen 

      Der Gesetzgeber hat 2012 eingegriffen und das TKG novelliert.

      Wenn bei einem Umzug der Anschluss nicht 1 zu 1 mit umziehen kann darf seitdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

       

      Und was bitte ist unmenschlich daran dass ein Vertragspartner auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge besteht?

      Das ist schließlich eine der Grundfesten unseres Rechtssystems

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      von

      vor 6 Jahren

      der_Lutz

      @claudia-kempen Der Gesetzgeber hat 2012 eingegriffen und das TKG novelliert. Wenn bei einem Umzug der Anschluss nicht 1 zu 1 mit umziehen kann darf seitdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden. Und was bitte ist unmenschlich daran dass ein Vertragspartner auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge besteht? Das ist schließlich eine der Grundfesten unseres Rechtssystems

      @claudia-kempen 

      Der Gesetzgeber hat 2012 eingegriffen und das TKG novelliert.

      Wenn bei einem Umzug der Anschluss nicht 1 zu 1 mit umziehen kann darf seitdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

       

      Und was bitte ist unmenschlich daran dass ein Vertragspartner auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge besteht?

      Das ist schließlich eine der Grundfesten unseres Rechtssystems

      der_Lutz

      @claudia-kempen 

      Der Gesetzgeber hat 2012 eingegriffen und das TKG novelliert.

      Wenn bei einem Umzug der Anschluss nicht 1 zu 1 mit umziehen kann darf seitdem mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

       

      Und was bitte ist unmenschlich daran dass ein Vertragspartner auf die Einhaltung der geschlossenen Verträge besteht?

      Das ist schließlich eine der Grundfesten unseres Rechtssystems


      bis zu dieser Gesetzesnovelle ( TKG ) mußte der Kunde sogar den kompletten Vertrag erfüllen, also bis zum ordentlichen Vertragsende bezahlen.

      Diese Dreimonatsregelung ist ein Kompromiss zwischen Anbieter und Kunde.

      Es sollen damit beide Interessen ausgeglichen werden.

      In den meisten Fällen machen die Anbieter im ersten Vertragsjahr durch die Neukundenrabatte und Boni kaum bis kein Gewinn.

      Hinzu kommt, dass es Kunden gibt, die leichtfertig 24-Monats-Neuverträge abschließen, obwohl sie wissen, dass sie in zwei Monaten umziehen.

      @claudia-kempen das soll keine Unterstellung sein!

      Die entsprechende Vorschrift findest du in §46, Abs. 8 TKG

      ( TKG = Telekommunikationsgesetz)

       

      von

      vor 6 Jahren

      es war leider die Liebe im Spiel.... daher der Wohnungswechsel.... und wo er den Vertrag unterschrieben hat.... war er noch solo...

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Jahren

      claudia-kempen

      es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird...

      es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird...

      claudia-kempen

      es ist ganz einfach unmenschlich, den Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl der Anschluss nicht mehr genutzt wird...


      "Unmenschlich" - ich schreib mal jetzt bewusst nicht "Drama Queen", obwohl es mich schon reizen würde.

       

      Dass Du an der neuen Adresse auf Internet und Festnetztelefon verzichtest - das suggerierst Du zwar indirekt - aber das glaube ich mal einfach nicht, ohne weitere Info.

       

      Deshalb: Warum nutzt Du den Anschluss nicht einfach unverändert weiter an der neuen Adresse?

      Falls "unverändert" nicht möglich ist:

      • Du kannst auch "verändert" wählen, dann beginnt aber eine neue 24-Monatslaufzeit
      • Alternativ - wenn Du rechtzeitig den Umzug des Telefonanschlusses gem. TKG beauftragt hast - so der nicht möglich ist - dann kannst Du bei der Telekom das sogar so kündigen, dass der Anschluss am Monatsletzten des letzten Monats dass Du in der alten Wohnung wohnst abgeschaltet wird. Das ist ein superkulantes Vorgehen der Telekom -- das kannst Du bei anderen Anbietern erst mal suchen, ob Du das findest.

      0

    • vor 6 Jahren

      Statt dich künstlich aufzuregen, solltest du dich einfach erst mal richtig informieren, und die dir vom Gesetzgeber gegebenen Möglichkeiten auch nutzen.

      Gut ist dann noch, wenn du dich an die von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Regeln hältst:

       

      Als Erstes mal einen Umzug des Telekom-Anschlusses beauftragen.

       

       

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    • vor 6 Jahren

      claudia-kempen

      Vetrag ist Vertrag ....

      Vetrag ist Vertrag .... 

       

      claudia-kempen

      Vetrag ist Vertrag .... 

       


      Du hast es auf den Punkt gebracht.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @claudia-kempen,

      es ist wirklich schade, dass kein konstruktiver Vorschlag angenommen wird.
      Meine klare Empfehlung an Ihren Sohn: Den Umzug des Anschlusses beauftragen.
      Die Community hat hier bereits alles Wesentliche kundgetan.
      Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung eines Vertrages, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, nichts mit "Mafia-Methoden" zu tun hat.

      Ich denke, der Thread ist somit durch.

      Viele Grüße
      Marcel M.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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