Gelöst
Kündigung des Festnetzanschlusses durch die Telekom wegen offener Rechnungen
vor 6 Stunden
Hallo,
auf Grund privater Umstände sind leider Rechnungen der Telekom nicht gezahlt worden.
Seit über 30 Jahren bin ich Kunde bei der Telekom. Stets ohne Probleme.
Nun wurde mir der Vertrag heute zum 25.09.2026 gekündigt.
Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?
Dankbar für ein Feedback :-).
LG
M
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde von CobraCane am 22.09.2026 11:55 eskaliert.
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vor 6 Stunden
Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?
Hallo,
auf Grund privater Umstände sind leider Rechnungen der Telekom nicht gezahlt worden.
Seit über 30 Jahren bin ich Kunde bei der Telekom. Stets ohne Probleme.
Nun wurde mir der Vertrag heute zum 25.09.2026 gekündigt.
Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?
Dankbar für ein Feedback :-).
LG
M
Warum hast du das nicht im Vorfeld versucht zu klären zB durch eine Ratenzahlung?
Ob Teamies hier noch was retten können können wir Kunden nicht beurteilen.
Hast du in deinem Profil eine Rückrufnummer und die Kundennummer hinterlegt? Wenn ja bitte noch schreiben wie du telefonisch erreichbar bist, dann können wir das Team rufen
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vor 6 Stunden
Manchmal führen Lebensveränderungen zu solchen Situationen in denen man Fehler macht. Vorwürfe helfen mir hier nicht.
Meine Daten sind hinterlegt.
0
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vor 6 Stunden
Ich bin sehr gut in der Zeit von 10 -17 Uhr erreichbar.
0
von
vor 6 Stunden
Danke, ich ruf das Team
von
vor 6 Stunden
Vielen lieben Dank !!!
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Stunden
@SteveMcQueen
Sind denn die Schulden mittlerweile bezahlt? Wenn nicht, sieht es schlecht ausß
4
von
vor 6 Stunden
Fragen bezüglich der erfolgten Zahlungen möchte ich gern vertraulich im Gespräch klären, da ich bisher mit diesen Themen in meinem Leben noch nie konfrontiert war. Ich denke das ist für Euch nachvollziehbar.
0
von
vor 6 Stunden
Fragen bezüglich der erfolgten Zahlungen möchte ich gern vertraulich im Gespräch klären,
Fragen bezüglich der erfolgten Zahlungen möchte ich gern vertraulich im Gespräch klären, da ich bisher mit diesen Themen in meinem Leben noch nie konfrontiert war. Ich denke das ist für Euch nachvollziehbar.
also ist es noch nicht bezahlt, das schmälert die Optionen gewaltig, nur als Hinweis.
Wirst ja sehen was dir das Team mitteilen kann.
0
von
vor 5 Stunden
Und nicht auf den Gedanken kommen, mit einer Kündigung sind alle Forderungen erledigt.
Regele das jetzt bei Zeiten (warum immer so spät ist eh nicht nachzuvollziehen, Mahnungen wurde wohl einfach ignoriert), bevor es an ein Inkasso abgetreten wird.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Vielen lieben Dank für unser spontanes Telefonat und deine Zeit @SteveMcQueen 😊
So gerne ich dir auch was anderes mitgeteilt hätte, kann ich es aber nicht. Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, dann darf ich diese nicht einfach zurücknehmen. Egal wie lange du schon Kunde bist oder wie deine Umstände sind.
Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden. Melde dich einfach, sollte doch noch was sein.
Beste Grüße und alles Gute wünscht Anne
1
von
vor 4 Stunden
Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden.
Vielen lieben Dank für unser spontanes Telefonat und deine Zeit @SteveMcQueen 😊
So gerne ich dir auch was anderes mitgeteilt hätte, kann ich es aber nicht. Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, dann darf ich diese nicht einfach zurücknehmen. Egal wie lange du schon Kunde bist oder wie deine Umstände sind.
Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden. Melde dich einfach, sollte doch noch was sein.
Beste Grüße und alles Gute wünscht Anne
gut zu wissen
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von