Gelöst

Kündigung des Festnetzanschlusses durch die Telekom wegen offener Rechnungen

vor 6 Stunden

Hallo,

auf Grund privater Umstände sind leider Rechnungen der Telekom nicht gezahlt worden.

Seit über 30 Jahren bin ich Kunde bei der Telekom. Stets ohne Probleme.

Nun wurde mir der Vertrag heute zum 25.09.2026 gekündigt.

Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?

Dankbar für ein Feedback :-).

LG

M

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von CobraCane am 22.09.2026 11:55 eskaliert.

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vor 4 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 6 Stunden

      SteveMcQueen

      Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?

      Hallo,

      auf Grund privater Umstände sind leider Rechnungen der Telekom nicht gezahlt worden.

      Seit über 30 Jahren bin ich Kunde bei der Telekom. Stets ohne Probleme.

      Nun wurde mir der Vertrag heute zum 25.09.2026 gekündigt.

      Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?

      Dankbar für ein Feedback :-).

      LG

      M

      SteveMcQueen

      Ich bin verzweifelt und benötige diesbezüglich Hilfe. Kann diese Kündigung seitens der Telekom zurückgenommen werden?

      Warum hast du das nicht im Vorfeld versucht zu klären zB durch eine Ratenzahlung?

      Ob Teamies hier noch was retten können können wir Kunden nicht beurteilen.

      Hast du in deinem Profil eine Rückrufnummer und die Kundennummer hinterlegt? Wenn ja bitte noch schreiben wie du telefonisch erreichbar bist, dann können wir das Team rufen

      0

    • vor 6 Stunden

      Manchmal führen Lebensveränderungen zu solchen Situationen in denen man Fehler macht. Vorwürfe helfen mir hier nicht. 

      Meine Daten sind hinterlegt.

      0

      6

      von

      vor 6 Stunden

      Ich bin sehr gut in der Zeit von 10 -17 Uhr erreichbar. 

      0

      von

      vor 6 Stunden

      Danke, ich ruf das Team

      von

      vor 6 Stunden

      Vielen lieben Dank !!!

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      @SteveMcQueen 

      Sind denn die Schulden mittlerweile bezahlt? Wenn nicht, sieht es schlecht ausß

      4

      von

      vor 6 Stunden

      JuergenS1

      Sind denn die Schulden mittlerweile bezahlt?

      @SteveMcQueen 

      Sind denn die Schulden mittlerweile bezahlt? Wenn nicht, sieht es schlecht ausß

      JuergenS1

      Sind denn die Schulden mittlerweile bezahlt?

      @SteveMcQueen ganz wichtige Frage

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Vielen lieben Dank für unser spontanes Telefonat und deine Zeit @SteveMcQueen 😊

       

      So gerne ich dir auch was anderes mitgeteilt hätte, kann ich es aber nicht. Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, dann darf ich diese nicht einfach zurücknehmen. Egal wie lange du schon Kunde bist oder wie deine Umstände sind. 

       

      Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden. Melde dich einfach, sollte doch noch was sein.

       

      Beste Grüße und alles Gute wünscht Anne

      1

      von

      vor 4 Stunden

      Anne W.

      Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden.

      Vielen lieben Dank für unser spontanes Telefonat und deine Zeit @SteveMcQueen 😊

      So gerne ich dir auch was anderes mitgeteilt hätte, kann ich es aber nicht. Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, dann darf ich diese nicht einfach zurücknehmen. Egal wie lange du schon Kunde bist oder wie deine Umstände sind. 

      Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden. Melde dich einfach, sollte doch noch was sein.

      Beste Grüße und alles Gute wünscht Anne

      Anne W.

      Wenn vor dem ausgesprochenem Kündigungsdatum der Zahlungseingang ersichtlich ist, dann kann diese abgewendet werden.

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      Uneingeloggter Nutzer

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