Kündigung eines Glasfaservertrags
vor 5 Stunden
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen. 
64
0
18
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
140
0
4
vor 8 Monaten
81
0
3
vor 6 Monaten
47
0
2
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
- Kaufberatung anfragen- Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.  
- Angebote anzeigen- Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.  



vor 5 Stunden
@zoranxdj
Füll dein Profil für Anruf teamie
Telnr telzeiten
1
von
vor 4 Stunden
@zoranxdj
Füll dein Profil für Anruf teamie
Telnr telzeiten
Das team war schon dran:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f2888da30b650201aaf3a8
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Ähm das sind keine 2 jahre..
@zoranxdj
2
von
vor 5 Stunden
Ähm das sind keine 2 jahre..
Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Ähm das sind keine 2 jahre..
@zoranxdj
Er kann doch jetzt zum 18.05.2027 kündigen.
von
vor 5 Stunden
Genau das ist mein Wunsch.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "wi
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Wir wissen ja nicht, was du geschrieben hast. Klingt für mich so, als ob du nicht „Kündigung“ geschrieben hast.
1
von
vor 5 Stunden
Kündigung des Glasfaservertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Glasfaservertrag sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des
Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht
erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen.
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Wenn du da einen Tarifwechsel gemacht hast laufen die 24 von neuem los.
Da das ja ein neuer Vertrag wäre.
War das vielleicht Wechsel von 500er zu 600er Tarif?
5
von
vor 5 Stunden
Das ist das Problem. Ich sollte es Ende Oktober kriegen. Jetzt wurde alles auf Januar 2026 verschoben. Deshalb möchte ich den Vertrag trotzdem kündigen.
0
von
vor 5 Stunden
Deshalb möchte ich den Vertrag trotzdem kündigen.
Das ist das Problem. Ich sollte es Ende Oktober kriegen. Jetzt wurde alles auf Januar 2026 verschoben. Deshalb möchte ich den Vertrag trotzdem kündigen.
Muss ich wohl nicht verstehen warum so ungeduldig.
Mit normaler Kündigung oder Wiederuf dürfte nix zu machen sein.
Aber dann schau dir den Letzen Absatz
Bei @Buster01 hier drunter an.
Wenn es noch keine GF-TA mit QR-Code gibt und die NE4 erst noch gebaut werden muß.
dann einfach beim Courtesy-Call dem Techniker sagen "Ich verzichte!"
Dann wird keine NE4 gebaut und der Auftrag geht in die Rückabwicklung.
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Äh, das bezieht sich auf einen Anbieterwechsel, von einem Stromanschluss.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Das Ganze ist erst ein Vorvertrag,
Vertragsbeginn ist erst wenn der GF-Anschluß verfügbar, initialisiert, umgeschaltet und nutzbar ist.
Wenn es noch keine GF-TA mit QR-Code gibt und die NE4 erst noch gebaut werden muß.
dann einfach beim Courtesy-Call dem Techniker sagen "Ich verzichte!"
Dann wird keine NE4 gebaut und der Auftrag geht in die Rückabwicklung.
von
vor 4 Stunden
@zoranxdj
Ach ja falls du momentan DSL bei der Telekom hast bräuchtest du keine Angst haben das dein DSL vor der Schaltung von Glasfaser abgeschaltet werden würde.
Gegebenenfalls wäre auch vielleicht ein 300er Glasfasertarif interesant.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Äh, das bezieht sich auf einen Anbieterwechsel, von einem Stromanschluss.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Das Ganze ist erst ein Vorvertrag,
Vertragsbeginn ist erst wenn der GF-Anschluß verfügbar, initialisiert, umgeschaltet und nutzbar ist.
Wenn es noch keine GF-TA mit QR-Code gibt und die NE4 erst noch gebaut werden muß.
dann einfach beim Courtesy-Call dem Techniker sagen "Ich verzichte!"
Dann wird keine NE4 gebaut und der Auftrag geht in die Rückabwicklung.
0
vor 4 Stunden
Also Obacht, du hast dem GF AUsbau zugestimmt, deine Einwilligung zur Erschließung gegebn mit der Option Folgetarif für 24 Monate.
Damit hast du A: Dem Ausbau, Planung, technischer Umsetzung zugestimmt.
Damit hast du B: Den Abschluss eines Tarifs für 24 nach aktiver Fertigstellung des Anschlusses.
Widerruf gilt zu A: Sobald jemand die Bauakte anpackt fallen Kosten an.
zu B: Frist abgelaufen weil du eingewillgt hast ab Tarifstart.
Was ggf. auf dich zukommt... Volle Kostenübernahme für ggf. erfolgte Planung und Bauleistung für den Hausanschluss. Da sollten dann ggf. so ab 800 Euro aufwärts fällig werden.
0
vor 4 Stunden
Ich denke hier wird nur versucht Druck auszuüben in der Erwartung, dass die nächsten Tage alles fertiggestellt wird.
0
vor 4 Stunden
Eine Kündigung wie du es gern hättest, ist nicht möglich.
Der Vertrag ist nicht am laufen, daher kann keine Kündigung eingestellt werden.
Wenn die 2 Jahre rum sind und der Anschluss noch immer nicht läuft, kannst du dich melden und der Vertrag kann storniert werden.
0
vor 2 Stunden
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268
Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.
Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?
Guten Tag ***** *******,
Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.
Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.
Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.
Du darfst sogar klagen .. weil das Urteil nicht gegen die Telekom ergibt und auch kein "Grundsatzurteil" war.
Viel Spaß :D
0
0
Uneingeloggter Nutzer
von