Kündigung eines Glasfaservertrags

vor 5 Stunden

Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

Guten Tag ***** *******,

Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

64

0

18

    • vor 5 Stunden

      @zoranxdj 

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      1

      von

      vor 4 Stunden

      HARTMUTIX
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      @zoranxdj 

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      HARTMUTIX

      @zoranxdj 

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      Das team war schon dran:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f2888da30b650201aaf3a8

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      zoranxdj

      Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in

      Ähm das sind keine 2 jahre..

      @zoranxdj 

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      von

      vor 5 Stunden

      HARTMUTIX

      Ähm das sind keine 2 jahre..

      zoranxdj

      Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in

      Ähm das sind keine 2 jahre..

      @zoranxdj 

      HARTMUTIX

      Ähm das sind keine 2 jahre..

      Er kann doch jetzt zum 18.05.2027 kündigen.

      von

      vor 5 Stunden

      Genau das ist mein Wunsch.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      zoranxdj

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "wi

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "wi

      Wir wissen ja nicht, was du geschrieben hast. Klingt für mich so, als ob du nicht „Kündigung“ geschrieben hast.

      1

      von

      vor 5 Stunden

      Kündigung des Glasfaservertrags

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit kündige ich meinen Glasfaservertrag sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

      Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des

      Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht

      erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      zoranxdj

      Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen.

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen.

      Wenn du da einen Tarifwechsel gemacht hast laufen die 24 von neuem los.

      Da das ja ein neuer Vertrag wäre.

      War das vielleicht Wechsel von 500er zu 600er Tarif?

      5

      von

      vor 5 Stunden

      Das ist das Problem. Ich sollte es Ende Oktober kriegen. Jetzt wurde alles auf Januar 2026 verschoben. Deshalb möchte ich den Vertrag trotzdem kündigen.

      0

      von

      vor 5 Stunden

      zoranxdj

      Deshalb möchte ich den Vertrag trotzdem kündigen.

      Das ist das Problem. Ich sollte es Ende Oktober kriegen. Jetzt wurde alles auf Januar 2026 verschoben. Deshalb möchte ich den Vertrag trotzdem kündigen.

      zoranxdj

      Deshalb möchte ich den Vertrag trotzdem kündigen.

      Muss ich wohl nicht verstehen warum so ungeduldig.

      Mit normaler Kündigung oder Wiederuf dürfte nix zu machen sein.

      Aber dann schau dir den Letzen Absatz 

      Bei @Buster01 hier drunter an. 

      Buster01

      Wenn es noch keine GF-TA mit QR-Code gibt und die NE4 erst noch gebaut werden muß.

      dann einfach beim Courtesy-Call dem Techniker sagen "Ich verzichte!"

      Dann wird keine NE4 gebaut und der Auftrag geht in die Rückabwicklung.

      zoranxdj

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Äh, das bezieht sich auf einen Anbieterwechsel, von einem Stromanschluss.

      zoranxdj

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Das Ganze ist erst ein Vorvertrag,

      Vertragsbeginn ist erst wenn der GF-Anschluß verfügbar, initialisiert, umgeschaltet und nutzbar ist.

      Wenn es noch keine GF-TA mit QR-Code gibt und die NE4 erst noch gebaut werden muß.

      dann einfach beim Courtesy-Call dem Techniker sagen "Ich verzichte!"

      Dann wird keine NE4 gebaut und der Auftrag geht in die Rückabwicklung.

      Buster01

      Wenn es noch keine GF-TA mit QR-Code gibt und die NE4 erst noch gebaut werden muß.

      dann einfach beim Courtesy-Call dem Techniker sagen "Ich verzichte!"

      Dann wird keine NE4 gebaut und der Auftrag geht in die Rückabwicklung.

      von

      vor 4 Stunden

      @zoranxdj 

      Ach ja falls du momentan DSL bei der Telekom hast bräuchtest du keine Angst haben das dein DSL vor der Schaltung von Glasfaser abgeschaltet werden würde. 

      Gegebenenfalls wäre auch vielleicht ein 300er Glasfasertarif interesant.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      zoranxdj

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Äh, das bezieht sich auf einen Anbieterwechsel, von einem Stromanschluss.

      zoranxdj

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Das Ganze ist erst ein Vorvertrag,

      Vertragsbeginn ist erst wenn der GF-Anschluß verfügbar, initialisiert, umgeschaltet und nutzbar ist.

      Wenn es noch keine GF-TA mit QR-Code gibt und die NE4 erst noch gebaut werden muß.

      dann einfach beim Courtesy-Call dem Techniker sagen "Ich verzichte!"

      Dann wird keine NE4 gebaut und der Auftrag geht in die Rückabwicklung.

      0

    • vor 4 Stunden

      Also Obacht, du hast dem GF AUsbau zugestimmt, deine Einwilligung zur Erschließung gegebn mit der Option Folgetarif für 24 Monate. 

      Damit hast du A: Dem Ausbau, Planung, technischer Umsetzung zugestimmt. 

      Damit hast du B: Den Abschluss eines Tarifs für 24 nach aktiver Fertigstellung des Anschlusses. 

      Widerruf gilt zu A: Sobald jemand die Bauakte anpackt fallen Kosten an. 

      zu B: Frist abgelaufen weil du eingewillgt hast ab Tarifstart. 

      Was ggf. auf dich zukommt... Volle Kostenübernahme für ggf. erfolgte Planung und Bauleistung für den Hausanschluss. Da sollten dann ggf. so ab 800 Euro aufwärts fällig werden. 

      0

    • vor 4 Stunden

      Ich denke hier wird nur versucht Druck auszuüben in der Erwartung, dass die nächsten Tage alles fertiggestellt wird. 

      0

    • vor 4 Stunden

      Eine Kündigung wie du es gern hättest, ist nicht möglich. 

      Der Vertrag ist nicht am laufen, daher kann keine Kündigung eingestellt werden. 

      Wenn die 2 Jahre rum sind und der Anschluss noch immer nicht läuft, kannst du dich melden und der Vertrag kann storniert werden. 

      0

    • vor 2 Stunden

      zoranxdj

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Ich habe in diesem Thread bereits herausgefunden, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Telekom den Ausbau des Anschlusses verzögert:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/glasfaserbestellung-stornieren-vertrag-k%C3%BCndigen/68f248713cfbb638e13af8f8?commentId=68f24adf3cfbb638e13bdd31&replyId=68f383dc860e8150b4ac2268

      Ich habe ebenfalls herausgefunden, dass Verbraucher:innen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein dürfen. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

      Ich habe dann versucht, den Glasfaservertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren ordnungsgemäß zu kündigen, aber die Telekom weigert sich erneut und gibt mir die Standardantwort, dass ich den Vertrag nicht "widerrufen" kann.

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Guten Tag ***** *******,

      Sie haben es sich anders überlegt und möchten Ihren Auftrag vom 19.05.2025 für den Wechsel in den Tarif ‌Glasfaser 600 zurücknehmen. Das finden wir sehr schade.

      Die 14-tägige Frist ist schon vorbei.

      Ihrem Wunsch können wir leider nicht nachkommen. Denn die Frist von 14 Tagen, in der Sie den Auftrag widerrufen können, ist bereits am 03.06.2025 abgelaufen.

      zoranxdj

      Muss ich meinen Anwalt einschalten, um den Vertrag zu kündigen, oder was ?

      Du darfst sogar klagen .. weil das Urteil nicht gegen die Telekom ergibt und auch kein "Grundsatzurteil" war. 

      Viel Spaß :D 

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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