kündigung festnetz nach hausverkauf

vor 5 Jahren

Wir sind vor 3 Jahren umgezogen und haben auch dort sofort einen Telekom Anschluss für Festnetz und internet beantragt. Unser ehemaliges Wohnhaus wurde zeitweise von unserem Sohn bewohnt. Nun verkaufen wir dieses Wohnobjekt.

Von der Telekom bekam ich die Auskunft,( leider nur auf telefonische Nachfrage. auf mein Schreiben erhielt ich keine Antwort) dass unser dortiger Vertrag noch bis Dez 2020 läuft und kein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht, was ich unerhört finde.

Es kann doch nicht sein, dass ich für einen Anschluss bezahle in einem Wohnobjekt, das mir gar nicht gehört.

Im Forum habe ich nun gelesen, dass der Käufer nun evtl Probleme hat, einen eigenen Anschluss zu beantragen.

Wie kann ich dieses Problem lösem?

Gibt es eine Möglichkeit, dies kulant zu lösen?? Wir sind schon eine Ewigkeit Kunden der Telekom.

 

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  • vor 5 Jahren

    @Birgit-S66-  Du wirst doch bestimmt irgendwo nach dem Hausverkauf wohnen dort wird wenn es möglich ist der Vertrag weiter geführt

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    von

    vor 5 Jahren

    Birgit-S66-

    Da wir schon vor 3Jahren umgezogen sind, haben wir damals gleich einen Telekomvertrag abgeschlossen.d.h. ich kann den Vertrag nicht übernehmen, weil wir dort längst einen Neuen haben

    Da wir schon vor 3Jahren umgezogen sind, haben wir damals gleich einen Telekomvertrag abgeschlossen.d.h. ich kann den Vertrag nicht übernehmen, weil wir dort längst einen Neuen haben
    Birgit-S66-
    Da wir schon vor 3Jahren umgezogen sind, haben wir damals gleich einen Telekomvertrag abgeschlossen.d.h. ich kann den Vertrag nicht übernehmen, weil wir dort längst einen Neuen haben

    Du kannst den Vertrag zu deinem neuen, jetzigen Wohnort umziehen! Wenn das nicht gehen sollte, bekommst du eine Sonderkündigung mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende!

     

    schöne Grüße

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Birgit-S66-

    Unser ehemaliges Wohnhaus wurde zeitweise von unserem Sohn bewohnt.

    Unser ehemaliges Wohnhaus wurde zeitweise von unserem Sohn bewohnt.
    Birgit-S66-
    Unser ehemaliges Wohnhaus wurde zeitweise von unserem Sohn bewohnt.

    Ich bin mir nicht sicher ob Dir das bewusst ist, dass das unzulässig war, dem Sohn den Anschluss zu überlassen (Verstoß gegen AGB). Ihr hättet vor drei Jahren den Anschluss umziehen sollen und der Sohn hätte auf seinen Namen einen Anschluss beauftragen müssen.

     

    Birgit-S66-

    Von der Telekom bekam ich die Auskunft,( leider nur auf telefonische Nachfrage. auf mein Schreiben erhielt ich keine Antwort) dass unser dortiger Vertrag noch bis Dez 2020 läuft und kein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht,

    Von der Telekom bekam ich die Auskunft,( leider nur auf telefonische Nachfrage. auf mein Schreiben erhielt ich keine Antwort) dass unser dortiger Vertrag noch bis Dez 2020 läuft und kein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht,

    Birgit-S66-

    Von der Telekom bekam ich die Auskunft,( leider nur auf telefonische Nachfrage. auf mein Schreiben erhielt ich keine Antwort) dass unser dortiger Vertrag noch bis Dez 2020 läuft und kein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht,


    Die Telekom räumt einem kein außerordentliches Kündigungsrecht ein, wenn man einen Zweitwohnsitz auflöst. Ich vermute, dass diese Regelung bei Euch angesetzt wird.

     

    In der Vergangenheit war da nicht viel an Entgegenkommen von der Telekom wenn ein Zweitwohnsitz aufgelöst wurde.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Jahren

    Viel schlimmer als die Tatsache, dass du den Vertrag wie abgeschlossen bis Ende 2020 bezahlen musst, ist aber, dass der Käufer mit Problemen rechnen muss, wenn er vorher einen eigenen Anschluss im frisch gekauften Haus beauftragen will.

     

     

     

     

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    von

    vor 5 Jahren

    der_Lutz

    Dein Sohn soll den Vertrag auf sich umschreiben und dann einen Umzug beauftragen.

    Dein Sohn soll den Vertrag auf sich umschreiben und dann einen Umzug beauftragen. 

    der_Lutz

    Dein Sohn soll den Vertrag auf sich umschreiben und dann einen Umzug beauftragen. 


    Ich habe leichte Zweifel, dass die Umschreibung durchgeht.

    Der Sohn wohnt ja noch nicht einmal mehr dort (so habe ich es zumindest verstanden)

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 5 Jahren

    Hallo @Birgit-S66-,

    ich würde dazu gerne mit dir sprechen.

    Um diese Zeit möchte ich jedoch nicht mehr unangekündigt stören. Wann also passt es dir am besten?

    Grüße
    Sarah S.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

Uneingeloggter Nutzer

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