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Kündigung Festnetz, Schadenersatz Mietgerät

6 years ago

Hallo,

 

Für ein externes Büro hat unsere Firma bei der Telekom einen Vertrag über Festnetz und Internetanschluss geschlossen. Nach einiger Zeit wurde das Büro umgezogen und der Anschluss portiert. Jedoch stellte sich nachweislich heraus, dass am neuen Standort nicht einmal Ansatzweise die Geschwindigkeit von 100mbit erreicht wurde, sondern nur 10-15mbit. Hieraufhin wurde der Vertrag gekündigt und dies von der Telekom auch bestätigt.

Mit Schreiben vom 11.02. wurde mitgeteilt, dass alle Endgeräte binnen 7 Tagen zurückzusenden sind. Dies ist auch geschehen. Hierzu liegen entsprechende Belege vor. Mit der April Rechnung wurde Schadenersatz iHv 66,93€ abgerechnet. Auf Nachfrage im Telekom Chat wurde mir mitgeteilt, dass die o.g. Digitaliserungsbox noch Laufzeit gehabt hätte und der Rest als Schadenersatz abgegelten werde. Weitere Informationen könne man mir nicht geben...

Da wir im Rahmen der Beendigung des Vertrags, wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung seitens der Telekom, aufgefordert wurden sämtliche Geräte zurückzugeben kann doch nun nicht die restliche Vertragslaufzeit bei der Digitalisierungsbox berechnet werden?

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    • 6 years ago

      Wenn die Digibox gemietet war, dann ist das ein separater Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wenn der Mietvertrag vorzeitig beendet wird, dann fällt Schadenersatz an - je kürzer die Miet-Restlaufzeit, desto weniger. 

       

      Es hängt wohl von der Formulierung der Kündigung ab ob auch der separate Mietvertrag vorzeitig beendet wurde.

      Hättet Ihr die Digibox denn weiter verwenden wollen? Falls nein, dann ist das so wie es gelaufen ist der günstigste Weg. Hättet Ihr die Digibox noch bis zum Ende der Mindestmietdauer behalten, dann wäre der in Summe zu bezahlende Geldbetrag doppelt so hoch wie die Schadenersatzzahlung.

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      6 years ago

      Schaun mer mal was die Telekom Teamies hier beitragen werden.

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      6 years ago

      oliver.dian

      Hierdurch wird gerade auch diese Digibox nicht mehr brauchbar und dann ist es auch dem Kunden nicht zumutbar auf ein Schuldverhältnis zu bestehen, dass unter den mittlerweile gegebenen Umständen nicht geschlossen worden wäre.

       Hierdurch wird gerade auch diese Digibox nicht mehr brauchbar und dann ist es auch dem Kunden nicht zumutbar auf ein Schuldverhältnis zu bestehen, dass unter den mittlerweile gegebenen Umständen nicht geschlossen worden wäre.

      oliver.dian

       Hierdurch wird gerade auch diese Digibox nicht mehr brauchbar und dann ist es auch dem Kunden nicht zumutbar auf ein Schuldverhältnis zu bestehen, dass unter den mittlerweile gegebenen Umständen nicht geschlossen worden wäre.



      Da es sich um unabhängige Verträge handelt hat die Kündigung des Kommunikationsvertrages keine Auswirkungen auf das Endgeräteservicepaket.

      Mag sein, dass auf Kulanz etwas möglich ist. 

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      6 years ago

      Hallo @oliver.dian ,

      eine Digitalisierungsbox Smart oder Premium kann man auch sehr gut an den meisten Fremdanbieter-Anschlüssen verwenden.

       

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      6 years ago

      Hallo @oliver.dian,

      herzlich Willkommen in unserer Community.

      Hier handelt es sich um zwei getrennte Verträge.
      Bereits auf dem Kündigungsschreiben des Endgerätes wird auf die Höhe des Schadensersatzes, vor Ende der Laufzeit, hingewiesen. Dieser Betrag wurde jetzt berechnet.
      Es besteht kein Sonderkündigungsrecht für ein Endgerät wenn der Anschluss von Ihnen gekündigt wird.

      Viele Grüße Heike Ha.

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