Gelöst
Kündigung Festnetz, Schadenersatz Mietgerät
vor 6 Jahren
Hallo,
Für ein externes Büro hat unsere Firma bei der Telekom einen Vertrag über Festnetz und Internetanschluss geschlossen. Nach einiger Zeit wurde das Büro umgezogen und der Anschluss portiert. Jedoch stellte sich nachweislich heraus, dass am neuen Standort nicht einmal Ansatzweise die Geschwindigkeit von 100mbit erreicht wurde, sondern nur 10-15mbit. Hieraufhin wurde der Vertrag gekündigt und dies von der Telekom auch bestätigt.
Mit Schreiben vom 11.02. wurde mitgeteilt, dass alle Endgeräte binnen 7 Tagen zurückzusenden sind. Dies ist auch geschehen. Hierzu liegen entsprechende Belege vor. Mit der April Rechnung wurde Schadenersatz iHv 66,93€ abgerechnet. Auf Nachfrage im Telekom Chat wurde mir mitgeteilt, dass die o.g. Digitaliserungsbox noch Laufzeit gehabt hätte und der Rest als Schadenersatz abgegelten werde. Weitere Informationen könne man mir nicht geben...
Da wir im Rahmen der Beendigung des Vertrags, wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung seitens der Telekom, aufgefordert wurden sämtliche Geräte zurückzugeben kann doch nun nicht die restliche Vertragslaufzeit bei der Digitalisierungsbox berechnet werden?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
herzlich Willkommen in unserer Community.
Hier handelt es sich um zwei getrennte Verträge.
Bereits auf dem Kündigungsschreiben des Endgerätes wird auf die Höhe des Schadensersatzes, vor Ende der Laufzeit, hingewiesen. Dieser Betrag wurde jetzt berechnet.
Es besteht kein Sonderkündigungsrecht für ein Endgerät wenn der Anschluss von Ihnen gekündigt wird.
Viele Grüße Heike Ha.
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