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Kündigung nur genau zum Ende der Mindestlaufzeit möglich?

5 years ago

Bei der Hotline (0800 3301000) sagte man mir, dass eine Kündigung (unter Einhaltung der Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit) nur zu genau dem Tag, an dem die Mindestlaufzeit endet, möglich ist. Bei uns endet die Mindestlaufzeit aktuell im Juni dieses Jahres. Somit wäre es nicht möglich, jetzt, mit Wirkung zu einem Termin im Dezember, zu kündigen. In den AGB in Verbindung mit den Angaben in der Preisliste kann ich jedoch nichts finden, was dem entgegen stünde (AGB Abschnitt 11.1 i. V. m. Preisliste Ziffer 4 für MagentaZuhause Hybrid-Tarife, siehe Spoiler-Text)

 

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten oder 24 Monaten sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.


Vielmehr verstehe ich die Formulierung "mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar." so, dass natürlich frühestens zu diesem, jedoch auch zu einem späteren Termin gekündigt werden kann. Sehe ich das richtig oder kann tatsächlich nur zu jeweils einem einzigen Tag pro Jahr gekündigt werden?

 

Zum Hintergrund der Frage: Wir beabsichtigen evtl. zu einem lokalen Anbieter zu wechseln, der hier vor Ort gegenwärtig FTTC (voraussichtlich zwischen 50 und 100 MBit/s) ausbaut, während die Telekom voraussichtlich auch weiterhin nur zwischen 2 und 3 MBit/s (trotz Hybrid) anbieten können wird. Der lokale Anbieter wird die Versorgung voraussichtlich zum Ende des Jahres herstellen können. Somit müsste dieser unseren jetzigen Anschluss bis spätestens Mitte Mai (ein Monat vor Ende der Mindestlaufzeit) kündigen, um den Anschluss Ende des Jahres übernehmen zu können.

 

Lieber wäre es uns, bei der Telekom zu bleiben, aber da derzeit keine Aussicht auf einen FTTC -Ausbau durch die Telekom besteht und auch die LTE -Kapazitäten (für mehr Bandbreite zumindest über die Hybrid-Lösung) so ausgeschöpft sind, dass sie keine nennenswerte Steigerung der Geschwindigkeit liefern können, bleibt uns kaum eine Wahl.

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    5 years ago

    Sie können auch zu einem späteren Termin kündigen. Der andere Anbieter kann ihren Anschluss nur zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

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    5 years ago

    Has

    Der andere Anbieter kann ihren Anschluss nur zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

    Der andere Anbieter kann ihren Anschluss nur zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

    Has

    Der andere Anbieter kann ihren Anschluss nur zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.


    Der andere Anbieter kann aber trotzdem einen Anbieterwechsel zum Tag X nach dem derzeitigen Laufzeitende eintüten, dafür sollte er mindestens 6, besser 8 bis 10 Wochen vor derzeitigem Laufzeitende bei der Telekom beauftragt werden und er ist dafür der Ansprechpartner.

     

    Danke @Kugic, hast Recht, ist korrigiert.

     

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    5 years ago

    Danke euch für die superschnellen Antworten!

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    5 years ago

    Bei solchen Sonderwünschen sind mir 6 Wochen noch zu knapp.
    Lieber 8, dann hat man noch Zeit zum gegensteuern.

    Denn es wird definitiv automatisiert das Ende der Vertragslaufzeit ausgewählt.
    Hier müsste dann manuell nachgegebessert werden.

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