Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Vertragsstrafe bei Wechsel auf Glasfaser vor Ende Mindestlaufzeit?!
vor einem Jahr
Liebe Community,
was haltet Ihr davon?
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
Obwohl wir auf einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport zur Miete.
Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer Technik.
Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?
Das hier kam heute per eMail:
Gekündigte Leistungen Datum
Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.
Was sagt die Community dazu?
lg greg
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Thunder99
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
@Greg76 Das ist korrekt und hat mit der Techologie die gebucht wird oder ist nichts zu tun
War nicht notwendig. Brauchst halt ein Glasfasermodem für den Smart4
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Grüße @Greg76
Was korrekt ist.
Dürfte ja nicht viel sein.
Das ist ein neuer Vertrag zur Miete.
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Frank.030
5 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
Der Mietvertrag für den Router und der Internetzugang sind 2 verschiedene und unabhängige Verträge.
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holzher24
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Auch Mietverträge sind einzuhalten, die Mindestlaufzeit hattest Du bei Abschluss des Mietvertrags akzeptiert.
Ob jedoch hier das Hilft Team etwas aus Kulanz machen kann müssen die Leute vom Team sehen. Noch bist Du hier anonym unterwegs, befülle mal Deine Profildaten, dann kann sich das Team den Sachverhalt anschauen.
Hier gehts lang:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile
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Marcel2605
Community Guide
vor einem Jahr
Hallo @Greg76
ja ist es.
Die Mietzeit beträgt 12 Monate. Danach mit einer Frist von 6 Tagen kündbar.
Wir aber vorzeitig gekündigt, fällt für die restliche Laufzeit einen Schadenersatz an. 50%
Wenn noch 4 Monate läuft bei zB 5€/Monat, wäre das 20€. Und bei 50% , ein Schadenersatz von 10€
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andiling
2 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Zulässig mag es sein, diese Gestaltung mit separaten Verträgen und Mindestlaufzeit ist halt sehr Telekom-freundlich gestrickt und unflexibel für den Kunden. Zumindest sollte es ohne Weiteres möglich sein auf ein besseres Modell umzusteigen. Der Kunde bucht die Endgeräte ja bei der Telekom um alles aus seiner Hand und optimal auf den Anschluss abgestimmt zu haben.
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olliMD
Antwort
von
andiling
vor einem Jahr
Oh Oh Oh, ich habe noch das Gejubele vor 30 Jahren im Gehör, als gemau diese Kopplung Anschluss / Endgerät aufgehoben wurde. Es war von den Wettbewerbern und der Politik nicht gewünscht.
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say2k
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Wahrscheinlich hast du online selbst gekündigt? Dann passiert das, weil das System das nicht erkennen kann.
Der Ablösebetrag ist grundsätzlich rechtens und so steht es auch in deinem Mietvertrag. In solchen Fällen einfach die Hotline anrufen, die können das auch anders regeln.
Auf das @Telekom-hilft-Team warten (vorher Profil befüllen) und dann sollte das eigentlich geregelt werden können.
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aluny
Antwort
von
say2k
vor einem Jahr
Danke für den Hinweis, war mir so im Zusammenhang mit dem Vetragswechsel und daraus resultierendem neuen Router nicht bekannt.
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HappyGilmore
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Völlig korrekt seitens der Telekom. Denn sie fordert nur das ein was du beauftragt und akzeptiert hast.
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andiling
2 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
@NoOneElse, vorweg, ich kaufe meine Endgeräte (Festnetz wie mobil) selbst auf dem (freien) Markt und nutze AVM. Aber bei einem Upgrade ist das auch im Interesse des Verkäufers/Auftraggebers, da arbeite ich nicht in meinen eigenen Geldbeutel hinein.
@olliMD, darum ging es mir überhaupt nicht, wie vor. Aber es soll schön kompliziert sein, damit der Kunde ja nicht alles im Blick halten kann, wie man ja jetzt hier sieht, wenn „falsch“ gekündigt wird. Das ist typisch deutsch (und nicht T-spezifisch).
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Käseblümchen
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Das ist doch keine Vertragsstrafe, sondern ein Entgelt, weil dich die Telekom vorzeitig aus dem geschlossenen Mietvertrag lässt.
Dabei handelt die Telekom sogar recht großzügig, denn sie verlangt nur die Hälfte der ihr entgangenen Mieteinnahmen.
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