Gelöst

Vertragsstrafe bei Wechsel auf Glasfaser vor Ende Mindestlaufzeit?!

vor einem Jahr

Liebe Community,

 

was haltet Ihr davon? 

 

Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.

Obwohl wir auf  einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport  zur Miete.

Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer  Technik.

 

Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?

Das hier kam heute per eMail:

 

Gekündigte Leistungen  Datum
Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.

 

Was sagt die Community dazu?

 

lg greg

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Hallo @Greg76 & danke für Ihre Anfrage bei uns. 😊

     

    Wir haben ja beide schon telefoniert und ich habe die Aussagen der Community (besten Dank) bestätigt. Der Weg über das Retourenportal war absolut richtig, darauf wurden Sie ja auch extra hingewiesen. Aber dieser Prozess und die automatische Bearbeitung dahinter deckt nicht immer alle Fälle ab. Daher kam es jetzt dazu, dass der Ablösebetrag berechnet wurde, obwohl es bei Ihrer Konstellation dazu nicht hätte kommen müssen. 

     

    Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden und somit hier den Hintergrund der Situation erfahren haben. Auf eine Erstattung des Betrages haben Sie freiwillig verzichtet, das respektiere ich. 🙂 

     

    Wenn Sie noch weitere Fragen haben, sind wir gerne jederzeit für Sie da. 

     

    Viele Grüße & einen schönen Donnerstag

    Ina B. 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von