Vertragsstrafe bei Wechsel auf Glasfaser vor Ende Mindestlaufzeit?!

vor einem Jahr

Liebe Community,

 

was haltet Ihr davon? 

 

Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.

Obwohl wir auf  einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport  zur Miete.

Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer  Technik.

 

Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?

Das hier kam heute per eMail:

 

Gekündigte Leistungen  Datum
Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.

 

Was sagt die Community dazu?

 

lg greg

393

21

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    @Greg76  schrieb:

     

    Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.

    @Greg76 Das ist korrekt und hat mit der Techologie die gebucht wird oder ist nichts zu tun 

     

     

    @Greg76  schrieb:

     

    Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus)

    War nicht notwendig. Brauchst halt ein Glasfasermodem für den Smart4

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Jahr

    Grüße @Greg76 

    @Greg76  schrieb:
    Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.

    Was korrekt ist.

    Dürfte ja nicht viel sein.

    @Greg76  schrieb:
    Obwohl wir auf  einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport  zur Miete.

    Das ist ein neuer Vertrag zur Miete.

    0

  • 5 Sterne Mitglied

    vor einem Jahr

    @Greg76  schrieb:
    Was sagt die Community dazu?

    Der Mietvertrag für den Router und der Internetzugang sind 2 verschiedene und unabhängige Verträge.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr


    @Greg76  schrieb:

    Liebe Community,

     

    was haltet Ihr davon? 

     

    Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.

    Obwohl wir auf  einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport  zur Miete.

    Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer  Technik.

     

    Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?

    Das hier kam heute per eMail:

     

    Gekündigte Leistungen  Datum
    Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
    In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
    Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.

     

    Was sagt die Community dazu?

     

    lg greg


    Auch Mietverträge sind einzuhalten, die Mindestlaufzeit hattest Du bei Abschluss des Mietvertrags akzeptiert.

    Ob jedoch hier das Hilft Team etwas aus Kulanz machen kann müssen die Leute vom Team sehen. Noch bist Du hier anonym unterwegs, befülle mal Deine Profildaten, dann kann sich das Team den Sachverhalt anschauen.

     

    Hier gehts lang:

     

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

    0

  • Community Guide

    vor einem Jahr

    @Greg76  schrieb:
    Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?

    Hallo @Greg76 

     

    ja ist es.

     

    Die Mietzeit beträgt 12 Monate. Danach mit einer Frist von 6 Tagen kündbar.

     

    Wir aber vorzeitig gekündigt, fällt für die restliche Laufzeit einen Schadenersatz an. 50%

     

    Wenn noch 4 Monate läuft bei zB 5€/Monat, wäre das 20€. Und bei 50% , ein Schadenersatz von 10€

     

     

    0

  • 2 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Jahr

    Zulässig mag es sein, diese Gestaltung mit separaten Verträgen und Mindestlaufzeit ist halt sehr Telekom-freundlich gestrickt und unflexibel für den Kunden. Zumindest sollte es ohne Weiteres möglich sein auf ein besseres Modell umzusteigen. Der Kunde bucht die Endgeräte ja bei der Telekom um alles aus seiner Hand und optimal auf den Anschluss abgestimmt zu haben.

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr


    @andiling  schrieb:

    diese Gestaltung mit separaten Verträgen und Mindestlaufzeit ist halt sehr Telekom-freundlich gestrickt und unflexibel für den Kunden.


    Oh Oh Oh, ich habe noch das Gejubele vor 30 Jahren im Gehör, als gemau diese Kopplung Anschluss / Endgerät aufgehoben wurde. Es war von den Wettbewerbern und der Politik nicht gewünscht.

     

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Jahr


    @Greg76  schrieb:

    Liebe Community,

     

    was haltet Ihr davon? 

     

    Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.

    Obwohl wir auf  einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport  zur Miete.

    Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer  Technik.

     

    Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?

    Das hier kam heute per eMail:

     

    Gekündigte Leistungen  Datum
    Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
    In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
    Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.

     

    Was sagt die Community dazu?

     

    lg greg


    Wahrscheinlich hast du online selbst gekündigt? Dann passiert das, weil das System das nicht erkennen kann. 
    Der Ablösebetrag ist grundsätzlich rechtens und so steht es auch in deinem Mietvertrag. In solchen Fällen einfach die Hotline anrufen, die können das auch anders regeln.

    Auf das @Telekom-hilft-Team warten (vorher Profil befüllen) und dann sollte das eigentlich geregelt werden können.

    8

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @Ina B.  schrieb:
    Der Weg über das Retourenportal war absolut richtig...

    Danke für den Hinweis, war mir so im Zusammenhang mit dem Vetragswechsel und daraus resultierendem neuen Router nicht bekannt.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Jahr

    @Greg76  schrieb:
    Was sagt die Community dazu?

    Völlig korrekt seitens der Telekom. Denn sie fordert nur das ein was du beauftragt und akzeptiert hast. 

    0

  • 2 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Jahr

    @NoOneElse, vorweg, ich kaufe meine Endgeräte (Festnetz wie mobil) selbst auf dem (freien) Markt und nutze AVM. Aber bei einem Upgrade ist das auch im Interesse des Verkäufers/Auftraggebers, da arbeite ich nicht in meinen eigenen Geldbeutel hinein.

     

    @olliMD, darum ging es mir überhaupt nicht, wie vor. Aber es soll schön kompliziert sein, damit der Kunde ja nicht alles im Blick halten kann, wie man ja jetzt hier sieht, wenn „falsch“ gekündigt wird. Das ist typisch deutsch (und nicht T-spezifisch).

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor einem Jahr


    @Greg76  schrieb: 
    . . . ..

    Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.

     . . . .


    Das ist doch keine Vertragsstrafe, sondern ein Entgelt, weil dich die Telekom vorzeitig aus dem geschlossenen Mietvertrag lässt.

    Dabei handelt die Telekom sogar recht großzügig, denn sie verlangt nur die Hälfte der ihr entgangenen Mieteinnahmen.

     

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