Kündigung Portierung Vertragsverlängerung

vor 14 Jahren

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Telekom welches ich nicht verstehe und nun mal kurz beschreibe, vielleicht können sie unser Problem aufklären.

Wir haben im September 2008 einen Vertrag bei der Telekom (Call & Surf Comfort) abgeschlossen. Wir haben Fristgerecht am 20.09.2010 bei der Telekom gekündigt und von Ihnen eine Kündigungsbestätigung erhalten.

Am 28. September 2010 haben wir uns noch schnell für einen neuen Anbieter entschieden, damit wir nicht ohne Telefon dastehen. Am Telefon haben wir einen neuen Vertrag ohne Mindestlaufzeit abgeschlossen. Wir dachten alles OK wir hatten ja gekündigt.

Irgendwann bekommen wir einen Brief von unserem neuen Vertragspartner in dem folgender Satz stand, "die Deutsche Telekom hat uns darüber informiert, dass Ihr Telekom-Anschluss aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit erst zum 31.10.2011 zu uns übertragen werden kann." Warum ist das so? Was war passiert?

Wir haben die Welt nicht mehr verstanden und versucht uns zu informieren, leider konnte keine Hotline weder der Telekom noch die unseres neuen Anbieters uns genau aufklären, und wir haben es aufgegeben uns weiter mit diesem lästigen Thema zu beschäftigen.

Irgendwann hat mir eine Dame der Telekom gesagt das der neue Anbieter die Portierung zu spät gestellt hat und zwar am 02.10.2010 also 2 Tage zu spät und so hat sich unser Vertrag verlängert denn eine Portierung hebt einen Kündigung auf. Stimmt das?

Warum hebt eine nachträglich gestellte Portierung eine vorher gestellte Kündigung wieder auf? Kann ich mich nicht auf die zuerst erteilte Kündigungsbestätigung der Telekom berufen?

Muss ich eigentlich erst Jura studieren um aus einem Telefonvertrag heraus zu kommen allmählich verliere ich alles Vertrauen in die Telekom und auch die der anderen Anbieter.
Ich bitte sie mich aufzuklären und sich mit mir in Verbindung zu setzten. So kann ich Ihnen meine Kundendaten mitteilen damit sie meine Fall endlich einmal aufklären können.

Mit freundlichen Grüßen

tobiasl

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  • vor 14 Jahren

    Normalerweise darf der Vertrag bei den meisten Netzbetreibern noch nicht gekündigt sein, denn dein neuer Provider übernimmt die Kündigung und die Portierungsanfrage.



    Der normale Ablauf:

    Du bist aktuell bei der Telekom und möchtest deine Nummer mit zur Firma X nehmen. Du fragst bei der Firma X an und diese sendet dir einen Portierungsantrag und hilft dir beim Ausfüllen des Antrags. Der Antrag beinhaltet die Kündigung UND Portierung, denn der Anbieter kündigt in deinem Namen den Vertrag mit der Telekom. Das hast du normalerweise auch so unterschrieben.

    Du darfst normalerweise (im Falle einer Portierung) also nicht selbst kündigen. Ein seriöser Anbieter klärt den Kunden aber auf, scheint dein neuer Provider wohl versäumt zu haben Zwinkernd


    Ansonsten kannst du den normalen Portierungsablauf aber auch im Internet jederzeit nachlesen, bzw. hättest du bei deinem alten Betreiber (Telekom) vorab erfragen können.

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  • vor 14 Jahren

    Hallo tobiasl,

    herzlich Willkommen in den Service-Foren.

    Wir haben im September 2008 einen Vertrag bei der Telekom (Call & Surf Comfort) abgeschlossen. Wir haben Fristgerecht am 20.09.2010 bei der Telekom gekündigt und von Ihnen eine Kündigungsbestätigung erhalten.

    Wir haben im September 2008 einen Vertrag bei der Telekom (Call & Surf Comfort) abgeschlossen. Wir haben Fristgerecht am 20.09.2010 bei der Telekom gekündigt und von Ihnen eine Kündigungsbestätigung erhalten.
    Wir haben im September 2008 einen Vertrag bei der Telekom (Call & Surf Comfort) abgeschlossen. Wir haben Fristgerecht am 20.09.2010 bei der Telekom gekündigt und von Ihnen eine Kündigungsbestätigung erhalten.

    Die Mindestvertragslaufzeit endete am 31.10.2010? Dann ist eine Kündigung am 20.09.2010 fristgerecht. In der Kündigungsbestätigung wurde das Datum, an dem der Vertrag endet, angegeben?
    Generell ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter jeweils zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Vertrags möglich, wenn dieser fristgerecht gekündigt wurde. Das in der Bestätigung genannte Datum ist maßgebend – zu diesem Termin endet Ihr Vertrag bei uns und zu diesem Termin können Sie zu Ihrem neuen Anbieter wechseln.

    Warum hebt eine nachträglich gestellte Portierung eine vorher gestellte Kündigung wieder auf? Kann ich mich nicht auf die zuerst erteilte Kündigungsbestätigung der Telekom berufen?

    Warum hebt eine nachträglich gestellte Portierung eine vorher gestellte Kündigung wieder auf? Kann ich mich nicht auf die zuerst erteilte Kündigungsbestätigung der Telekom berufen?
    Warum hebt eine nachträglich gestellte Portierung eine vorher gestellte Kündigung wieder auf? Kann ich mich nicht auf die zuerst erteilte Kündigungsbestätigung der Telekom berufen?

    Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, ist die Aussage, dass sich Ihr Vertrag - trotz fristgerechter Kündigung - durch Ihre nachträgliche Beauftragung der Portierung Ihrer Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter verlängert, nicht zutreffend. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie hierzu anderslautende Informationen erhalten haben.
    Damit der Wechsel reibungslos ablaufen kann, melden Sie sich bitte telefonisch beim Kundenservice. Sie erreichen den Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01000.

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  • vor 14 Jahren

    Hallo Willi_Winzig,

    beachten Sie bitte unsere Antwort an tobiasl vom 12. April 2011 07:30. Auch eine fristgerechte Kündigung des Kunden selbst ist bei einer Portierung maßgebend.

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  • vor 14 Jahren

    Sehr geehrtes Telekom Team,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich habe mich an die Hotline gewandt, aber leider zu keinem positiven Ergebnis gekommen.

    In der Hotline ist man der Meinung das es Richtig war, das mein Vertrag automatisch verlängert wurde. Das was im Forum steht wäre falsch sie hätten noch nie davon gehört.
    Ich solle mich doch bitte an meine Quellen wenden.

    Nochmal kurz die Daten nur zum Abgleich um sicher zu gehen:

    20.09.2010 Kündigung meinerseits

    Kündigungsbestätigung mit Ende zum 31.10.2010

    28.09.2010 Abschluss neuer Vertrag (ohne Mindestlaufzeit, am Telefon)

    02.10.2010 Portierungsauftrag des neuen Betreibers

    08.10.2010 Brief vom neuen Betreiber "die Telekom hat uns darüber informiert, dass ihr Telekom-Anschluss aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit erst zum 21.10.2011 zu uns übertragen werden kann"

    Es geht mir nicht um ein paar Euro die ich einspare. Ich bin von meinem neuen Anbieter noch viel mehr enttäuscht worden als von der Telekom. Aber irgendwie will ich mein Recht haben.

    Worauf soll ich mich denn berufen, wenn ich mit Ihrer Hotline spreche?

    Jedenfalls Ihnen einen herzlichen Dank

    tobiasl

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  • vor 14 Jahren

    Hallo tobiasl,

    Das was im Forum steht wäre falsch sie hätten noch nie davon gehört. Ich solle mich doch bitte an meine Quellen wenden.

    Das was im Forum steht wäre falsch sie hätten noch nie davon gehört.
    Ich solle mich doch bitte an meine Quellen wenden.
    Das was im Forum steht wäre falsch sie hätten noch nie davon gehört.
    Ich solle mich doch bitte an meine Quellen wenden.

    … „falsch“??? Da fühlen wir uns ja fast in unserer Ehre angegriffen. Machen Sie bitte folgendes: Senden Sie bitte die Ihnen vorliegende Kündigungsbestätigung an unseren Kundenservice. Entweder als Kopie brieflich, eingescannt oder per Fax. Senden Sie bitte auch unsere Antwort(en) unter Angabe Ihrer Kundendaten an den Kundenservice. Damit wird unser Diskussionsstand in den Service-Foren zur Quelle des Kundenservice, da die schriftlichen Eingänge in ein Dokumentenarchivsystem eingescannt werden und den Kundenberater zeitnah zur Verfügung stehen.

    20.09.2010 Kündigung meinerseits Kündigungsbestätigung mit Ende zum 31.10.2010

    20.09.2010 Kündigung meinerseits

    Kündigungsbestätigung mit Ende zum 31.10.2010
    20.09.2010 Kündigung meinerseits

    Kündigungsbestätigung mit Ende zum 31.10.2010

    Das sieht eindeutig aus.

    Aber irgendwie will ich mein Recht haben.

    Aber irgendwie will ich mein Recht haben.
    Aber irgendwie will ich mein Recht haben.

    Wir – das Telekom Team – versuchen Sie dabei zu unterstützen.

    Worauf soll ich mich denn berufen, wenn ich mit Ihrer Hotline spreche?

    Worauf soll ich mich denn berufen, wenn ich mit Ihrer Hotline spreche?
    Worauf soll ich mich denn berufen, wenn ich mit Ihrer Hotline spreche?

    Zwei bis drei Tage, nachdem Sie die Kündigungsbestätigung und unseren Diskussionstand aus den Service-Foren an den Kundenservice gesandt haben, sollten Kündigungsbestätigung und Diskussionsstand archiviert den Kundenberater zur Verfügung stehen. Darauf können Sie sich dann berufen. Also zuerst hinsenden, ein paar Tage später kontaktieren.

    Parallel dazu teilen Sie uns in einer E-Mail an foren.foren@telekom.de Ihren vollständigen Namen, Ihre Kundennummer und zur Kontaktaufnahme Ihre Handynummer mit und nennen Sie bitte auch Ihren Nickname „tobiasl“. Verwenden Sie dabei bitte unbedingt folgenden Betreff: „Angeforderte E-Mail, ID 6991034“. Wenn Sie die Kündigungsbestätigung einscannen können, fügen Sie diese bitte als Anlage ebenfalls in dieser E-Mail bei. Damit kann auch das Telekom Team direkt eingreifen, sofern dies notwendig würde. Mit dieser Doppelstrategie wird sich Ihr Anliegen abschließend bearbeiten lassen.

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  • vor 14 Jahren

    Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, ist die Aussage, dass sich Ihr Vertrag - trotz fristgerechter Kündigung - durch Ihre nachträgliche Beauftragung der Portierung Ihrer Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter verlängert, nicht zutreffend.


    Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, ist die Aussage, dass sich Ihr Vertrag - trotz fristgerechter Kündigung - durch Ihre nachträgliche Beauftragung der Portierung Ihrer Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter verlängert, nicht zutreffend.

    Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, ist die Aussage, dass sich Ihr Vertrag - trotz fristgerechter Kündigung - durch Ihre nachträgliche Beauftragung der Portierung Ihrer Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter verlängert, nicht zutreffend.



    Da seid Ihr Euch ganz sicher?

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  • vor 14 Jahren

    Hallo o.r.s,

    Da seid Ihr Euch ganz sicher?

    Da seid Ihr Euch ganz sicher?
    Da seid Ihr Euch ganz sicher?


    Ja.

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  • vor 14 Jahren

    Hallo tobiasl,

    Ihre E-Mail ist bei uns eingetroffen. Können Sie uns zur Kontaktaufnahme bitte noch Ihre Handynummer übermitteln?

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  • vor 13 Jahren

    Hallo tobiasl, herzlich Willkommen in den Service-Foren. Wir haben im September 2008 einen Vertrag bei der Telekom (Call & Surf Comfort) abgeschlossen. Wir haben Fristgerecht am 20.09.2010 bei der Telekom gekündigt und von Ihnen eine Kündigungsbestätigung erhalten.


    Hallo tobiasl,

    herzlich Willkommen in den Service-Foren.

    Wir haben im September 2008 einen Vertrag bei der Telekom (Call & Surf Comfort) abgeschlossen. Wir haben Fristgerecht am 20.09.2010 bei der Telekom gekündigt und von Ihnen eine Kündigungsbestätigung erhalten.

    Hallo tobiasl,

    herzlich Willkommen in den Service-Foren.

    Wir haben im September 2008 einen Vertrag bei der Telekom (Call & Surf Comfort) abgeschlossen. Wir haben Fristgerecht am 20.09.2010 bei der Telekom gekündigt und von Ihnen eine Kündigungsbestätigung erhalten.

    Die Mindestvertragslaufzeit endete am 31.10.2010? Dann ist eine Kündigung am 20.09.2010 fristgerecht. In der Kündigungsbestätigung wurde das Datum, an dem der Vertrag endet, angegeben?
    Generell ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter jeweils zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit des Vertrags möglich, wenn dieser fristgerecht gekündigt wurde. Das in der Bestätigung genannte Datum ist maßgebend – zu diesem Termin endet Ihr Vertrag bei uns und zu diesem Termin können Sie zu Ihrem neuen Anbieter wechseln.

    Warum hebt eine nachträglich gestellte Portierung eine vorher gestellte Kündigung wieder auf? Kann ich mich nicht auf die zuerst erteilte Kündigungsbestätigung der Telekom berufen?

    Warum hebt eine nachträglich gestellte Portierung eine vorher gestellte Kündigung wieder auf? Kann ich mich nicht auf die zuerst erteilte Kündigungsbestätigung der Telekom berufen?
    Warum hebt eine nachträglich gestellte Portierung eine vorher gestellte Kündigung wieder auf? Kann ich mich nicht auf die zuerst erteilte Kündigungsbestätigung der Telekom berufen?

    Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, ist die Aussage, dass sich Ihr Vertrag - trotz fristgerechter Kündigung - durch Ihre nachträgliche Beauftragung der Portierung Ihrer Rufnummer zu Ihrem neuen Anbieter verlängert, nicht zutreffend. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie hierzu anderslautende Informationen erhalten haben.
    Damit der Wechsel reibungslos ablaufen kann, melden Sie sich bitte telefonisch beim Kundenservice. Sie erreichen den Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01000.

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  • vor 13 Jahren

    Hallo Liebes Telekom Team,

    mir ist das gleiche passiert wie gerade zittiert.

    Hatte im Januar 2011 meinen Vertrag gekündigt und bekam eine Kündigungsbestätigung
    für den 06.08.2011.
    Habe mich allerdings erst am 06.07.2011 für den neuen Anbieter entschieden.
    Jetzt habe ich eine Bestätigung der Telekom bekommen das mein Vertrag erst am 07.08.2012 endet !
    Nach meiner heutigen Rückspracht mit der Telekom Hotline bekam ich genau die gleiche
    antwort wie mein Vorredner, von wegen Portierungsauftrag kam zu spät und deshalb hat sich hier der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.. ich bitte um Stellungnahme
    Ihrerseits und Aufklärung IHRER Mitarbeiter, sowohl im Tagesgeschäft als auch in
    der Hotline!

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