Gelöst
Kündigung stornieren - Widerruf bei neuem Anbieter
vor 5 Jahren
Liebe Telekom Team,
ich habe einen DSL/Festnetz-Vertrag mit einem anderen Provider geschlossen und ihn mit der Rufnummernportierung beauftragt.
Ich möchte diesen Vertrag im Rahmen meines Widerrufsrechts gerne widerrufen, allerdings wurde der Anschluss durch den neuen Provider bei der Telekom in meinem Auftrag gekündigt und der Portierung bereits zugestimmt.
Wie ist das korrekte Prozedere, damit die Kündigung storniert wird und ich meinen Vertrags weiterhin nutzen kann? Bevor ich bei dem anderen Provider widerrufe, hätte ich gerne eine Bestätigung seitens der Telekom, dass die Kündigung storniert wird, damit ich im Fall der Fälle nicht ohne Anschluss und Rufnummer dastehe.
Danke und Grüße,
okath
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Hallo @okath ,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut uns, dass Sie sich entschieden haben, bei uns zu bleiben 🙂.
Der Anbieterwechsel ist aktuell zum 19. Januar 2021 abgestimmt. Bitte gehen Sie auf den Anbieter zu, um den Auftrag zu widerrufen.
Wenn der Widerruf erfolgreich war, sendet uns der Anbieter auch einen Widerruf zu und wir können den Anbieterwechsel rausnehmen und die Kündigung wird storniert!
Viele Grüße,
Tabea Ka.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @okath ,
leider haben wir noch keine neue Rückmeldung erhalten. Gibt es etwas Neues zu Ihrem Widerruf?
Viele Grüße,
Tabea Ka.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo Tabea,
ich habe am 25.11. meinen Widerruf an
widerruf@cc.o2online.de geschickt und auch noch per Einschreiben Einwurf hinterher.
Seitdem keine Reaktion, nur weitere Infos und Unterlagen für den Neuanschluss und die Portierung.
Offenbar sind die Prozesse für ein Neuvertag um Lichtjahre schneller, als bei einem Widerruf und schwer abzubrechen...
Was kann ich tun, außer warten?
Schöne Grüße
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @okath,
vielen Dank für die Rückmeldung. Der Anbieter hat uns Ihren Widerruf zukommen lassen! Diesen haben wir zugestimmt. Der Wechselauftrag ist nun storniert.
Viele Grüße,
Tabea Ka.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von