Kündigung Umzug Elternhaus

vor 4 Jahren

Hallo

da ich nach abschluß Umbauarbeiten in mein Elternhaus zurückkehre, müsst ich mal wissen wie genau es mit Kündigung und Rufnummernmitnahme abläuft.

Da meine Oma verstorben ist und ich also die untere Wohnung übernehme, in der oberen wohnen meine Eltern, brauch wir nur einen Anschluß. Dies war in dem Haus auch schon so-Telefon Oma lief über Eltern mit.

Im moment siehts so aus das ich ab 1.11.20 Umgezogen bin.

Im Elternhaus ist ein Anschluß und Vertrag der Telekom vorhanden. Eigentlich alles gleich wie bei mir.

Komm ich jetzt früher aus meinem Vertrag(Haushaltszusammenführung) oder ist das hier anderes? Ziehe ja nicht mit meiner Frau zusammen sondern mit meiner Frau zu meinen Eltern.

Meine Rufnummer möchte ich gerne mitnehmen.(eine von den 3en)

Wie müsste ich vorgehen? oder kann jemand vom Team das regeln?

Vertragsende bei mir wäre 18.02.21

Danke schonmal für die Hilfe

760

9

  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    So wie Du das beschreibst ist das ein Zwei- (oder Mehr-)Familienhaus und Du ziehst in einen anderen Haushalt, da gilt diese freiwillige/kulante Haushalts-Zusammenziehregelung der Telekom m.E. nicht

    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

     

    Wenn Du den Umzug des Anschlusses telefonisch (!) und nicht online beauftragst "gemäß Telekommunikationsgesetz" und dabei kommt heraus, dass der nicht möglich ist, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, frühestens auf Ende November 20 nach heutiger Sicht. Umzugsgebühr irgendwas um die 70 Euro.

     

    Aber ein Teamie mag da gerne schreiben ob ich richtig liege oder nicht.

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @stefan dötterl  schrieb:

    oder man legts anders aus: ich zieh einfach als Kind in mein Elternhaus zurück punkt. was wäre dann?


    Das kann ich nicht beurteilen, ob das so ist.

    Wenn in der Meldebescheinigung der Eltern ein 2. Stock und bei Dir ein 1. Stock vermerkt ist, dann könnte das auffallen.

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @stefan dötterl,

    und vielen Dank für deine Frage. Ich kann mich den Community-Mitgliedern hier nur anschließen: Die Lösung, die am wenigsten Störungen und Ärger verursacht, ist, den Umzug für deinen Anschluss zu buchen. Sollte der Anschluss an der neuen Adresse nicht im gleichen Tarif bereitgestellt werden können, hast du das oben genannte Sonderkündigungsrecht. Wenn du Rückfragen hast oder Unterstützung bei der Buchung benötigst, schreibe hier gerne.

    Viele Grüße,
    Kai Daniel D.

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    hallo @Kai Daniel D. 

    danke für die antwort.

    das heisst ich buche jetzt denn umzug.

    gehen wir mal davon aus bereitstellung klappt

    dann kann ich zeitgleich zum vertragsende 18.02.20 kündigen 

    richtig? zahl halt dann 4 monate umsonst.

    über wem am besten umzug buchen?

    wie gesagt wir brauchen keine 2 anschlüsse im haus

    mfg

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @stefan dötterl,

    ich habe hier noch einmal die Möglichkeiten zusammengestellt: Die oben genannte Haushaltszusammenführung kannst du online hier beantragen:
    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung
    Die gilt eigentlich für Partner in einer Beziehung, vielleicht akzeptieren die Kollegen auch eine andere Form der Haushaltsgemeinschaft.

    Den Umzug kannst du direkt in deinem Kundencenter beauftragen. Hier findest du alle Infos dazu:
    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/festnetz-anschluss-einfach-mitnehmen

    Viele Grüße,
    Kai Daniel D.

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Kai Daniel D.  schrieb:
    Den Umzug kannst du direkt in deinem Kundencenter beauftragen. Hier findest du alle Infos dazu:
    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/festnetz-anschluss-einfach-mitnehmen

    Aber hier ein ganz großes ACHTUNG.

    Online kann man meines Wissens einen Vertrag umziehen nur unter Neubeginn einer 24-Monatslaufzeit. Das will der TE ja keinesfalls.

     

    Deshalb (und explizit das Telekommunikationsgesetz nennen!):

     

    grafik.png

    Und wenn von dort ein "Geht nicht" kommt, dann kann man außerordentlich kündigen auf frühestens Ende November.

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

1 Sterne Mitglied

in  

341

0

2

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

755

0

8

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

720

0

2

1 Sterne Mitglied

in  

174

0

2

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

1172

0

3