Gelöst

Kündigung wegen Haushaltszusammenführung und vorhandenem Telekomanschluss

vor 4 Jahren

Hallo liebes Telekom hilft Team,

 

ich hoffe ich komme hier weiter... Ich hatte gemäß den Richtlinien meinen Telekomvertrag gekündigt, da an unserer neuen Anschrift bereits ein neuer Telekomvertrag durch meine Frau vorhanden bzw. beauftragt war. In dem Fall ist eine Kündigung mit einer Frist von 6 Werktagen möglich. Da sich die Schaltung des neuen Anschlusses verzögert hat, wurde die Telefonnummer (welche ich aus dem Bestätigungsschreiben der Telekom für den neuen Auftrag hatte) nicht als eine Rufnummer der Telekom erkannt und somit die (Sonder)Kündigung abgelehnt. Nach einem Telefonat mit dem Kundenservice, hatte man mir dann bestätigt, dass alles in Ordnung sei und es abgelehnt wurde, weil die neue Leitung noch nicht geschaltet war. Ich solle doch bitte den gleichen Prozess noch einmal starten und als Wunschkündigungsdatum den neuen Schalttermin nehmen, damit es klappt.

 

Jetzt wollte ich das heute machen, und als frühesten Endtermin kann ich leider nur den 01.09. auswählen. Auf Nachfrage im Kundencenter (Chat) sagte man mir, dass ab heute neue mindestfristen von 1 Monat gelten (Auf der Telekom Homepage steht allerdings auch heute noch, dass mit einer Frist von 6 Tagen gekündigt werden kann - einen Screenshot habe ich auch gemacht).  Auf meine Antwort, dass es aber ziemlich unglücklich sei, da ich ja bereits gekündigt hatte und sich eigentlich nur das Enddatum hätte verschieben müssen anstatt den ganzen Prozess neu zu starten, schrieb man mir, ich solle es erst einmal so abschicken und danach über das Kontaktformular eine Nachricht hinterher schicken, mit der Bitte, die Frist entsprechend zu reduzieren. Es gibt leider soweit ich das sehen konnte, kein Kontaktformular zu dem Thema, in welchen man eine individuelle Nachricht schreiben kann, daher wende ich mich nun über diesen Kanal an euch, in der Hoffnung, dass man mir helfen kann.

Danke und Gruß

Letzte Aktivität

vor 4 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 4 Jahren

      Das Team ist informiert!

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    • vor 4 Jahren

      Matze35

      da ich ja bereits gekündigt hatte

      da ich ja bereits gekündigt hatte
      Matze35
      da ich ja bereits gekündigt hatte

      nur war die unwirksam, da die Bedingung die die Telekom an die freiwillige Kulanzleistung knüpft, nicht gegeben war.

      Ein rechtlicher unwirksamer Vorgang kann aber nicht nicht einfach verschoben werden - er ist mit der negativen Feststellung beendet.

       

      Ich drücke trotzdem die Daumen, dass evtl. nur das Formular defekt ist und es bei den 6 Werktagen bleibt.

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    • vor 4 Jahren

      Matze35

      Es gibt leider soweit ich das sehen konnte, kein Kontaktformular zu dem Thema, in welchen man eine individuelle Nachricht schreiben kann

      Es gibt leider soweit ich das sehen konnte, kein Kontaktformular zu dem Thema, in welchen man eine individuelle Nachricht schreiben kann
      Matze35
      Es gibt leider soweit ich das sehen konnte, kein Kontaktformular zu dem Thema, in welchen man eine individuelle Nachricht schreiben kann

      Über "Beschwerde" oder so ähnlich sollte das gehen.

       

      Diese außerordentliche Kündigung beim Zusammenziehen wenn zwei Telekomanschlüsse beteiligt sind ist ja eine reine Kulanzsache. Ich finde mittlerweile sogar eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

      muc80337_2_0-1659403187095.png

      https://www.telekom.de/hilfe/umzug/umzug-fuer-junge-leute/zusammenziehen?samChecked=true

       

      (Die "normale" Seite https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung nennt weiterhin 6 Arbeitstage)

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      von

      vor 4 Jahren

      Ich finde es putzig, dass die Telekom schreibt, "am besten" solle man den Mietvertrag auf den Namen beider Partner abschließen.

       

      Die Probleme, die durch so etwas bei einer etwaigen Trennung entstehen, füllen Gerichtsakten und Anwaltskonten.

       

      Wenn man schon solche "Ratschläge" gibt, sollte man auch mal die Konsequenzen erwähnen, wenn man oberhalb des Niveaus von "Tante Erna rät" bleiben wollte.

      von

      vor 4 Jahren

      Carsten_MK2

      Ich finde es putzig, dass die Telekom schreibt, "am besten" solle man den Mietvertrag auf den Namen beider Partner abschließen. Die Probleme, die durch so etwas bei einer etwaigen Trennung entstehen, füllen Gerichtsakten und Anwaltskonten.

      Ich finde es putzig, dass die Telekom schreibt, "am besten" solle man den Mietvertrag auf den Namen beider Partner abschließen.

       

      Die Probleme, die durch so etwas bei einer etwaigen Trennung entstehen, füllen Gerichtsakten und Anwaltskonten.

      Carsten_MK2

      Ich finde es putzig, dass die Telekom schreibt, "am besten" solle man den Mietvertrag auf den Namen beider Partner abschließen.

       

      Die Probleme, die durch so etwas bei einer etwaigen Trennung entstehen, füllen Gerichtsakten und Anwaltskonten.


      Nur einen Mieter eintragen zu wollen scheitert allerdings in der Regel bei den Vermietern, die beide Mieter gesamtschuldnerisch in Haftung nehmen können wenn beide im Mietvertrag stehen.

      Auch ist die rechtliche Position eines reinen Mitbewohners der nicht im Mietvertrag eingetragen steht eine ziemlich schwache, sollte es mal zum Streit/zur Trennung kommen.

      In anderen Worten: beides kann Mist sein Zwinkernd

       

      Aber hier geht es um den Anfang der Beziehung, der möglichst unbelastet von Telekommunikationsquerelen sein soll.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Ich finde es putzig, dass die Telekom schreibt, "am besten" solle man den Mietvertrag auf den Namen beider Partner abschließen.

       

      Die Probleme, die durch so etwas bei einer etwaigen Trennung entstehen, füllen Gerichtsakten und Anwaltskonten.

       

      Wenn man schon solche "Ratschläge" gibt, sollte man auch mal die Konsequenzen erwähnen, wenn man oberhalb des Niveaus von "Tante Erna rät" bleiben wollte.

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    • vor 4 Jahren

      Guten Abend @Matze35 

       

      Herzlich willkommen in unserer Community, gerne helfe ich bei deinem Anliegen weiter. 🙂 Da du deine Kundennummer bereits im Profil hinterlegt hast, konnte ich einen ersten Blick auf deinen Vertrag werfen. Für weitere Ausführungen bzgl. der Kündigung müssen wir eine Legitimation durchführen. Es wäre auch gut, uns das große Ganze mit dem Vertrag deiner Frau anschauen zu können, daher bedarf es einem persönlichen Gespräch. Leider ist es jetzt bereits etwas spät, nenne mir doch bitte ein Zeitfenster, wann wir dich dazu anrufen dürfen? Halte dann bitte deine Kundennummer und die IBAN (letzten sechs Stellen) bereit.

       

      Danke & einen schönen Abend. 😉

      Nadine H.

       

       

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      von

      vor 4 Jahren

      @muc80337_2 bis zum 31. Juli 2022 galt eine Kündigungsfrist X+6 WT (Werktage). Das hat sich aber nun zum 1. August 2022 geändert, sodass jetzt X+1 Monat gilt. Da der TE sich vor dem 31. Juli gemeldet hat, gilt bei ihm noch die alte Kündigungsfrist.

       

      Grüße Anne W.

      von

      vor 4 Jahren

      Anne W.

      Das hat sich aber nun zum 1. August 2022 geändert, sodass jetzt X+1 Monat gilt.

      Das hat sich aber nun zum 1. August 2022 geändert, sodass jetzt X+1 Monat gilt.
      Anne W.
      Das hat sich aber nun zum 1. August 2022 geändert, sodass jetzt X+1 Monat gilt.

      D.h. die drei Monate zum Monatsende dort sind definitiv falsch

      https://www.telekom.de/hilfe/umzug/umzug-fuer-junge-leute/zusammenziehen

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      von

      vor 4 Jahren

      @muc80337_2 das scheint ja noch ein richtig alter Artikel zu sein, dass werde ich gleich mal weiterleiten. Danke für den Hinweis.

       

      Hier stand immer 6 Werktage, dass wurde scheinbar schon raus genommen. Da die Änderung erst seit dem 1. August 2022 greift, wird das vermutlich noch angepasst.

       

      Grüße Anne W.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Matze35 vielen Dank für das Telefonat und deine Zeit Fröhlich

       

      Wie besprochen habe ich die aktuelle Kündigung storniert, da diese zum Laufzeitende eingestellt war. Wenn die Stornierung durch ist, kann ich den Vertrag aufgrund der Haushaltszusammenführung kündigen. Wenn alles erledigt ist, bekommst du die entsprechenden Bestätigungen natürlich auch. Wie bereits erwähnt, werden die zu viel gezahlten Beträge automatisch mit der Abschlussrechnung gutgeschrieben.

       

      Sollte doch noch was sein, dann melde Dich gerne wieder bei mir.

       

      Grüße Anne W.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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