Solved

Kündigung wegen Haushaltszusammenführung

5 years ago

Hallo zusammen,

 

im Dezember bin ich zu meinem Freund gezogen, der bereits einen Telekom-Festnetzvertrag besitzt.

 

Meinen Vertrag bei der Telekom habe ich Mitte Dezember, nachdem ich mich umgemeldet habe und somit die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts ausgehändigt bekam, über das Online-Formular "Haushaltszusammenführung" gekündigt. Anders als erwartet erhielt ich nach kurzer Zeit eine Kündigungsbestätigung, allerdings mit der Bestätigung zur regulären Mindestvertragslaufzeit im März 2021.

 

Daraufhin habe ich mich Anfang Januar über das Kontaktformular nochmals an die Telekom gewandt, um zu erfragen, weshalb die Sonderkündigung im Falle der Haushaltszusammenführung nicht anerkannt wird. Auf eine Rückmeldung warte ich immer noch.

 

Um die Sache abzukürzen, war ich in der vergangenen Woche dann auch noch in einem Telekom Shop. Ich schilderte die Situation, hatte auch alle Unterlagen dabei, erhielt aber nur die Auskunft: "Kündigungen laufen über Bonn, da können wir nichts machen". Nicht einmal mein Kundenkonto konnte man einsehen, um zu sehen, was denn nun schon gemacht wurde oder eben auch nicht. Komisch, dass meine Eltern im Telekom Shop ihres Vertrauems immer Auskunft bekommen...

Den einzig "schlauen" Ratschlag, den ich noch erhielt war, dass dieses Online-Formular nicht funktioniert, weil das von Robotern bearbeitet wird. Ich solle doch nochmal den ganzen Fall schriftlich schildern und per Post nach Bonn schicken. Also nochmal Zeit und Geld für ein Einschreiben investieren, weil die Telekom nichts von sich hören lässt, und hoffen, dass es in Bonn irgendwann bei einem zuständigen Sachbearbeiter ankommt. Wieso gibt es denn die Möglichkeit online zu kündigen, wenn es angeblich nicht funktioniert?

 

Hat jemand eine Idee, was ich in dem Fall noch machen kann?

Mir ist schon klar, dass die Telekom nach Möglichkeit noch gerne die volle Mindestvertragslaufzeit Geld von mir hätte, aber dann sollte man meiner Meinung nach nicht völlig kulant mit der Möglichkeit der Haushaltszusammenführung werben, wenn es doch eh nicht anerkannt wird.

 

5923

10

    • 5 years ago

      Hallo @Flower1612 ,

      eines vorab:

      Ein Recht auf eine Sonderkündigung besteht nicht.

      Bei einer Haushalt Zusammenführung, wo der Partner ebenso ein mindest gleichwertigen oder höher wertigen TK Anschluss besitzt, wird oft aus Kulanz eine Aufhebung des zweiten Vertrages akzeptiert.

       

      Du solltest dich mit einem Teami oder besser umgekehrt (ein Teami mit dir) in Verbindung setzen.

      Die sind sehr hilfsbereit und können im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig werden.

      Wenn du es wünscht, können sie dich auch immer auf den aktuellen Stand halten.

       

      Dazu allerdings vorher unbedingt

      Profildaten:

      am besten schon mal die Kundendaten  hier  in deinem Profil eintragen, damit sich das @Telekom-hilft-Team das mal anschauen kann.

      (Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)

       

      0

    • 5 years ago

      Habt ihr beide einen Vertrag bei der Telekom? Die Sonderkündigung greift nur wenn beide einen Vertrag bei der Telekom haben! UNd das ist nur Kulanz! Falls ja würde ich das einfach mal an die info@telekom.de mit Meldebescheinigungen etc.! Aber du kannst auch mal dein Profil befüllen vielleicht schaut ja mal ein Teami drüber!

      4

      Answer

      from

      5 years ago

      Gadich

      Falls ja würde ich das einfach mal an die info@telekom.de mit Meldebescheinigungen etc.

      Falls ja würde ich das einfach mal an die info@telekom.de mit Meldebescheinigungen etc.

      Gadich

      Falls ja würde ich das einfach mal an die info@telekom.de mit Meldebescheinigungen etc.



      schlechter Tipp, die info@telekom ist kein offizieller Eingangskanal der Telekom ob und wenn wann dort eingehende Mails gelesen/bearbeitet werden ist völlig willkürlich.

       

      Answer

      from

      5 years ago

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung


      Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

      Answer

      from

      5 years ago

      Has

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung


      Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

      Has

      https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung


      Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.


      Genau das Formular hat er doch ausgefüllt 🙄

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 5 years ago

      Flower1612

      über das Online-Formular "Haushaltszusammenführung" gekündigt. Anders als erwartet erhielt ich nach kurzer Zeit eine Kündigungsbestätigung, allerdings mit der Bestätigung zur regulären Mindestvertragslaufzeit im März 2021. Daraufhin habe ich mich Anfang Januar über das Kontaktformular nochmals an die Telekom gewandt, um zu erfragen, weshalb die Sonderkündigung im Falle der Haushaltszusammenführung nicht anerkannt wird. Auf eine Rückmeldung warte ich immer noch.

      über das Online-Formular "Haushaltszusammenführung" gekündigt. Anders als erwartet erhielt ich nach kurzer Zeit eine Kündigungsbestätigung, allerdings mit der Bestätigung zur regulären Mindestvertragslaufzeit im März 2021.

       

      Daraufhin habe ich mich Anfang Januar über das Kontaktformular nochmals an die Telekom gewandt, um zu erfragen, weshalb die Sonderkündigung im Falle der Haushaltszusammenführung nicht anerkannt wird. Auf eine Rückmeldung warte ich immer noch.

       

      Flower1612

      über das Online-Formular "Haushaltszusammenführung" gekündigt. Anders als erwartet erhielt ich nach kurzer Zeit eine Kündigungsbestätigung, allerdings mit der Bestätigung zur regulären Mindestvertragslaufzeit im März 2021.

       

      Daraufhin habe ich mich Anfang Januar über das Kontaktformular nochmals an die Telekom gewandt, um zu erfragen, weshalb die Sonderkündigung im Falle der Haushaltszusammenführung nicht anerkannt wird. Auf eine Rückmeldung warte ich immer noch.

       


      Ist der TK Anschluss des Partners in der neuen Wohnung möglicherweise gegenüber deinem Vertrag minderwertig oder handelt es sich um ein Zweitwohnsitz, wo du dein Vertrag aufheben möchtest?

      Fülle dein Profil aus und warte auf die Antwort eines Teamis.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      Hallo @Flower1612,

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
      Leider muss ich dir mitteilen, dass die Haushaltszusammenführung/Sonderkündigung abgelehnt wurde.
      Der Grund hierfür ist, dass an der neuen Anschrift ein Geschäftskunden-Anschluss besteht.

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true
      "und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit oder ein solcher Anschluss wurde beauftragt."

      Grüße
      Alexander M.

      2

      Answer

      from

      5 years ago

      Alexander M.

      " . . . . und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom . . . . "


      " . . . .  und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom  . . . . "

      Alexander M.

      " . . . .  und am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) besteht ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom  . . . . "


      Es ist doch bei vielen Freiberuflern so, dass in ihrem Wohnhaus auch ihr Büro untergebracht ist, und es nur einen Geschäftskundenanschluss gib, der auch privat genutzt wird.

       

      Da ist dieser obige Text natürlich sehr missverständlich formuliert.

       

       

       

       

      Answer

      from

      5 years ago

      Hallo @Käseblümchen,

      ich denke, dass der Satz eindeutig ist. Ein Geschäftskundenanschluss ist auch nicht zur privaten Nutzung gedacht, obschon es sicherlich einige so handhaben, wie von dir beschrieben.

      Lieben Gruß
      Diandra S.

      Unlogged in user

      Answer

      from

      Unlogged in user

      Ask

      from