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Kündigung wegen Haushaltszusammenführung
2 years ago
Guten Tag,
Ich habe einen bestehenden Festnetz-Vertrag bei der Telekom und ziehe mit meinem Partner zusammen. Er hat an unserer neuen Adresse einen Telekom-Anschluss beauftragt.
Laut Homepage der Telekom gibt es in diesem Fall die Kulanzregelung, dass ich mit einer Frist von 4 Wochen meinen bestehenden Vertrag kündigen kann. Dies habe ich über das Formular "Kündigung aus besonderem Anlass" und dann "Umzug/Haushaltszusammenführung" getan. In diesem Feld muss zwingend die Telefonnummer des neuen (gemeinsamen) Anschlusses angegeben werden. Da uns diese noch nicht vorliegt (es handelt sich ja um eine beauftragten und noch nicht um einen bestehenden Vertrag und in der Auftragsbestätigung ist die Nummer nicht enthalten) habe ich die Hotline angerufen und die Nummer erfragt. Dann konnte ich das Gormular endlich ausfüllen. Den gemeinsamen Mietvertrag habe ich hochgeladen. Heute Nacht (Roboter?) bekomme ich die Nachricht, dass die Kündigung abgelehnt wird, da die Nummer bei der Telekom nicht existiert. Ich habe also nochmals die Hotline angerufen. Dort wurde mirgesagt, die Kündigung wegen Haushaltszusammenführung geht nur bei bestehendem (neuen) Vertrag und nicht bei beauftragtem Vertrag.
Auf der Telekom Homepage steht zu Thema Haushaltszusammenführung aber ausdrücklich:
"
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
- Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts"
Wie kann ich von dieser Regelung denn nun Gebrauch machen, wenn bei Ausfüllen des Formulars die Kündigung nicht akzeptiert wird dies telefonisch wohl auch nicjt möglich ist?
P.S: Eine Auftragsbestätigung mit Kundennummer für den neuen Anschluss haben wir bereits
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2 years ago
Den Fall hatten wir - ich glaube letzte woche - hier schon einmal.
Da die Kündigungen in der Regel von Robotern bearbeitet werden, findet der die Nummer (noch) nicht.
Am besten einmal telefonisch anrufen, die Daten liegen dort ja dann bereits alle vor. Manchmal ist eben ein echter Mensch den Robotern noch überlegen,
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2 years ago
Im Formular "Kündiging aus besonderem Grund" steht übrigens auch "ein Vertrag besteht oder wurde beauftragt".
Das Vorgehen, dass mein Partner einen Neuvertrag macht und wir dann die Haushaltszusammenführung beantragen wurde mir von der Hotline empfohlen, als ich mich zum ersten Mal wegen des Umzugs erkundigt habe, denn dadurch würde man die "Umzugsgebühr" sparen. Ich habe das Vorgehen recherchiert, auch auf den Seiten der Telekom, und es erschien mir eine gute Lösung.
Dass das jetzt doch nicht so funktioniert ist sehr enttäuschend. Wenn ich die Kündigung erst nach der Freischaltung beantrage, muss ich wegen der 4- wöchigen Frist zum einen doppelt bezahlen und zum anderen blockiere ich nach meinem Auszug noch 4 Wochen die Leitung des Nachmieters.
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2 years ago
Gibst du dann bitte weiter dass ihr eure FAQ dahingehend ändert? Denen zufolge genügt es einen neuen Anschluss beauftragt zu haben.
Gibst du dann bitte weiter dass ihr eure FAQ dahingehend ändert?
Denen zufolge genügt es einen neuen Anschluss beauftragt zu haben.
Im Formular "Kündiging aus besonderem Grund" steht übrigens auch "ein Vertrag besteht oder wurde beauftragt".
@Nicole G. Große Fragezeichen?
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from
2 years ago
Vielen lieben Dank für das super liebe Gespräch @nordostwind.
Da mir alle Dokumente vorlagen, habe ich dir den Vertrag nun vorzeitig gekündigt.
Ich weiß leider nicht woher meine Kollegin @Nicole G. die Informationen her hat, ich werde sie aber nochmal danach fragen.
Ich wünsche dir alles Gute und liebe Grüße,
Neele G.
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2 years ago
Auch dir ein freundliches Hallo @nordostwind
Da dir nur jemand mit Systemsicht helfen kann und du dein Profil schon befüllt hast, gebe ich die Frage grad mal nach hinten weiter!
In deinen Profildaten sollte deine Kundennummer, eine Handynummer für den Rückruf und ein grosszügiges Zeitfenster stehen.
Hab noch etwas Geduld, du wirst bekümmert!
schöne Grüsse
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2 years ago
Vielen lieben Dank für das super liebe Gespräch @nordostwind.
Da mir alle Dokumente vorlagen, habe ich dir den Vertrag nun vorzeitig gekündigt.
Ich weiß leider nicht woher meine Kollegin @Nicole G. die Informationen her hat, ich werde sie aber nochmal danach fragen.
Ich wünsche dir alles Gute und liebe Grüße,
Neele G.
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